Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz plant die Bundesregierung, sämtliche Vergütungsregelungen zu streichen, die 2019 mit dem TSVG zur Verbesserung der Facharzt-Terminvergabe eingeführt wurden – TSS-Fall, HaFa-Fall, offene Sprechstunde. Erwartetes Einsparvolumen: 1,3 Milliarden Euro jährlich. Was auf den ersten Blick wie ein konsequenter Schritt zur Kassenfinanzstabilisierung wirkt, erweist sich bei näherer Betrachtung als Entscheidung auf tönernem Fundament – mit realen Konsequenzen für die Versorgung von Millionen Patient:innen. Denn die Begründung für diese Kürzung ist ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) vom Februar 2026, dessen Berechnungsgrundlage fragwürdig ist. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat sich wiederholt auf den BRH gestützt. Dessen stark verkürzte Botschaft: Die TSVG-Zuschläge kosteten die Krankenkassen seit 2019 kumuliert rund 2,9 Milliarden Euro – ohne messbare Verbesserung der Wartezeiten. Der BMVZ hat das nachvollzogen und nachgerechnet. Ergebnis: Dem BRH sind drei gravierende Fehler unterlaufen.
Erstens rechnet der BRH systematisch jene Versicherten heraus, welche die offene Sprechstunde nutzen – also genau jene, die dank TSVG einen Facharzttermin _ohne_ Wartezeit erhalten haben. Eine grob selektive Wahrnehmung der Wirklichkeit. Korrigiert man diesen Fehler, liegt die Wartezeit 2024 nicht bei den gemessenen 42 Tagen, sondern bei 36 – ein Anstieg gegenüber 2019 von drei Tagen. Und das bei einer zügig alternden Bevölkerung.
Zweitens blendet der BRH aus, dass die Zahl der GKV-Versicherten im selben Zeitraum um 1,57 Millionen gestiegen ist – darunter ab Sommer 2022 hunderttausende Menschen aus der Ukraine, mit teils erhöhten Versorgungsbedarfen. Mehr Nachfrage, gleiches Angebot – und die Wartezeit steigt trotzdem nur um drei Tage. Außerhalb der selektiven Rechenspiele des BRH wäre das kein Versagen, sondern ein Erfolg.
Auch der dritte Fehler basiert auf einer begrenzten Wahrnehmung der Versorgungsrealität und ihrer Zusammenhänge. Der BRH stellt korrekt fest, dass die verfügbare Arztzeit zwischen 2014 und 2024 um 9,2 Prozent gesunken ist – leitet daraus aber ab, die TSVG-Vergütung habe keinen Anreiz gesetzt, mehr zu arbeiten. Diese Schlussfolgerung verkennt die Ursachen fundamental. Der Rückgang ist Ergebnis eines tiefgreifenden Strukturwandels: Der Anteil angestellter Ärzt:innen hat sich seit 2013 auf knapp ein Drittel mehr als verdoppelt – und Anstellung und Teilzeit sind strukturell eng verknüpft. Mehr Köpfe im System erzeugen nicht automatisch mehr Versorgungsvolumen. Wer aus dem Rückgang der ambulanten Arztzeit auf das Versagen von TSVG-Anreizen schließt, macht es sich schlicht zu einfach.
Hinzu kommt: Der zentrale InBA-Evaluationsbericht, der die Wirkung der TSVG-Regelungen abschließend klären sollte, liegt bis heute nicht vor. Das BMG hat im BRH-Bericht selbst darauf hingewiesen, dass eine abschließende Bewertung erst nach vollständiger Vorlage dieses Berichts erfolgen solle. Wenn die selbst auferlegten Schranken derart beiläufig eingerissen werden, dann muss sich die Politik nicht wundern, dass das Vertrauen in den Prozess verloren geht. Ministerin Warken ließ beim Hauptstadtkongress keinen Zweifel: „Ich stehe zu diesem Vorschlag.“ Das ist ihr gutes Recht. Aber eine Entscheidung dieser Tragweite verdient eine Begründung, die einer halbstündlichen Nachberechnung standhält.
Selbstredend muss an dieser Stelle festgehalten werden: Die Kassenfinanzen sind in einer extrem ernsten Lage, und die ambulante Versorgung der Zukunft benötigt strukturelle Veränderungen. Die Frage ist nicht, ob gehandelt werden muss – sondern auf welcher Grundlage. Staatliche Eingriffe in die Honorarsystematik bedürfen einer belastbaren Tatsachengrundlage, allein schon, um ein Mindestmaß an Vertrauen und betriebswirtschaftlicher Planbarkeit zu gewährleisten. Ein BRH-Bericht mit derart dünnwandiger Argumentation, ohne abgeschlossene Evaluation, erfüllt diesen Anspruch wohl kaum.
Parallel dazu hat die Ärzteschaft ihre Antwort bereits formuliert. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im März unmissverständlich: „Wenn es weitere Kürzungen geben sollte, dann werden wir dafür sorgen, dass das Terminangebot bei den Fachärzten auf das Maß zurückgeführt wird, für das eine Finanzierung da ist.“ In Zahlen: Rund 40 Millionen Facharzttermine pro Jahr, die heute bereits unvollständig vergütet werden, könnten schlicht wegfallen. KBV und Kassenärztliche Vereinigungen haben sich dazu bereits abgestimmt. (~KBV v. 19.03.2026)
Allerdings fällt der Gegenwind der ärztlichen Vertretungen unter Berücksichtigung der Aktionen der vergangenen Jahre ungewöhnlich leise aus. Wiederholt hatte der BMVZ darauf verwiesen, dass Kampagnen wie „Praxissterben“ oder „Praxis in Not“ der realen Dringlichkeit vorweggreifen und somit in der öffentlichen Wahrnehmung ein Abnutzungseffekt eintritt. In der nun entstehenden Kluft der Gegenwehr hat sich der BMVZ notgedrungen auch ohne Schulterschluss positioniert und in einer Pressemeldung die politischen Akteure aufgefordert, die Entscheidungen um die TSVG-Vergütung mindestens auf ein solides, zahlen- und faktenbasiertes Fundament zu stellen. Die Entscheidung, derart vorzugehen, fußt auf den momentanen Beobachtungen des politischen Geschehens und ist nach Ansicht des Verbandes die beste Lösung. Die Pressemeldung basiert auf unseren 5-seitigen Ausführungen zur Rechnung des BRH. (~ Bundesrechnungshof hat sich verrechnet)
Nach momentanen Stand soll am 09.07.2026 im Bundestag und einen Tag später im Bundesrat abgestimmt werden. Inwiefern im Vorhinein noch Änderungen am Entwurf geschehen, ist offen. Der Bundesrat ist bei dem Gesetz nicht verpflichtet zuzustimmen, weshalb die Länderkammer im besten Falle einen Huckel, aber keine Hürde darstellt. In Verbindung mit den kürzlich veröffentlichten Plänen der Regierung für „Aufschwung und Beschäftigung“ teilt sich die Aufmerksamkeit gerade auf. Zudem – und das gehört an dieser Stelle auch zur Wahrheit – beschäftigt man sich deutschlandweit lieber mit der ‚Wahl‘ eines neuen Fußball-Bundestrainers, als mit der Zukunft der medizinischen Versorgung.
Zu der gewählten strategischen Ausrichtung und über den mangelnden Aktionismus der wirkmächtigen Akteure kann man geteilter Meinung sein. Was sich aber im Großen und Ganzen nicht wegdiskutieren lässt, sind die Konsequenzen – und an wen sie sich richten. 74 Millionen GKV-Versicherte werden eine Verschlechterung sehr direkt spüren. Sie werden nicht plötzlich als Privatpatient:innen in die Praxis gehen. Sie werden länger warten. Und sie werden sich fragen, wer dafür die Verantwortung trägt. In einem Land im wirtschaftlichen Abschwung ist das keine abstrakte Gefahr. Die Wahlurne ist bekanntlich ein stiller, aber wirkmächtiger Ort der Abrechnung.