Zur Debatte um Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung
Finanzinvestoren in der ambulanten Versorgung sind seit längerem ein Thema in der Presse, der Ärzteschaft und der Politik. Am 04. März 2020 widmete sich der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags in einer Anhörung diesem Thema. Für den BMVZ waren Susanne Müller (Geschäftsführerin) und Dr. Peter Velling (Vorstandsvorsitzender) als Sachverständige geladen und vertraten die Interessen der MVZ und kooperativ tätigen Strukturen.
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Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung – Anhörung im Bundestag
Finanzinvestoren in der ambulanten Versorgung sind seit längerem ein Thema in der Presse, der Ärzteschaft und der Politik. Am 04. März 2020 widmete sich der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags in einer Anhörung diesem Thema. Für den BMVZ waren Susanne Müller (Geschäftsführerin) und Dr. Peter Velling (Vorstandsvorsitzender) als Sachverständige geladen und vertraten die Interessen der MVZ und kooperativ tätigen Strukturen.
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Fremdkapital in der ambulanten Versorgung – Ausverkauf oder notwendige Investitionen?
Wenn es um Investoren in der ambulanten Versorgung geht, wird die Diskussion häufig von Ängsten und Vorurteilen dominiert.
Doch welche Auswirkungen haben sie überhaupt auf die Realität von Versorgern und Patienten? Neu sind Praxisübernahmen, bei denen die Versorgungsleistung tatsächlich nur Mittel zum Zweck ist. Während der eigentliche Ertrag damit erzielt werden soll, dass die getätigten Investitionen durch einen raschen Wiederverkauf potenziert werden sollen. Wie das der langfristig guten Patientenversorgung dienen soll, darf zu Recht bezweifelt werden. Nicht jede der in den letzten Jahren entstandenen (Zahn)-MVZ-Ketten verfolgt allerdings dieses Modell. Das Spannungsfeld zwischen ethisch richtigem und wirtschaftlich Notwendigen, ist allerdings ein Konflikt der nicht nur MVZ sondern alle Versorger, auch den “klassischen” niedergelassenen Arzt in Einzelpraxis betrifft. Und so ist die Kernfrage nicht, wie man ‚das Kapital‘ möglichst aus dem Versorgungsmarkt raushalten kann, sondern wie die Qualität der Breitenversorgung unabhängig von der Trägerschaft grundsätzlich kontrolliert und sichergestellt werden kann. Wichtig ist also die Frage und Bewertung des Beitrages, den moderne Versorgungsstrukturen mit professioneller Arbeitsteilung zwischen Ärzten und Betriebswirten zur Sicherstellung der Versorgung leisten können. Bei diesem Beitrag von Dr. Peter Velling handelt es sich um den Auszug eines Aufsatzes, der in der “G&S – Gesundheits- und Sozialpolitik” – Ausgabe 4/2019 erschienen ist.
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Patientendaten-Schutzgesetz: Was kommt auf ambulante Versorger zu?
Mit dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorangetrieben werden. Neben E-Ãœberweisung udn E-Rezept ist das Kernstück des gesetzes die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Doch was bedeuten diese Pläne für die Praxis? Mit einer ersten Analyse klären wir die wichtigsten Fragen und stellen die wichtigsten Regelungen des Gesetzes vor.
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Über den Zustand und Entwicklungen von MVZ
Zum dreißigjährigen Jubiläum der Deutschen Einheit, die den Grundstein für MVZ in der bundesdeutschen ambulanten Versorgung legte, beschäftigen den BMVZ die großen Fragen: Wohin entwickeln sich MVZ in Zukunft? Welchen Weg sind sie gegangen? Wo liegen aktuell die größten Hürden? Der BMVZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Velling ordnet diese Fragen in einem Interview ein.
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