„Alle reden, eine macht was“ – titelt DIE ZEIT ganz aktuell über Nina Warken (und die Bundesregierung) und muss für diese teil-positive Perspektive in der Kommentarspalte mehrheitlich Prügel einstecken (~ zum Artikel). Gut ein Jahr ist die Ministerin jetzt im Amt und hat in dieser Zeit – das muss man ihr aber in jedem Fall zugestehen – eine Menge Veränderungsdruck aufgebaut. Mit dem Apothekenweiterentwicklungsgesetz, das am 22. Mai den Bundestag final passiert hat, steht zudem für den ersten der großen Versorgungsbereiche die Reformgesetzgebung bereits vor dem Abschluss (~ mehr dazu). Allerdings richtet sich die Aufmerksamkeit aktuell vor allem auf das so getaufte Spargesetz, mit dem die Regierung noch vor dem Sommer, zur Wahrung der Beitragssatzstabilität, für alle Versorgungsbereiche finanzielle Einschnitte plant. Darüber hatten wir in der Ausgabe der KW 18 (~ öffnen) in gleich drei Beiträgen berichtet. Vier Wochen danach werfen wir nun den Blick auf die Debatte und die kommenden Entwicklungen.
Zunächst war alles ganz schnell gegangen: Zwischen Referentenentwurf (16. April) und Verabschiedung der Kabinettsfassung des Gesetzes (29. April) lagen ungewöhnlicherweise nur 13 Tage. Seit dem allerdings gelten die Formalien des parlamentarischen Prozesses, was dem Gesetzesprojekt einen ‚normaleren‘ Zeitlauf aufzwingt. Tatsächlich ist die Erstbefassung des Parlamentes mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erst für die Plenarsitzung vom Freitag, den 12. Juni, vorgesehen (~ Tagesordnung Bundestag). Der Monat Mai war somit den zahlreichen (Protest-)Reaktionen der Verbände vorbehalten; während parallel der Bundesrat, also die Länderkammer, seine Beratungen bereits aufgenommen hat. Allerdings sind deren Einwände von untergeordneter Bedeutung, da das Spargesetz als nicht zustimmungspflichtig gestaltet wurde.
Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen Meldungen (~ bspw. Ärzteblatt v. 28. Mai), dass die Bundesländer, die ja mehrheitlich auch von SPD und oder CDU/CSU regiert werden, wesentliche Änderungen verlangen, mit Vorsicht zu genießen. In der vorläufigen Beschlussvorlage der Länder, die maßgeblich aus Bayern beeinflusst ist (~ Bayern will bei Gesundheitsreform Verbesserungen für Ärzte erreichen), und die, planmäßig ebenfalls am 12. Juni, vom Bundesratsplenum überhaupt erst förmlich beschlossen werden müsste, wird u.a. gefordert, die vorgesehenen Einschnitte in die Vergütungsstruktur der Vertragsärzte zurückzustellen und stattdessen im Kontext des Primärversorgungssystems eine Gesamtschau durchzuführen. Ein Aufschub, den viele Ärzt:innen sicher begrüßen würden. Dass er allerdings kommt, ist eher fraglich.
Formal kann der Bundesrat mit seinem Beschluss zwar die Anrufung des Vermittlungsausschusses und damit eine weitere Runde Beratungen erzwingen. Allerdings kann der Bundestag sämtliche Einwände per Mehrheitsbeschluss einfach ignorieren. So gesehen, hängt die Frage, ob es noch substanzielle Änderungen an den Sparvorgaben geben wird, faktisch an der Freiwilligkeit des BMG, Zugeständnisse zu machen, und somit vor allem an der Entwicklung der (machtpolitischen) Verhältnisse zwischen CDU/CSU und SPD-Landes- und Bundespolitik.
Die KV Bremen probiert es vor diesem Hintergrund mit einem ungewöhnlichen Schachzug. Sie hat den Ethikrat angerufen, ein unabhängiges Gremium, dessen Auftrag es u.a. ist, gesellschaftliche Diskussionen zu fördern. Die Nord-KV möchte damit eine grundsätzliche Debatte dazu anstoßen, welche Folgen die vorgesehene einnahmeorientierte Ausgabenpolitik für die ambulante Versorgung haben kann – die Eingabe dreht sich somit eigentlich nicht um die Streichung von TSVG-Zuschlägen & Co. Im Fokus steht vielmehr die Frage, ob die Bindung künftiger Honorarsteigerungen an die Grundlohnsumme ethisch vertretbar sei und welche Maßstäbe gälten. Letztlich geht es aber auch hier ‚um alles‘: „Werden Mittel in der ambulanten Versorgung gekürzt, führt dies nicht abstrakt zu „Einsparungen“, sondern konkret zu … weniger Angebot. Ethisch problematisch ist dabei insbesondere, dass die Folgen einer solchen Politik nicht alle Versicherten gleichermaßen treffen. (…) Eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik kann damit soziale Ungleichheit in der Versorgung verschärfen.“ (~ KVHB v. 27. Mai) Parallel dazu bietet die KV Sachsen bereits den Verzicht auf Honorarsteigerungen in 2027 an, wenn die Sparforderungen ausgesetzt würden: VV schlägt Nullrunde vor – unter einer Bedingung. Während die Kassenseite – wenig überraschend – vor dem Einknicken beim Sparkurs warnt.
Die KBV setzt derweil ihre auf die allgemeine Öffentlichkeit zielende Protestkampagne unter dem Claim: Patienten stärken – Praxen stärken mit Sprüchen wie „Ich verdiene eine gute Behandlung. Mein Facharzt auch.“ – oder hier in Variation – fort. Gleichzeitig versucht sie, die so unterschiedlich betroffenen Fachgruppen zu Einigkeit zu bringen. In einer aktuellen Botschaft beschwört KBV-Vize Stefan Hofmeister daher die gemeinsame Betroffenheit, insbesondere auch gegenüber den Grundversorgern (~ „Das Spargesetz trifft alle“ – Entbudgetierung wird durch die Hintertür abgeräumt): „… wir sind – wenngleich etwas unterschiedlich – alle davon betroffen.“ Denn, und dieser Botschaft ist uneingeschränkt zuzustimmen: „Das Hauptproblem beim Spargesetz, ist tatsächlich … das schwindende Vertrauen … in die Verlässlichkeit der Gesetzgebung. Den Praxen sei es kaum mehr möglich, längerfristig zu planen. Das sei aber notwendig, weil sie wirtschaftlich arbeiten müssten, um ihre Leistungen anbieten zu können. ... dieser Vertrauensbruch, diese Erschütterung des Vertrauens, die ist problematisch, sogar problematisch für unsere Demokratie.“
Ob diese dramatische Wortwahl allerdings die Parlamentarier erreicht? Nina Warken betont, weiter gesprächsbereit zu sein, allerdings verlangt sie alternative Einsparungsoptionen. Der ÄrzteZeitung sagte sie in dem unten verlinkten Interview auf die Frage, ob bei den TSVG–Honoraren alle Messen bereits gesungen seien: „Für mich gibt es an der Stelle wenig Spielraum. Das sehen die Finanzkommission Gesundheit und der Bundesrechnungshof genauso.“ Wie die Debatte an der Stelle weitergeht, ist somit mindestens unklar (bis negativ). Relativ klar ist dagegen:
Der Überweisung in den Gesundheitsausschuss, die für 12. Juni geplant ist, soll – nach aktuellem Stand – am 22. Juni eine Sachverständigenanhörung folgen, so dass theoretisch – mit der Kraft der Regierungsmehrheit beschleunigt – bereits in der nächsten Sitzungswoche, also Ende Juni, die abschließende Lesung im Bundestag erfolgen könnte. Nach diesem Szenario, das so tatsächlich auch von Nina Warken angestrebt wird, könnte das Gesetz im Juli, noch vor der parlamentarischen Sommerpause, in Kraft treten … es sei denn, die dargestellten Proteste entfalten eine Wucht, die alles doch noch mal zum Kippen bringt.