Pflicht zur Empfangsbereitschaft von eRechnungen ab 1.1.2025

Einordnung und Hintergrundwissen für Praxis + MVZ | Um für alle, die bisher das Thema eRechnung nicht auf dem Schirm hatten, den Puls nicht unnötig hochzutreiben, die beiden wichtigsten Kern-Fakten vorweg: (1) Ja, ab dem 1. Januar 2025 wird die Empfangsbereitschaft für eRechnung auch für Arztpraxen zur Pflicht. (2) Und nein, Sie müssen sich dadurch nicht das Weihnachtsfest vermiesen lassen, denn das gesamtwirtschaftliche Unterfangen ‚eRechnung‘ wird aller Voraussicht nach eher langsam in Fahrt kommen. Trotzdem ist ein Blick auf die Neuerungen sinnvoll. Insbesondere weil sich der weitere Ausbau der TI mit der schrittweisen Implementierung der eRechnung überschneidet und es relevant bleibt, beides im Fokus zu behalten. Wir hatten das auch bereits im September beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS thematisiert. Als kurzer Reminder und für all jene, die nicht dabei waren, fassen wir folgend die Basics zum Thema eRechnung zusammen.

Gesetzgebung: Kommt das GVSG oder kommt es nicht?

Ein Bericht aus der Schwebe | Am 13. November hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages die ursprünglich bereits für Mitte Oktober angekündigte Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stattgefunden. Durch die Verschiebung allerdings unter den besonderen Vorzeichen des Ampel-Bruchs und daher verbunden mit der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Causa weiter zu reden. Auch der BMVZ war in Gestalt seiner Geschäftsführerin als Sachverständiger geladen und anwesend; allerdings waren die Kernthemen des Verbandes ja bekanntermaßen durch die politischen Umstände von der Agenda verdrängt worden, und kamen daher nur am Rande in der Sitzung vor.

Gesetzgebung: Das Ampel-Aus und die Folgen

Lauterbachs Reform-Herbst wird abrupt ausgebremst | Der Bruch der Regierungskoalition am letzten Mittwoch durchkreuzt bekanntermaßen sämtliche Gesetzgebungspläne. Gerade im Gesundheitswesen betrifft das sehr viele Projekte – u.a. auch das lange so genannte Versorgungsgesetz I (GVSG), mit dem die Abschaffung der Bagatellregresse, die Honorarreform der Hausärzte, aber auch – jedenfalls eventuell – eine Nachregulierung der MVZ erfolgen sollte. Hier rächt sich, dass durch Lauterbach und seine Art der Prioritätensetzung das Projekt auf die lange Bank geschoben wurde. Wir beleuchten die Frage, welche Konsequenzen sich konkret für die Gesundheitsgesetzgebung abzeichnen.

ePA 3.0 als neue Pflichtanwendung | Antworten auf Detailfragen des Praxisbetriebs

Beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS Ende September 2024 bestand die Möglichkeit, per Chat Fragen an die Referenten zu richten. Besonders aktiv wurde die Option im Kontext des Vortrags zur geplanten ePA-Verpflichtung sowie zu zugehörigen Organisationsaspekten, genutzt. Aufgrund der Fülle wurden die vielen Fragen im Anschluss von der Referentin schriftlich beantwortet. Lesen Sie hier eine entsprechende Zusammenstellung sowie eine aktuelle Einschätzung zum Umsetzungsstand des ePA-Projekts, bzw. zur Frage, was Praxen und MVZ derzeit als Vorbereitung tun sollten.

Die ambulante Versorgung braucht Strukturtransparenz

Seit November 2022 schlummert das Entbürokratisierungs­projekt Zahnärzte-Ärzte-ZV in den Schubladen des BMG. Warum diese eigentlich fertige und von vielen Seiten begrüßte Modernisierung des vertragsärztlichen Rechtsrahmens nicht weiter bearbeitet und final be­schlossen wird, er­schließt sich uns nicht. Ziel des Ver­ordnungs­ent­wurfes ist es zum einen, in der ambulanten Versorgungslandschaft Strukturtransparenz zu schaffen. Dass das dringend nötig ist, belegen die vom BMVZ veröffentlichten Zahlen zur Großpraxenverteilung, die gänggíge Annahmen auf den Kopf stellen. Zum anderen geht es aber in dem BMG-Projekt zentral auch um zahlreiche wichtige Maßnah­men zur Reduktion von Bürokratie und Verwaltungsaufwand; also darum, dass KV-System zu ent­las­ten. Wir fordern daher das BMG auf, das Projekt mit Priorität weiterzuverfolgen und zeit­nah in Kraft zu setzen.

Großpraxen in der ambulanten Versorgung – Eine Geschichte voller Missverständnisse

Es gibt zahlreiche Missverständnisse bezüglich kooperativer Strukturen. Als Konsequenz unterliegen größere Kooperationen im Honorar- und Leistungsrecht oft nicht sachgerechten Ausschlüssen und geraten schneller in die Abstaffelung, was ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet. Vor diesem Hintergrund belegt der Beitrag, dass das Phänomen der Großpraxen weder eine Randerscheinung, noch nur auf die MVZ beschränkt ist. Allerdings fehlt es diesbezüglich an Bewusstsein in Politik und Selbstverwaltung. Nicht hinehmbare Folge sind betriebswirtschaftliche Diskriminierungen insbesonderer fachübergreifender Kooperationen. Hier braucht es einen neuen Fokus.

Über das GVSG und seine Inhalte wird (viel) geredet.

Aber wird es auch beschlossen? | Dieser Tage gab es in Berlin gleich drei Ereignisse, bei denen öffentlichkeitswirksam die Frage erörtert wurde, wann denn nun mit dem GVSG zu rechnen sei und welche Inhalte dies beträfe. Obwohl die konkretesten Angaben wohl auf der Juristentagung gemacht wurden, über die es wiederum keine Presseberichte gibt. Dort hat u.a. die Leiterin der Unterabteilung 22 des BMG über den Stand der aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten und über das GVSG referiert. Eine ihrer Aussagen war, so ist zu hören, dass ein zweites Versorgungstärkungsgesetz, das ja lange angekündigt wurde, tatsächlich nicht mehr kommen werde, dass aber geplant sei, weiterführende MVZ-Regelungen in den bestehenden GVSG-Entwurf noch einzuarbeiten.

Von Praktikern für Praktiker. Das ist Ihr Kongress!

Der Betrieb eines MVZ und die Organisation der Patientenbetreuung in ihnen ist eine außerordentlich komplexe Aufgabe mit vielen Facetten und häufig neuen Fragen, auf die es sich einzustellen gilt. Genau diese Vielfalt der organisatorischen Herausforderungen stellen wir mit dem 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS in den Fokus. Der Programmkompass verbindet Aspekte von Wirtschaftlichkeit, Netzwerken, Organisation und Strategie. Im Zentrum stehen folglich zum einen Fragen der gegenwärtigen und künftigen politischen Rahmenbedingungen. Zum anderen geht es konkret um die Organisationsperspektive derjenigen, die tagtäglich den Versorgungsalltag verantworten. Zielgruppe des Kongresses sind daher vor allem die nicht-ärztlichen Praktiker:innen der MVZ – sprich: Kaufleute, IT-Experten, Standortmanager, Verwaltungsspezialisten und, und, und … | Denn: Praktisch macht MVZ Spaß.

MVZ-Debatte, die nächste Schleife?!

Zum wiederholten Mal hat das frontal-Magazin die MVZ-Debatte aufgegriffen. Im Mittelpunkt standen Patientenberichte, die aufzeigen sollten, wie sehr Investoren als MVZ-Träger – am Beispiel der Augen-Untersuchung von Kindern – die Versorgung gefährden. Zentrale Feststellung dabei: „Untersuchungen und Behandlungen, die finanziell nicht lukrativ genug sind, werden auf die lange Bank geschoben oder ganz unterlassen.” Dass auch die meisten Augenärzte in Niederlassung kaum Termine für Kinder anbieten, wird im Bericht aufgezeigt, aber ignoriert. Die zugrunde liegende strukturelle Ursache, die nicht im Trägerstatus von MVZ begründet, sondern eine logische Folge der horrenden Unterfinanzierung vieler Grundversorgungsleistungen ist, wird somit völlig ausgeblendet. Dabei wäre eine investigative Recherche zur Frage, warum gerade der Mehraufwand für fachärztliche Untersuchungen von Kindern keine Abbildung im Honorar finden, wirklich wichtig.

Den Fokus neu setzen:
Impulse für eine konstruktive MVZ-Debatte

Am 22. Mai hat wurde der GVSG-Kabinettsentwurf vorgestellt, in dem Regelungen zu nicht-ärztlichen MVZ-Trägern nicht enthalten sind. Auf Nachfrage erklärte der Minister dennoch, dass ‘Investoren-MVZ zum Schluss verboten’ würden und dass die Koalition so der ‘ausufernden Kommerzialisierung’ begegnen werde. Er sei sich sicher, im Herbst nachträglich entsprechende Regelungen im GVSG unterzubringen. Der BMVZ kritisiert seit Langem die hochgradig unsachliche und unangemessene Rhetorik des Ministers. Und in der Sache muss es darum gehen - statt sich an dem zahlenmäßig nach wie vor kleinem Cluster der Investoren als Träger abzuarbeiten - der großen Gruppe der Ärzt:innen bestehende Hürden aus dem Weg zu räumen, um explizit diesen ärztlichen Trägern die Arbeitgeberstellung zu erleichtern, bzw. überhaupt erst zu ermöglichen.