Ganz klar: Aktuell hat das BMG unter Ministerin Warken ganz andere Probleme, als sich um Fragen der MVZ-Regulierung zu kümmern. Was andererseits natürlich nicht bedeutet, dass deshalb die Debatte ruht. Neue Aktivitäten gibt es von den altbekannten Protagonisten: der KV Bayerns, der KZBV und der Länderkammer. Erstere veröffentlichen offensichtlich scheibchenweise Ergebnisse einer bisher zurückgehaltenen Auswertung von Abrechnungsdaten, die sich auf allgemeinmedizinische MVZ mit Investorenbezug konzentriert. Die Zahnärzte erkennen Rückendeckung in dem kürzlich vom Bundestag beschlossenen Fremdbesitzverbot der Steuerberater. Und der Bundesrat richtet über die Fachzusammenkunft der 16 Gesundheitsminister erneut den dringlichen Wunsch an die Regierung, hinsichtlich der MVZ-Regulierung doch endlich was zu unternehmen. Alles wie gehabt also?
Eine (verlinkte) Zusammenfassung der Ereignisse des Jahres 2025, seit Nina Warken am 5. Mai zur Gesundheitsministerin ernannt wurde, haben wir in der KW 2 geboten: Das MVZ als Politikum | Antrag der Grünen zur MVZ-Regulierung abgelehnt. Seitdem hat sich politisch in dieser Frage nicht viel bewegt. Aber sie war – mit Fokus auf die Inhaberärzte – Leitthema beim 4. BMVZ STRATEGIEKONGRESS am 24. Februar (~ Rückblick | Bericht des Ärzteblatt) sowie wichtiger Teil des DRG|Forum im März 2026, wo zielgruppengerecht das Klinik-MVZ im Mittelpunkt stand (~ LinkedIn-Post des BMVZ). Das wiederum war Anlass für das Branchenblatt f&w, dem MVZ am Krankenhaus eine ganze Titelstrecke zu widmen: f&w | Heft 6/2026. Darin gibt MdB Anne Janssen, ihres Zeichens Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion, u.a. zu MVZ-Fragen, angesprochen auf die Umsetzung der MVZ-Passagen des Koalitionsvertrages, zu Protokoll: „Einen belastbaren Zeitplan gibt es derzeit noch nicht.“ Damit liegt sie, in einer allerdings diplomatischeren Version, ganz auf der Linie der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU, Simone Borchardt, die Mitte April während einer Tagung des BBMV auf dieselbe Frage antwortete: „Da ist momentan nichts im Gespräch.“ (~ zum Videostream | dort Minute 2:39:41)
Da mag es nicht überraschen, dass die Anhänger einer strengen MVZ-Regulierung ihrerseits versuchen, die öffentliche Debatte neu zu entfachen. Die Zahnärzte haben ihren diesbezüglichen Appell gerade erst am 1. Juni aufgefrischt: BZÄK und KZBV fordern Schutz der zahnärztlichen Unabhängigkeit und nehmen aktiv Bezug auf die kürzlich abgeschlossene Debatte um das Fremdbesitzverbot bei den Steuerberatern. „Es ist widersprüchlich, wenn der Gesetzgeber einerseits die Unabhängigkeit von Steuerberatern konsequent schützt, andererseits aber zulässt, dass in der Zahnmedizin zunehmend investorengetragene Versorgungsstrukturen entstehen.“ Wer zu der intensiven Debatte innerhalb der Steuerberaterbranche mehr Informationen sucht, dem sei diese ausführliche Betrachtung aller Seiten empfohlen: Was die Debatte um Private Equity in der Steuerberatung zeigt (Haufe.de v. 22.04.2026). Eine entsprechende Nachschärfung des Fremdbesitzverbotes in der Steuerberaterbranche hat am 12. Juni 2026 den Bundesrat passiert und wird damit zeitnah in Kraft treten.
Weitere aktuelle Veröffentlichungen drehen sich um das von der KV Bayerns untersuchte Leistungsgeschehen und Abrechnungsverhalten von MVZ – ein Vorgang, der an die sogenannte IGES-Studie zu MVZ aus April 2022 und die massive Kritik daran erinnert: Stellungnahme und methodische Kritik zur Versorgungsanalyse der KV-Bayerns zu MVZ. Allerdings entzieht sich die aktuelle KVB-Studie zu bayerischen Investoren-MVZ derzeit (noch) einer umfassenden Würdigung, denn Informationen werden nur stückweise veröffentlicht, bzw. wird jeweils auf die umfassenden, aber eben nicht veröffentlichten Daten der KVB verwiesen. Ausführlich etwa in dieser Barmer-Veröffentlichung Gesundheitswesen aktuell 2026 sowie als Grundlage des ARD-Berichtes, der unten verlinkt ist. Erstmals öffentlich erwähnt wurde die neue MVZ-Auswertung im Herbst 2025 in der KVB-Mitgliederzeitschrift KVB Forum Heft 9/10.
Dritter Akteur ist der Bundesrat, bzw. die Gesundheitsministerkonferenz, die regelhaft einmal jährlich tagt – zuletzt am 10. und 11. Juni in Hannover (~ GMK-Pressemeldung v. 11. Juni). Auf dem Beschlussplan standen dabei gleich zwei Anträge zu MVZ. Einer, der darauf hinausläuft, noch einmal klarzustellen, dass die Länder bereits 2021, 2022, 2023 und 2024 eine umfassende Regulierung der MVZ eingefordert hätten, und dies nun wiederholt tun, weil einfach immer noch nichts passiert sei. „Die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung ergibt sich aus der Tatsache, dass die unter der aktuellen Rechtslage gegründeten und sich auch weiterhin gründenden iMVZ Besitzstand genießen und damit regulierende Maßnahmen erst nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen Wirkung entfalten können“, heißt es dort.
Neu ist allerdings das zweite verhandelte Thema, das von Hamburg eingebracht wurde und sich um die Folgen dreht, die es haben kann, wenn eine größere MVZ-Struktur – ganz losgeslöst von der Eigentümerfrage – insolvent wird. Hintergrund ist offensichtlich der ‚Fall Miamedes‘, zu dem der NDR am 25. Februar 2026 berichtete: Hamburger Praxis-Kette Miamedes stellt Betrieb ein. Doch obwohl die Miamedes Betreiber gerade keine Private-Equity-Akteure sind, wird im Länderantrag trotzdem eine Beziehung hergestellt. Denn „angesichts des hohen Anteils von investorengetragenen MVZ und des steigenden Kostendrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung ist davon auszugehen, dass es weitere Insolvenzen und Schließungen von MVZ geben wird.“ In dem Kontext wird zur Folgenabschwächung auch die bereits bekannte Forderung der Länderkammer neu erhoben, KVen eine eigenständige Gründungsberechtigung für MVZ zuzugestehen. Beide GMK-Anträge wurden – dem Vernehmen nach – nicht näher diskutiert, sondern einfach durchgewunken. Inwieweit daher der Beschluss tatsächlich Folgen zeitigt, ist derzeit völlig offen.
Gilt also erneut: Viel Lärm um Nichts? Wie immer lässt sich das auch aktuell nicht verbindlich beantworten. Fest steht allerdings, dass andere Themen derzeit deutlich relevanter sind. Und so bleibt abzuwarten, welche Facetten die MVZ-Debatte in 2026 noch bekommen wird. Einen guten Überblick auf die derzeitige Faktenlage bietet auf jeden Fall diese im Frühjahr 2026 im Auftrag der Partei Die Linke entstandene Übersichtsarbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: Veröffentlichungen zum Anteil von Private-Equity in der Gesundheitsversorgung.