BMVZ e.V.
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10117 Berlin
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
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Zur Überbrückung der Redaktionspause von PRAXIS.KOMPAKT, die noch bis Anfang Februar währt, lesen Sie hier auf den Punkt gebrachte Analysen und Kommentare zu für den Praxisbetrieb wichtigen Themen, die uns in 2024 bereits beschäftigt haben, aber auch in 2025 relevant bleiben. Diese Themen sind: (1) NIS2-Gesetzgebung: Neue Anforderungen an die Cyberresilienz | (2) Das ‘MVZ als Politikum’: Was von Lauterbachs Plänen übrig bleibt + Ein Blick in die Wahlprogramme | (3) Die ePA als Pflichtanwendung: Klartext zum bundesweiten Roll-Out | Die neue e-Rechnung: Hintergrundwissen für MVZ + Praxis.
Um für alle, die bisher das Thema eRechnung nicht auf dem Schirm hatten, den Puls nicht unnötig hochzutreiben, die beiden wichtigsten Kern-Fakten vorweg: (1) Ja, ab dem 1. Januar 2025 wird die Empfangsbereitschaft für eRechnung auch für Arztpraxen zur Pflicht. (2) Und nein, Sie müssen sich dadurch nicht das Weihnachtsfest vermiesen lassen, denn das gesamtwirtschaftliche Unterfangen ‚eRechnung‘ wird aller Voraussicht nach eher langsam in Fahrt kommen. Trotzdem ist ein Blick auf die Neuerungen sinnvoll. Daher fassen wir die für Praxis und MVZ relevanten Basics zum Thema eRechnung zusammen.
Am 13. November hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages die ursprünglich bereits für Mitte Oktober angekündigte Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stattgefunden. Durch die Verschiebung allerdings unter den besonderen Vorzeichen des Ampel-Bruchs und daher verbunden mit der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Causa weiter zu reden. Auch der BMVZ war in Gestalt seiner Geschäftsführerin als Sachverständiger geladen und anwesend; allerdings waren die Kernthemen des Verbandes ja bekanntermaßen durch die politischen Umstände von der Agenda verdrängt worden, und kamen daher nur am Rande in der Sitzung vor.
Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.
Themen der aktuellen Ausgabe:
Aus aktuellem Anlass: Mind-Up zum Krankenkassenwechsel im laufenden Quartal | Krisen, Kritik und schlechte Kommunikation: Die andere Seite der ePA | Zwischenbericht zum ePA Roll-Out in den Testregionen: Erwartbar: ‚unerwartete Fehler‘ | Reform der hausärztlichen Honorierung: Zwischen Tatendrang und Komplexitätsproblemen | Sprachbarrieren bei der Behandlung: Nach wie vor ein Graubereich | Die MVZ-Debatte im Wahlkampf: Wer was, wie und warum gesagt hat |
Verbraucherzentrale v. 19.12.2024
Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Sonderkündigung und Wechsel möglich
der niedergelassene Arzt v. 09.08.2023
Bei Kassenwechsel abrechnungstechnisch neuer Patient
Arzt & Wirtschaft v. 25.04.2021
Wenn der Patient die Krankenkasse wechselt: Zweimal die Pauschale berechnen
Heise online v. 07.02.2025
Elektronische Patientenakte: Fast alle gesetzlich Versicherten haben eine
änd Serie: ePA-Update
Fortschritte, Fehler und Frustration v. 05.02.2025
Von der Traufe in den Regen? v. 29.01.2025
ÄrzteZeitung v. 27.01.2025
ePA-Erprobung: Die KV Westfalen-Lippe ist ernüchtert
Healthcare Digital v. 23.01.2025
Dieses war der erste Streich …
Die MVZ-Debatte lebt an vielen Stellen von gefühlten Wahrheiten. Allerdings gilt dasselbe auch für alle anderen Fragen der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen. Denn es gibt kein systematisch abrufbares Wissen dazu, wie viele üBAG bestehen und welche Größe sie haben, oder dazu, wie viel Versorgungsumfang das durchschnittliche MVZ hat, wie Nebenbetriebstätten organisiert sind, oder darüber, dass in mehreren tausend Einzelpraxen zusätzlich Ärzt:innen angestellt sind. Es gibt zwar immer wieder einzelne Auswertungen von – ein systematischer Ansatz, Vergleichbarkeit oder die Option, Zeitreihen zu bilden, besteht jedoch nicht.
Das hat auch damit zu tun, dass die Vorschriften zum ambulanten Registerwesen auf Regeln des vorigen Jahrhunderts beruhen, die weder die digitalen Möglichkeiten berücksichtigen, noch Antworten auf Fragen bieten, die heutzutage relevant sind. Vor diesem Hintergrund wurde die BMG-Initiative von November 2022, alle bestehenden Register zu einem Gesamt-Arztregister zu verschmelzen und zusätzlich weiterführende Strukturdaten aufzunehmen, auch von Kassen und KVen begrüßt. Mehrwertstiftendes Ziel ist es, die bisherigen Angaben zu einzelnen LANR gleichförmig über alle K(Z)Ven mit den BSNR-Daten des Leistungsortes, respektive des MVZ, zu verknüpfen. Ergebnis wäre bei vergleichsweise geringem Aufwand eine umfassende Transparenz.
Dieses Projekt schlummert jedoch seit 22 Monaten in den Schubladen des BMG, obwohl in dem Verordnungsentwurf neben dem Ziel, Strukturtransparenz zu schaffen, auch zahlreiche weitere und wichtige Maßnahmen, das KV-System zu entlasten, enthalten sind. Warum diese eigentlich fertige Verordnung nicht weiter bearbeitet und beschlossen wird, erschließt sich uns nicht. Obwohl damals ein Stellungnahmeverfahren der Fachverbände durchgeführt wurde, ist im Anschluss nichts weiter passiert. Die so wichtige Ärzte-/Zahnärzte-ZV-Modernisierung ist vielmehr 'der Priorisierung' anderer Vorhaben des BMG zum Opfer gefallen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir das BMG auf, das Modernisierungsprojekt zur (zahn)ärztlichen Zulassungsverordnung dringlich zu einem konstruktiven Ende zu bringen. Wir, d.h. Politik und Gesellschaft, brauchen Strukturtransparenz als Basis aller weiteren Reformbemühungen.
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