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Im Praxisalltag gibt es viel zu beachten und wenig Zeit, Informationen zu suchen. Deshalb sammeln wir hier regelmäßig aus verschiedenen...
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Meldungen & Analysen

„Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung von iMVZ.“

Analyse & Hintergründe zur MVZ-Passage des schwarz-roten Koalitionsvertrages | Der finale Koalitionsvertrag der schwarz-roten (Noch-Nicht-)Regierung enthält beim Unterpunkt 'Gesundheit und Pflege' unter vielem anderen den in der Überschrift zitierten Satz zur MVZ-Regulierung. Dies – abweichend zur ersten Fassung vom 26. März – verbunden mit einer Zweckbestimmung, die aufzeigt, welche Richtung die Regulierung nehmen soll. Es bleibt aber, auch mit dieser Erweiterung, ein typischer Koalitionsvertragssatz: Hinreichend lang, damit die grundlegende Absicht deutlich wird, aber auch so kurz, dass sich letztlich alles und nichts darunter verstehen lässt. Wir wagen einen Interpretationsversuch.

Das MVZ als Politikum | Textsammlung zur Dauer-Debatte um die MVZ-Gesetzgebung

Zur MVZ-Thematik wurde in den letzten 27 Monaten eigentlich (fast) alles bereits gesagt und die Argumente des Für und Wider einer strengen Regulierung nicht-ärztlicher Träger sind hinlänglich bekannt. Dennoch wird die Debatte auch unter der neuen Regierung aktiv weitergeführt. Um in diesem Dschungel aus notgedrungen inzwischen vielen Wiederholungen auch künftig Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden zu können haben wir als Orientierungshilfe einen Abriss an Fakten, Ereignissen und Zusammenhängen aus unseren regelmäßigen Veröffentlichungen zum Thema erstellt. Diese können so komprimiert nachvollzogen werden, wobei wir es dem Leser ermöglichen, per direkter Quellenverlinkung unkompliziert auf die jeweiligen Originaltexte zuzugreifen.

Praxiswebseite: Neue Pflichten durch das Barrierefreiheitsgesetz

Hintergründe und Handlungsempfehlung | Ab Sommer 2025 gelten branchenübergreifend für gewerbliche Webseiten – also grundsätzlich auch für Homepages von BAG und MVZ – neue Pflichten. Ausgenommen sind Kleinbetriebe und Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder unter 2 Millionen € Jahresumsatz. Cave! Wegen des Oder-Kriteriums dürften die meisten MVZ und Gemeinschaftspraxen formal betroffen sein und sollten sich daher im Minimum theoretisch mit den Vorgaben befassen und auf jeden Fall einen individuellen Betroffenenheits-Check machen. Rechtlicher Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG vom Sommer 2021, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und zum Ursprung eine europäische Initiative hat. 

Was zum Jahresanfang 2025 relevant & wichtig ist

Vier wichtige Themen | Auf den Punkt gebrachte Analysen und Kommentare zu für den Praxisbetrieb wichtigen Themen: NIS2-Gesetzgebung: Neue Anforderungen an die Cyberresilienz | Das ‘MVZ als Politikum’: Was von Lauterbachs Plänen übrig bleibt | ePA als Pflichtanwendung: Klartext zum bundesweiten Roll-Out | Die neue e-Rechnung: Hintergrundwissen für MVZ + Praxis

Pflicht zur Empfangsbereitschaft von eRechnungen ab 1.1.2025

Einordnung und Hintergrundwissen für Praxis + MVZ | Um für alle, die bisher das Thema eRechnung nicht auf dem Schirm hatten, den Puls nicht unnötig hochzutreiben, die beiden wichtigsten Kern-Fakten vorweg: (1) Ja, ab dem 1. Januar 2025 wird die Empfangsbereitschaft für eRechnung auch für Arztpraxen zur Pflicht. (2) Und nein, Sie müssen sich dadurch nicht das Weihnachtsfest vermiesen lassen, denn das gesamtwirtschaftliche Unterfangen ‚eRechnung‘ wird aller Voraussicht nach eher langsam in Fahrt kommen. Trotzdem ist ein Blick auf die Neuerungen sinnvoll. Insbesondere weil sich der weitere Ausbau der TI mit der schrittweisen Implementierung der eRechnung überschneidet und es relevant bleibt, beides im Fokus zu behalten. Wir hatten das auch bereits im September beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS thematisiert. Als kurzer Reminder und für all jene, die nicht dabei waren, fassen wir folgend die Basics zum Thema eRechnung zusammen.

Gesetzgebung: Kommt das GVSG oder kommt es nicht?

Ein Bericht aus der Schwebe | Am 13. November hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages die ursprünglich bereits für Mitte Oktober angekündigte Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stattgefunden. Durch die Verschiebung allerdings unter den besonderen Vorzeichen des Ampel-Bruchs und daher verbunden mit der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Causa weiter zu reden. Auch der BMVZ war in Gestalt seiner Geschäftsführerin als Sachverständiger geladen und anwesend; allerdings waren die Kernthemen des Verbandes ja bekanntermaßen durch die politischen Umstände von der Agenda verdrängt worden, und kamen daher nur am Rande in der Sitzung vor.

Gesetzgebung: Das Ampel-Aus und die Folgen

Lauterbachs Reform-Herbst wird abrupt ausgebremst | Der Bruch der Regierungskoalition am letzten Mittwoch durchkreuzt bekanntermaßen sämtliche Gesetzgebungspläne. Gerade im Gesundheitswesen betrifft das sehr viele Projekte – u.a. auch das lange so genannte Versorgungsgesetz I (GVSG), mit dem die Abschaffung der Bagatellregresse, die Honorarreform der Hausärzte, aber auch – jedenfalls eventuell – eine Nachregulierung der MVZ erfolgen sollte. Hier rächt sich, dass durch Lauterbach und seine Art der Prioritätensetzung das Projekt auf die lange Bank geschoben wurde. Wir beleuchten die Frage, welche Konsequenzen sich konkret für die Gesundheitsgesetzgebung abzeichnen.

ePA 3.0 als neue Pflichtanwendung | Antworten auf Detailfragen des Praxisbetriebs

Beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS Ende September 2024 bestand die Möglichkeit, per Chat Fragen an die Referenten zu richten. Besonders aktiv wurde die Option im Kontext des Vortrags zur geplanten ePA-Verpflichtung sowie zu zugehörigen Organisationsaspekten, genutzt. Aufgrund der Fülle wurden die vielen Fragen im Anschluss von der Referentin schriftlich beantwortet. Lesen Sie hier eine entsprechende Zusammenstellung sowie eine aktuelle Einschätzung zum Umsetzungsstand des ePA-Projekts, bzw. zur Frage, was Praxen und MVZ derzeit als Vorbereitung tun sollten.

Großpraxen in der ambulanten Versorgung – Eine Geschichte voller Missverständnisse

Es gibt zahlreiche Missverständnisse bezüglich kooperativer Strukturen. Als Konsequenz unterliegen größere Kooperationen im Honorar- und Leistungsrecht oft nicht sachgerechten Ausschlüssen und geraten schneller in die Abstaffelung, was ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet. Vor diesem Hintergrund belegt der Beitrag, dass das Phänomen der Großpraxen weder eine Randerscheinung, noch nur auf die MVZ beschränkt ist. Allerdings fehlt es diesbezüglich an Bewusstsein in Politik und Selbstverwaltung. Nicht hinehmbare Folge sind betriebswirtschaftliche Diskriminierungen insbesonderer fachübergreifender Kooperationen. Hier braucht es einen neuen Fokus.

Positionen

Die ambulante Versorgung braucht Strukturtransparenz

Seit November 2022 schlummert das Entbürokratisierungs­projekt Zahnärzte-Ärzte-ZV in den Schubladen des BMG. Warum diese eigentlich fertige und von vielen Seiten begrüßte Modernisierung des vertragsärztlichen Rechtsrahmens nicht weiter bearbeitet und final be­schlossen wird, er­schließt sich uns nicht. Ziel des Ver­ordnungs­ent­wurfes ist es zum einen, in der ambulanten Versorgungslandschaft Strukturtransparenz zu schaffen. Dass das dringend nötig ist, belegen die vom BMVZ veröffentlichten Zahlen zur Großpraxenverteilung, die gänggíge Annahmen auf den Kopf stellen. Zum anderen geht es aber in dem BMG-Projekt zentral auch um zahlreiche wichtige Maßnah­men zur Reduktion von Bürokratie und Verwaltungsaufwand; also darum, dass KV-System zu ent­las­ten. Wir fordern daher das BMG auf, das Projekt mit Priorität weiterzuverfolgen und zeit­nah in Kraft zu setzen.

Den Fokus neu setzen:
Impulse für eine konstruktive MVZ-Debatte

Am 22. Mai hat wurde der GVSG-Kabinettsentwurf vorgestellt, in dem Regelungen zu nicht-ärztlichen MVZ-Trägern nicht enthalten sind. Auf Nachfrage erklärte der Minister dennoch, dass ‘Investoren-MVZ zum Schluss verboten’ würden und dass die Koalition so der ‘ausufernden Kommerzialisierung’ begegnen werde. Er sei sich sicher, im Herbst nachträglich entsprechende Regelungen im GVSG unterzubringen. Der BMVZ kritisiert seit Langem die hochgradig unsachliche und unangemessene Rhetorik des Ministers. Und in der Sache muss es darum gehen - statt sich an dem zahlenmäßig nach wie vor kleinem Cluster der Investoren als Träger abzuarbeiten - der großen Gruppe der Ärzt:innen bestehende Hürden aus dem Weg zu räumen, um explizit diesen ärztlichen Trägern die Arbeitgeberstellung zu erleichtern, bzw. überhaupt erst zu ermöglichen.

Neu denken in der MVZ-Debatte

Die Diskussion zuMVZ ewegt sich in einer Dauerschleife. Dreh- und Angelpunkt ist die Annahme, dass medizinferne MVZ-Betreiber aufgrund der unterstellten kurzfristigen Gewinnmaximierung zu Lasten der Flächenversorgung und der Behandlungsqualität agieren. Deshalb gibt es einen Überbietungswettbewerb, welche regulativen Bremsen gegen Investoren als MVZ-Träger eingezogen werden sollten. Was dagegen gar nicht vorkommt, sind Konzepte, Ärzte als Trägergruppe zu unterstützen. Dabei ist die Stärkung der Vertrags(zahn-)Ärzte als MVZ-Betreiber das wirksamste Mittel, die weitere Ausbreitung von MVZ mit Investorenbindung zu verhindern. Die größte Hürde hierbei ist im SGB V hausgemacht.

Drei Maßnahmen zu mehr Transparenz für MVZ

Die aktuelle politische Debatte um MVZ speist sich aus der Sorge, dass nicht-ärztliche Akteure die ambulante Versorgung mit hoher Dynamik verändern, bzw. negative Entwicklungen in der ambulanten Versorgung stattfinden, ohne dass es bemerkt würde und Gelegenheit zum Gegensteuern bestünde. Daher braucht es dringend mehr Transparenz über die MVZ-Entwicklung. Hierzu schlägt der BMVZ drei konkrete Maßnahmen vor.

Reaktion auf die Aussagen von Prof. Lauterbach zur MVZ-Regulierung

Minister Lauterbach hat kürzlich verbal und inhaltlich vehement gegen MVZ mit nicht-ärztlichen Trägern ausgeteilt. Als MVZ-Verband wehren wir uns jedoch gegen das Schlechtreden der Strukturen. Dass Patienten suggeriert wird, sie würden in MVZ schlecht oder falsch behandelt, trägt zu einer gefährlichen Verunsicherung auf Patientenseite bei. Zugleich kritisieren wir, dass in der Debatte um die Unternehmenaspekte des Praxisbetriebs mit zweierlei Maß gemessen wird. Der behauptete Gegensatz zwischen 'renditegierigen' MVZ und altruistischen Arztpraxen existiert schlichtweg so nicht. Ausdrücklich wehren wir uns gegen das 'Mobbing' nicht-ärztlicher MVZ-Träger, wie es derzeit von vielen Seiten stattfindet.

MVZ-Debatte: Ein Anschlag auf die Sachlichkeit

„Heuschreckenbefall", "Investorenschlacht" und "Profitgier": Die Versorgungsform MVZ steht in der Presse beständig am Pranger, wobei auffällig vor allem die breite Verwendung einer vergleichsweise aggressiven Rhetorik ist. Unter dem wenig hilfreichen Schlagwort des Investoren-MVZ oder auch i-MVZ wird so in bester Schwarz-Weiß-Manier eine Trennung zwischen guten und schlechten MVZ gezogen.

Stellungnahme und methodische Kritik zur Versorgungsanalyse der KV-Bayerns zu MVZ

Verbunden mit einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit hat die KV Bayerns am 7.4.2022 eine Analyse der Abrechnungsdaten von MVZ und insbesondere von MVZ, die einem medizinfernen In­vest­ment­fond zugerechnet werden, publiziert. Studienverantwortlich ist das IGES-Institut. Das Studiendesign weist jedoch teils so gravierende methodische Mängel auf, zu denen der BMVZ Stellung nimmt, dass im Gesamten, die vorgelegten Ergebnisse in ihrem Aussagenwert massiv eingeschränkt sind.

Praxis.KOMPAKT

Redaktionspause (Stand: 17. April 2025)

KBV aktualisiert IT-Sicherheitsrichtlinie | Ein Überblick zu alten + neuen Pflichten

KBV-Praxisnachrichten v. 03.04.2025
Besserer Schutz vor Cyberkriminalität – IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen mit neuen Anforderungen

Heise.de v. 02.04.2025
Vertragsärztliche Versorgung: Neue IT-Sicherheitsrichtlinie veröffentlicht
Gesundheitswesen: BSI bewertet IT-Sicherheitsniveau grundsätzlich als positiv

KBV | Juli 2024
IT-Sicherheit: Praxen im Visier von Hackern und Trojanern | Beispiele + Tipps zur Prävention (PDF – 7 Seiten)


DEMIS-Portal für Praxis+MVZ geöffnet | Meldepflicht nach § 6 IfSG wird neu organisiert

KBV-Praxisinfo v. 03.04. bzw. 06.03.2025
DEMIS-Meldeportal: Online-Veranstaltung zum gematik-Authenticator am 9. April
Meldepflicht bei Infektionen: RKI schaltet Portal für Arztpraxen frei und stellt Infos bereit

Hausärztliche Praxis v. 07.03.2025
Meldepflichtige Infektionskrankheiten: Meldeportal DEMIS für Praxen freigeschaltet

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