Apotheken erhalten seit Jahren und über mehrere Regierungskoalitionen hinweg immer mehr Schnittstellen zur ambulanten Versorgung. Unter Minister Spahn wurden die Pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) eingeführt, Karl Lauterbach hat die assistierte Telemedizin an den Start gebracht (~ siehe Reiter …), und mit dem ApoVWG von Nina Warken, das am 12. Juni auch den Bundesrat passiert hat, kommen zahlreiche weitere Kompetenzen hinzu. Erklärtes Ziel ist es, das Offizin zur niederschwelligen Einstiegsstelle in das Versorgungssystem zu machen. „Um die Gesundheitsversorgung in Zukunft sicherstellen zu können, müssen die Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden,“ (~ Quelle) heißt es als Begründung aus dem BMG. Allerdings zeigt sich die Ärzteschaft alles andere als glücklich über diese Form der ‚Entlastung‘ und rechnet mit gesteigertem Koordinationsaufwand in den Arztpraxen.
Konkret erwartet die KBV eine „teure, ungesteuerte Leistungsausweitung, die letztlich zu einem Mehraufwand für die Praxen führen wird.“ Denn: „Personen, bei denen nach ärztlicher Anamnese vielleicht gar keine Testung erforderlich gewesen wäre, werden anschließend in die Praxis geschickt, um einen unklaren Befund ärztlich bewerten oder abklären zu lassen. Und dort wird dann erneut getestet werden. Andere Patienten wiederum kämen zu spät in die Praxis, weil sie ja schon beim Apotheker waren.“ (~ Quelle) Der Ton hat sich entsprechend zwischen Apothekerverbänden und Ärzteschaft zuletzt deutlich verschärft: KV Hessen: „Wer braucht noch Apotheken?“ und Konfrontationskurs: BÄK und KBV greifen ABDA an.
Dabei geht es - natürlich - auch ums Geld. Obwohl nicht im Reformgesetz selbst verankert, soll das Apothekenfixum zum 1. Juli um 65 Cent auf 9 € und ab 2027 auf die Höhe von 9,50 € je Packung steigen. (~ mehr Infos) Das bedeutet allein rund 875 Millionen € Mehrausgaben für die GKV je Jahr. Und die Honoraraufwendungen für die zusätzlichen pDL kommen noch hinzu, während bei den Ärzten bekanntermaßen Honorare in Milliardenhöhe gestrichen werden sollen. Das testosteronschwangere Gerangel zwischen Arzt- und Apothekerverbänden hat damit neben berufsständischen Kompetenzstreitigkeiten auch einen ganz handfesten Grund. Wir hatten darüber bereits im Januar berichtet: KW4 | Impfen, Arzneimittel, pDL: Apotheken sollen ärztliche Kompetenzen übernehmen.
Nichtsdestotrotz ist die einzelne Praxis, bzw. das einzelne MVZ gut beraten, sich im Detail mit dem Regierungsplänen zur niederschwelligen Grundversorgung durch Apotheken zu befassen. (~ BMG: Faktenblatt zum ApoVWG | PDF - 2 Seiten) Denn da, wo beide Professionen koordiniert zusammenarbeiten, besteht durchaus Aussicht, sowohl auf Entlastung, als auch auf eine optimierte Patientenversorgung. Testungen (als Selbstzahlerleistung: Influenza, Grippe) und Impfungen in Apotheken (künftig sämtliche Totimpfstoffe zu Lasten der GKV) adressieren dabei vor allem den Teil der Bevölkerung, der mangels Anlass nicht regelmäßig zum Arzt geht und deshalb zumeist gar keinen Hausarzt hat. Präventionsscreenings, wie die neu geplanten pDL (Diabetes, Rauchen, Herz-Kreislauf), könnten da ein Patientenklientel erschließen, das sonst nicht oder erst deutlich später einen Arzt aufsuchen würde.
Auf der anderen Seite steht natürlich das von der KBV beschriebene Risiko, dass Apotheken nicht-induziert screenen oder anlasslos testen und damit verunsicherte Patienten erzeugen. Sowie die Gefahr, dass die Impfungen in der Apotheke die gerade für die Hausärzt:innen honorarrelevante Praxis-Impfquote weiter drücken. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente im Notfall oder bei ‚einfachen‘ Erkrankungen, könnte zudem die Zahl unerwünschter Ereignisse (aka kritischer Nebenwirkungen) befördern .... all diese Bedenken entbehren nicht einer gewissen Grundlage. Nur: Die Apothekenreform ist final von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Einzig die rituelle Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten steht noch aus, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten.
D.h. die KBV und auch jede:r einzelne Ärzt:in kann sich die Welt anders wünschen: Es ist aber erklärter und bereits umgesetzter Wille des Gesetzgebers, Apotheken weiter in die Grundversorgung einzubinden. Insbesondere Hausärzte, aber auch fachärztliche Internisten sollten daher - in Abhängigkeit von Praxislage und Apothekenbindung - schauen, bei welcher der neuen Leistungen ein mit den Apotheken koordiniertes Vorgehen sinnvoll sein kann. Ansatzpunkt dafür sind insbesondere die fünf bestehenden sowie die künftigen Screening-pDL: KW40/2025 - Mehr-Wissen für Ärzt:innen: pDL der Apotheken – Gekommen, um zu bleiben.
Alles andere ist vor allem eine standespolitische Debatte, die die Verbände ausfechten (müssen). Hier gilt in der Tat: Die Apothekenreform ist mehr als eine organisatorische Anpassung. Vielmehr geht es um grundlegende Verschiebungen von Zuständigkeiten im Gesundheitswesen, die sich zudem mit dem geplanten Primärversorgungssystem noch weiter verschärfen könnte: Apotheken wollen mit Leistungsausbau ein künftiges Primärversorgungssystem unterstützen. KBV-Chef Gassen ätzte dazu kürzlich: „Die Vorstellungen der ABDA sind abwegig. […] Für die Versicherten bedeutet das höhere Kosten und einen gleichzeitigen Qualitätsabschlag – bei Nebenwirkungen und Komplikationen dieser Primärversorgung light gilt dann aber auch: Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Apotheke.“ (~ Quelle)
Abschließen möchten wir allerdings mit einer praktischen Info: Die Apothekenreform tritt wahrscheinlich noch im Juni 2026 in Kraft; die meisten Inhalte gelten dann auch unmittelbar. Allerdings müssen für die neuen Impfungen, für die Screenings sowie für die neuen pDL erst noch Inhalte und Curricula von der Selbstverwaltung formuliert werden. D.h. bis diese Leistungen wirklich in der Apothekenversorgung ankommen, werden mindestens noch einige Monate vergehen.