PRAXIS.KOMPAKT

#Entbudgetierung #Digitalisierung #Corona-Regeln im Praxisbetrieb. Von politischen Schnellverfahren im großen Stil bis zur Personalpolitik im Tagesgeschäft. Mehr in der aktuellen Ausgabe PRAXIS.KOMPAKT der 11. Kalenderwoche.
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PRAXIS.KOMPAKT

Zi-MVZ-Panel 2023 gestartet

Mitmachen lohnt sich! Die fünfte Erhebungsrunde des Zi-MVZ-Panels ist zum 1. März gestartet: Achten Sie auf Ihre Post! Bezugsjahr ist 2022 – und auch diesmal war der BMVZ unterstützend bei der Gestaltung der Abfrage engagiert. Diesjähriger Schwerpunkt ist die Fortbildung des Personals. Da es nach wie vor zu wenig konkrete und allgemein verfügbare Informationen zur wirtschaftlichen Lage der MVZ gibt, bitten wir Sie um Ihre Beteiligung.
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Zi-MVZ-Panel 2023 gestartet

Aus dem BMVZ Pressespiegel

Mehr Bewusstsein für Leistungen der MVZ | Seit Anfang des Jahres wird mit „MVZ“ vor allem die „Investorendebatte“ verknüpft und somit auch die mutmaßliche Profitgier der Privatinvestoren im Gesundheitssektor. Was seit Jahren alle betrifft, ist die strukturelle Benachteiligung durch Behandlungsfallzählung als Honorargrundlage. Susanne Müller, Geschäftsführerin des BMVZ, macht deutlich, dass die Behandlungsfallorientierung die MVZ auf vielen Ebenen diskriminiert.
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Aus dem BMVZ Pressespiegel

Kontakt

Bundesverband MVZ e.V.
Geschäftsstelle

| 030 – 270 159 50
| buero@bmvz.de

Meldungen & Analysen

Zi-MVZ-Panel 2023 gestartet | Mitmachen lohnt sich!

Die fünfte Erhebungsrunde des Zi-MVZ-Panels ist am 1. März gestartet: Achten Sie auf Ihre Post! Bezugsjahr ist 2022 – und auch diesmal war der BMVZ unterstützend bei der Gestaltung der Abfrage engagiert. Diesjähriger Schwerpunkt ist die Fortbildung des Personals. Da es nach wie vor zu wenig konkrete und allgemein verfügbare Informationen zur wirtschaftlichen Lage der MVZ gibt, bitten wir Sie um Ihre Beteiligung.

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Hinweisgeberschutzgesetz: Aktuelle Managementaufgabe auch für MVZ – trotz Schonfrist

Haben Sie schon vom Whistleblowergesetz gehört? Ploppt der Gedanke an Edward Snowden auf? Denken Sie besser kleiner und behalten Sie Ihr MVZ im Blick: Denn durch die Hinweisgeberrichtlinie der EU ist Deutschland verpflichtet, die Regelungen national umzusetzen. Zwar wurde dem vom Bundestag im Dezember 2022 verabschiedeten Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes am 10. Februar 2023 vom Bundesrat die Zustimmung verweigert, weshalb das konkrete Inkrafttreten noch einmal kurz verschoben wurde. Aber das Gesetz wird mit hoher Sicherheit noch vor dem Sommer verabschiedet und betrifft alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern – mithin nicht wenige MVZ.

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Was zum Jahreswechsel 2022/23 relevant & wichtig ist

PRAXIS.KOMPAKT Extra

Zur Überbrückung der Redaktionspause, die noch bis Mitte Januar geht, haben wir zum Jahreswechsel eine Sonderausgabe unseres Newsletters erarbeitet, die Kurzanalysen und -kommentare zu für den Praxisbetrieb wichtigen Themen, die uns in 2022 bereits beschäftigt haben, aber auch in 2023 relevant bleiben, umfasst.

Themen sind: Zwang zur Arbeitszeiterfassung: Folgen des aktuellen BAG-Urteils | Das ’MVZ als Politikum’ – Ankündigungen Karl Lauterbachs v. 24.12.2022 | Krankenhausreform à la Lauterbach: Betrachtung aus der MVZ-Perspektive | Schnelle Terminvermittlung: Umsetzung der Bonus-Regelung durch den Bewertungsausschuss.

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PRAXIS.KOMPAKT

KW 11 (Stand: 16. März 2023)

PRAXIS.KOMPAKT | Was aktuell neu und wichtig ist

Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.

Themen der aktuellen Ausgabe:
eAU: Weiterhin Umsetzungsprobleme & Hat der Patient Anspruch auf die Arztunterschrift auf dem Stylesheet? | Kein Aprilscherz – Entbudgetierung der Pädiater & KJ-Psychiater ab 1. April | Gesetzgebung Ambulante Strukturen: Was tut sich aktuell in der Berliner Gesundheitspolitik? | Corona-Ausnahmen-Check für die Praxis: Was sich ab dem 30. März/07. April ändert |  eRezept-Pflicht soll in neun Monaten kommen | Zeichen für Veränderung? KBV-Vertreterversammlung & -Vorstand neu konstituiert | Ambivalente Haltung der KVen zu kommunalen MVZ-Projekten in Großstädten | Konkrete Fortschritte bis 2025 angestrebt: Digitalisierungsstrategie des BMG veröffentlicht

KW 11 (Stand: 16. März 2023)

Entbudgetierung der Pädiater & KJ-Psychiater ab 1. April | Offensichtlich kein Aprilscherz!

KBV-Mitteilung v. 16.03.2023
"Der Anfang ist gemacht" – Bundestag beschließt feste Preise für pädiatrische Untersuchungen und Behandlungen

ÄrzteZeitung v. 13.03.2023
Entbudgetierung der Pädiatrie: Koalition bessert nach

Ärzteblatt v. 17.02.2023
Erste Hochrechnung zur Entbudgetierung von Haus- und Kinderärzten


Was sich ab dem 31. März/07. April ändert: Corona-Regel-Check für den Praxisalltag

Hausarzt.Digital v. 15.03.2023
Absonderung wegen Covid? AU auch telefonisch weiter möglich

Apotheke Adhoc v. 15.03.2023
Verlängerung für Abgabeerleichterungen: Austauschregeln: Ausschuss gibt grünes Licht

Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld


eAU | Unternehmerverbände und Gesundheitswesen beklagen Umsetzungsprobleme
& Hat der Patient Anspruch auf die Arztunterschrift auf dem Stylesheet?

Focus.de v. 16.03.2023
Statt für Effizienz sorgt der neue „gelbe Schein“ vor allem für Chaos

KV Schleswig-Holstein v. 06.03.2023
eAU: Was Sie aktuell wissen müssen (PDF)

KMA v. 20.02.2023
Start der eAU bringt Probleme und zusätzlichen Aufwand

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Positionen

Drei Maßnahmen zu mehr Transparenz für MVZ

Ein Beitrag zu mehr konstruktiver Zielorientierung in der Transparenzdebatte

Aufgrund der teils komplexen Verflechtungen ist die Sorge verbreitet, dass im MVZ-Kontext Marktentwicklungen oder Monopolbildungen ‚geschehen‘ könnten, ohne dass es bemerkt würde. Vor diesem Hintergrund wird vielfach ein gesondertes MVZ-Register sowie die Verpflichtung gefordert, auf dem Praxisschild den Firmennamen und alle Gesellschafter des MVZ anzugeben. Beide Maßnahmen lassen jedoch unberücksichtigt, welche Daten heute bereits vorliegen und dass zwischen Patienten und System verschiedene Informationsbedarfe bestehen.

Um der aktuellen politischen Debatte um MVZ eine bessere statistische und sachliche Grundlage zu geben, braucht es dringend mehr Transparenz. Hierzu schlägt der BMVZ drei Maßnahmen vor. Ansatzpunkt ist der Fakt, dass fast alle der geforderten Daten bei den Zulassungsausschüssen der KVen regelhaft vorliegen; also für eine deutliche Verbesserung der Informationslage ‚lediglich‘ bundesweit zusammengeführt und aggregiert werden müssten.

Richtig ist, dass es derzeit keine öffentliche Statistik gibt, mit der sich ohne weitere Mühe die Zahl der MVZ mit Investorenbeteiligung ausgeben lässt. Allerdings haben die Zulassungsausschüsse, respektive die KVen, Zugang zu allen relevanten MVZ-Daten inklusive der Gesellschafter, da die Vorlage der Registerauszüge Pflicht im Zulassungsverfahren ist. Dass es kein Hexenwerk ist, diese Angaben ohne gesonderte Registerbürokratie zusammenzuführen, hat die KZBV mit der im Mai 2022 vorgelegten Veröffentlichung: "MVZ und iMVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Aktuelle Entwicklungen, Kennzahlen, Analysen" eindrücklich bewiesen.

Parallel braucht es eine bessere Information der Patienten über das Praxisschild. Dieses sollte allerdings nicht mit Informationen überfrachtet werden. Wir schlagen – analog zur BAG-Ankündigung – die gleichförmige Pflichtkennzeichnung als MVZ inkl. Angabe der Rechtsform der Trägergesellschaft vor.

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1992 – 2022

Wir stellen die Geschichte, die Arbeit, den Erfolg und die Menschen dahinter sowie die künftigen Herausforderungen zentral in den Mittelpunkt.

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