BMVZ e.V.
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10117 Berlin
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
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Zur Überbrückung der Redaktionspause unseres Praxis.KOMPAKT-Teams, die noch bis Anfang Februar währt, haben wir zum Jahreswechsel eine Sonderausgabe des BMVZ-Newsletters erarbeitet, die auf den Punkt gebrachte Analysen und Kommentare zu für den Praxisbetrieb wichtigen Themen, die uns in 2024 bereits beschäftigt haben, aber auch in 2025 relevant bleiben, vereint.
Themen sind: (1) NIS2-Gesetzgebung: Neue Anforderungen an die Cyberresilienz | (2) Das ‘MVZ als Politikum’: Was von Lauterbachs Plänen übrig bleibt + Ein Blick in die Wahlprogramme | (3) Die ePA als Pflichtanwendung: Klartext zum bundesweitem Roll-Out | Die neue e-Rechnung: Hintergrundwissen für MVZ + Praxis.
Um für alle, die bisher das Thema eRechnung nicht auf dem Schirm hatten, den Puls nicht unnötig hochzutreiben, die beiden wichtigsten Kern-Fakten vorweg: (1) Ja, ab dem 1. Januar 2025 wird die Empfangsbereitschaft für eRechnung auch für Arztpraxen zur Pflicht. (2) Und nein, Sie müssen sich dadurch nicht das Weihnachtsfest vermiesen lassen, denn das gesamtwirtschaftliche Unterfangen ‚eRechnung‘ wird aller Voraussicht nach eher langsam in Fahrt kommen. Trotzdem ist ein Blick auf die Neuerungen sinnvoll. Daher fassen wir die für Praxis und MVZ relevanten Basics zum Thema eRechnung zusammen.
Am 13. November hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages die ursprünglich bereits für Mitte Oktober angekündigte Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stattgefunden. Durch die Verschiebung allerdings unter den besonderen Vorzeichen des Ampel-Bruchs und daher verbunden mit der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Causa weiter zu reden. Auch der BMVZ war in Gestalt seiner Geschäftsführerin als Sachverständiger geladen und anwesend; allerdings waren die Kernthemen des Verbandes ja bekanntermaßen durch die politischen Umstände von der Agenda verdrängt worden, und kamen daher nur am Rande in der Sitzung vor.
Das Redaktionsteam macht derzeit eine Pause.
Über aktuelle Themen informiert Sie derweil die Extra–Ausgabe zum Jahreswechsel. Bis zur nächsten regulären Ausgabe steht Ihnen zudem die letzte Veröffentlichung zur Verfügung. BMVZ-Mitglieder können darüber hinaus auch in den Ausgaben des Archivs stöbern.
Themen der letzten regulären Ausgabe v. 15.12.2024:
Praxiswebseite: Neue Pflichten durch das Barrierefreiheitsgesetz | Zwischenbericht zur GOÄ-Reform: Hinterm Horizont geht’s weiter | Normsetzung auf den letzten Metern: Aktuelle Aktivitäten des BMG | Positionspapier: Vertragsärzte justieren ihre Erwartungen – Ein Bericht zur KBV-Vertreterversammlung | Telemedizin-Anbieter weitet sein Geschäftsmodell aus – K(B)V fordert Beschränkungen der Videosprechstunde | Folgen der eRechnungs-Einführung ab 1.1.2025: Praktische Einordnung für Praxisinhaber und MVZ-Verantwortliche
Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.
Themen der aktuellen Ausgabe:
Praxiswebseite: Neue Pflichten durch das Barrierefreiheitsgesetz | Zwischenbericht zur GOÄ-Reform: Hinterm Horizont geht’s weiter | Normsetzung auf den letzten Metern: Aktuelle Aktivitäten des BMG | Positionspapier: Vertragsärzte justieren ihre Erwartungen – Ein Bericht zur KBV-Vertreterversammlung | Telemedizin-Anbieter weitet sein Geschäftsmodell aus – K(B)V fordert Beschränkungen der Videosprechstunde | Folgen der eRechnungs-Einführung ab 1.1.2025: Praktische Einordnung für Praxisinhaber und MVZ-Verantwortliche |
Aktion MENSCH
Barrierefreie Webseite: Pflichten + Fristen
Website barrierefrei machen: So gehen Sie vor
Portal Digitale Barrierefreiheit (Joint Venture von Bundes- + Landesbehörden)
Was bedeutet eigentlich digitale Barrierefreiheit?
Umsetzungshilfen + Checklisten
Arzt + Wirtschaft v. 22.10.2024
Die eigene Praxis-Webseite barrierefrei gestalten
BMVZ-Beitrag v. 16.12.2024
Hintergründe + Handlungsempfehlungen zu eRechnungspflicht
NAV-Virchowbund v. 03.12.2024
Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 – Das gilt für die Arztpraxis
ZP – Zahnarztpraxis Professionell | Heft 11/2024
Die e-Rechnung kommt: akuter Handlungsbedarf für Zahnärzte? Jein!
Die MVZ-Debatte lebt an vielen Stellen von gefühlten Wahrheiten. Allerdings gilt dasselbe auch für alle anderen Fragen der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen. Denn es gibt kein systematisch abrufbares Wissen dazu, wie viele üBAG bestehen und welche Größe sie haben, oder dazu, wie viel Versorgungsumfang das durchschnittliche MVZ hat, wie Nebenbetriebstätten organisiert sind, oder darüber, dass in mehreren tausend Einzelpraxen zusätzlich Ärzt:innen angestellt sind. Es gibt zwar immer wieder einzelne Auswertungen von – ein systematischer Ansatz, Vergleichbarkeit oder die Option, Zeitreihen zu bilden, besteht jedoch nicht.
Das hat auch damit zu tun, dass die Vorschriften zum ambulanten Registerwesen auf Regeln des vorigen Jahrhunderts beruhen, die weder die digitalen Möglichkeiten berücksichtigen, noch Antworten auf Fragen bieten, die heutzutage relevant sind. Vor diesem Hintergrund wurde die BMG-Initiative von November 2022, alle bestehenden Register zu einem Gesamt-Arztregister zu verschmelzen und zusätzlich weiterführende Strukturdaten aufzunehmen, auch von Kassen und KVen begrüßt. Mehrwertstiftendes Ziel ist es, die bisherigen Angaben zu einzelnen LANR gleichförmig über alle K(Z)Ven mit den BSNR-Daten des Leistungsortes, respektive des MVZ, zu verknüpfen. Ergebnis wäre bei vergleichsweise geringem Aufwand eine umfassende Transparenz.
Dieses Projekt schlummert jedoch seit 22 Monaten in den Schubladen des BMG, obwohl in dem Verordnungsentwurf neben dem Ziel, Strukturtransparenz zu schaffen, auch zahlreiche weitere und wichtige Maßnahmen, das KV-System zu entlasten, enthalten sind. Warum diese eigentlich fertige Verordnung nicht weiter bearbeitet und beschlossen wird, erschließt sich uns nicht. Obwohl damals ein Stellungnahmeverfahren der Fachverbände durchgeführt wurde, ist im Anschluss nichts weiter passiert. Die so wichtige Ärzte-/Zahnärzte-ZV-Modernisierung ist vielmehr 'der Priorisierung' anderer Vorhaben des BMG zum Opfer gefallen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir das BMG auf, das Modernisierungsprojekt zur (zahn)ärztlichen Zulassungsverordnung dringlich zu einem konstruktiven Ende zu bringen. Wir, d.h. Politik und Gesellschaft, brauchen Strukturtransparenz als Basis aller weiteren Reformbemühungen.
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