Was bewegt MVZ und ambulant-kooperativ tätige Versorger?
Dieser Frage widmen wir uns in aktuellen Meldungen, Analysen sowie Nachrichten aus dem Verband. Im Zentrum stehen die praktischen Auswirkungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie Arbeitshilfen und Praxistipps.
Aktuelle Beiträge

Bundesrechnungshof hat sich verrechnet
Die Begründung für die im GKV-BStabG vorgesehene Streichung der TSVG-Zuschläge stellt sich bei genauem Hinschauen als falsch heraus. Die von GKV-Finanzkommission und dem BMG hierfür zugrunde gelegte Analyse des Bundesrechnungshofes beruht auf Rechen- und Auslegungsfehlern. Wir haben den Bericht hinterfragt. Das Ergebnis ist eine Umkehrung der Regierungsinterpretation: Die Anreizsetzung für schnelle Termine wirkt nachweislich. Der Beitrag legt die Fehler in der Analyse des Bundesrechnungshofberichtes offen und appelliert an den Gesetzgeber, die geplante Streichung der TSVG-Konstellationen zu stoppen.

Krisenmodus diesseits und jenseits der Spree
Strukturelle Belastungen der ambulanten Versorgung: Eine Bestandsaufnahme | Wir hatten zu Jahresbeginn bereits eine kritische Prognose für die ambulante Versorgung formuliert. Was wir dabei unterschätzt haben, war das Ausmaß der geopolitischen Entwicklungen: Der Iran-Krieg und seine Folgen für Lieferketten und Energiepreise haben die Ausgangslage nochmals verschlechtert. Inflation und erhöhte Zinsen belasten Unternehmen nunmehr strukturell. Kostentreiber ist, wie so oft, der stationäre Sektor, doch auch die ambulante Versorgung steht unter Druck.

NIS 2 – Eine Übersicht zu den Pflichten und Fristen
NIS2 ist seit 6. Dezember 2025 in Kraft. MVZ und BAG sind von dieser Richtlinie betroffen, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter haben oder das Umsatz- und Bilanzkriterium von mehr als 10 Mill. € erfüllen. Mit dem Inktrafttreten der NIS2-Richtlinie hat sich der Handlungsdruck auf die verpflichteten Unternehmen stark erhöht. Eine erste wichtige, einzuhaltende Frist ist der 6. März 2026. Damit Sie abschätzen können, inwieweit Betroffenheit besteht, und was, wann zu tun ist, und wie das mit Haftung und Sanktionen aussieht, haben wir die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.

Krisenmodus jenseits der Spree
Ein Blick auf die finanzielle Großwetterlage | Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante Praxen und MVZ bleiben im Jahr 2026 unter massi-vem Druck. Während geopolitische Krisen die politische Aufmerksamkeit binden und Reformbemühungen im Berliner Regierungsviertel lähmen, sieht sich die ambulante Versorgung mit einer harten Realität konfrontiert: Sinkende Reinerträge treffen auf steigende Kosten. Ein pointierter Blick auf die ökonomische Großwetterlage.

Anhörung ‚MVZ reformieren‘ des Gesundheitsausschuss‘ im Bundestag
Am 12. November 2025 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags (mal wieder) eine Sachverständigenanhörung zu MVZ durchgeführt. Die BMVZ-Geschäftsführerin war als geladene Expertin dabei. Anlass war der Antrag der Grünen-Fraktion, ‚MVZ reformieren.‘ Darin erhebt die Oppositionsfraktion in einem bunten Mix sowohl Forderungen nach mehr Transparenz und restriktiver Regulierung als auch zur Bürgschaftserleichterung kommunaler MVZ. Aber z.B. auch Gedanken, der Ärztlichen Leitung im MVZ die organisatorische Letztverantwortung gegenüber der KV zuzuordnen, um ihre Position gegenüber der kaufmännischen Geschäftsführung zu stärken, kommen neben vielen anderen Punkten darin vor. Dieser Beitrag bietet zur Anhörung Eindrücke, Analysen und Kommentierungen.

Rück-Blick schafft Ein-Blick auf Aus-Blick
Am 15. April 2025 wurde entschieden, dass vor dem Start der ePA als Pflichtanwendung ab Ende April eine ‚Hochlaufphase‘ zwischengeschaltet wird. Das bedeutet für zunächst fünf Monate: Jeder kann, keiner muss. Durch diese Entscheidung, die in praxisindividuelles Handeln übersetzt werden muss, kommen neue Kommunikations- und Organisationsaufgaben auf die MVZ-Leitungen, bzw. die Praxisteams, zu. Hier Orientierung sowie Abkürzungen zu weiterführenden Fragestellungen zu geben, ist Ziel dieses Beitrags. Gilt doch nach wie vor, dass wir es im ePA-Kontext nicht mit einem zu Wenig, sondern vielmehr mit einem Überangebot an (Detail-)Informationen zu tun haben, das Verantwortliche in Praxis und MVZ erst einmal sortieren müssen.

ePA | Praktische Hinweise zur Befüllungs- und Aufklärungspflicht ab 1.Oktober
Seit 01.10.2025 ist es für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Pflicht die ePA zu befüllen. Dabei ergeben sich für die Teams in Praxis und MVZ unzählige Fragen bei der praktischen Umsetzung. Unklarheiten bezüglich der Sanktionierung bei Nichteinhaltung und Ausnahmen von Ausnahmen kommen als weitere Komplikationen hinzu. Vor diesem Hintergrund haben wir die vorliegenden Informationen so gut als möglich auf die Kernsubstanz eingedampft. Fakt bleibt aber: Ein Dreizeiler wird der ePA kaum gerecht. Dazu sind das Konstrukt und die sich daraus für die Praxisabläufe ergebenden Folgen zu kompliziert.

Gesetzgebung zur Pflege – Relevanz für die ambulante Versorgung
Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine neue Fassung der bisher als ‚Pflegekompetenzgesetz‘ betitelte Norm zur Kompetenzerweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege übergeben. Trotz des Titels betreffen einige Inhalte aber auch den ambulanten Sektor. Darunter eine Klausel, mit der die strittige SV-Pflicht von Poolärzten im vertragsärztlichen Notdienst Klarstellung erfahren soll, sowie eine Ausnahmeregelung bei der ePA Befüllungspflicht der ePA. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aus vertragsärztlicher Perspektive relevanten Inhalte.

Ende des Honorardeckels für die Allgemeinmedizin beschlossen
Umstellung des Pauschalensystems weiter offen | Nachdem zwischen KBV und GKV-Spitzenverband bis zuletzt Details strittig geblieben sind, hat am 20. Mai der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner 85. Sitzung mit Geltung ab Q4/2025 die Umsetzung der Hausarztentbudgetierung beschlossen. Damit werden entsprechende Regelungen, die überraschend noch kurz vor Schluss von der rot-grünen Rumpfregierung mit maßgeblicher Unterstützung der FDP durchgesetzt worden waren – tatsächlich, und genau so, wie im Gesetzesbeschluss vorgesehen, zur Realität; während die parallel vom Bundestag beschlossene Umsetzung des Pauschalensystems noch auf sich warten lässt.

ePA | Freiwilliger Flächentest ab 29. April 2025
Am 15. April 2025 wurde entschieden, dass vor dem Start der ePA als Pflichtanwendung ab Ende April eine ‚Hochlaufphase‘ zwischengeschaltet wird. Das bedeutet für zunächst fünf Monate: Jeder kann, keiner muss. Durch diese Entscheidung, die in praxisindividuelles Handeln übersetzt werden muss, kommen neue Kommunikations- und Organisationsaufgaben auf die MVZ-Leitungen, bzw. die Praxisteams, zu. Hier Orientierung sowie Abkürzungen zu weiterführenden Fragestellungen zu geben, ist Ziel dieses Beitrags. Gilt doch nach wie vor, dass wir es im ePA-Kontext nicht mit einem zu Wenig, sondern vielmehr mit einem Überangebot an (Detail-)Informationen zu tun haben, das Verantwortliche in Praxis und MVZ erst einmal sortieren müssen.