Meldungen & Analysen

Großpraxen in der ambulanten Versorgung – Eine Geschichte voller Mißverständnisse

Ein Beitrag von BMVZ-Vorstand Ralf Hirnstein

Es gibt seit Langem und anhaltend zahlreiche Missverständnisse, die den Umgang mit kooperativen Strukturen prägen. Insbesondere ergeben sich systematische Nachteile durch die auf Einzel- und Kleinstpraxis orientierten Vorgaben von EBM und Honorarverteilung. Größere Kooperationen unterliegen hier vielfältigen, nicht sachgerechten Ausschlüssen und geraten schneller in die Abstaffelung, was ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet.Vor diesem Hintergrund belegt der Beitrag, dass das Schubladendenken, wonach MVZ groß und Niederlassungspraxen kleinteilig organisiert sind, nicht der Realität entspricht. Dass also das Phänomen der Großpraxen weder eine Randerscheinung, noch nur auf die MVZ beschränkt ist. Allerdings fehlt es diesbezüglich an Bewusstsein in Politik und Selbstverwaltung. Folge ist die honorar- und leistungsrechtliche Diskriminierung insbesonderer fachübergreifender Kooperationen. Hier braucht es einen neuen Fokus.

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Über das GVSG und seine Inhalte wird (viel) geredet.

Aber wird es auch beschlossen?

Dieser Tage gab es in Berlin gleich drei Ereignisse, bei denen öffentlichkeitswirksam die Frage erörtert wurde, wann denn nun mit dem GVSG zu rechnen sei und welche Inhalte dies beträfe. Obwohl die konkretesten Angaben wohl auf der Juristentagung gemacht wurden, über die es wiederum keine Presseberichte gibt. Dort hat u.a. die Leiterin der Unterabteilung 22 des BMG über den Stand der aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten und über das GVSG referiert. Eine ihrer Aussagen war, so ist zu hören, dass ein zweites Versorgungstärkungsgesetz, das ja lange angekündigt wurde, tatsächlich nicht mehr kommen werde, dass aber geplant sei, weiterführende MVZ-Regelungen in den bestehenden GVSG-Entwurf noch einzuarbeiten.

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MVZ-Debatte, die nächste Schleife?!

Ein Kommentar zum Bericht 'Profit auf Kosten der Gesundheit'

Das ZDF hat am 23. Juli erneut die MVZ-Debatte aufgegriffen und dabei ohne Neuigkeitswert berichtet, dass es nach wie vor keine konkret erkennbare Regulierungsabsicht aus dem BMG gebe. Im Mittelpunkt stand daher der Versuch, aufzuzeigen, wie sehr Investoren als MVZ-Träger die Versorgung gefährden. Ausgangspunkt ist – am Beispiel der Augen-Untersuchung von Kindern – die auch im Sendungsbegleittext zentral formulierte Feststellung: „Untersuchungen und Behandlungen, die finanziell nicht lukrativ genug sind, werden auf die lange Bank geschoben oder ganz unterlassen.” Die Kritik richtet sich jedoch ausschließlich gegen MVZ, nicht aber gegen die etwa 6.000 Augenärzte in Niederlassung, die ebenfalls kaum Termine für Kinder anbieten, wie im Bericht selbst auch klar wird. Dabei wäre eine Recherche zur Frage, warum gerade der Mehraufwand für Kinder nicht adäquat honoriert wird, wirklich spannend und wichtig.

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PRAXIS.KOMPAKT

KW 42 (Stand: 18. Oktober 2024)

PRAXIS.KOMPAKT | Was aktuell neu und wichtig ist

Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.

Themen der aktuellen Ausgabe:
NIS2-Umsetzung verzögert sich: Folgen
und Handlungsempfehlungen für MVZ und Praxis + Betroffenheitsprüfung | Der angestellte Arzt, der MB und das Gehalt + ‘Last Call’ Inflationsbonus | Positions-Papier des GKV-Spitzenverbandes: Ein Wunschzettel für die Zukunft | Blankoverordnung Physiotherapie kommt in Praxis + MVZ an: Wissenswertes für ausstellende Ärzt:innen | Das fachliche und disziplinarische Weisungsrecht zwischen Ärzten: Ein Spagat nicht nur, aber besonders für die Ärztliche Leitung im MVZ | Krankenhausgesetz passiert den Bundestag: Disruption des ambulanten Systems

PRAXIS.KOMPAKT | Redaktionspause

Das Team von PRAXIS.KOMPAKT macht derzeit Redaktionspause. Allen Lesern steht bis zur neuen regulären Ausgabe die letzte Veröffentlichung zur Verfügung – BMVZ-Mitglieder können darüber hinaus mit ihrem Mitgliederzugang auch in den Ausgaben des Archivs stöbern. Selbstverständlich bleiben wir auch während der Redaktionspause wie gewohnt für Sie erreichbar.

KW 42 (Stand: 18. Oktober 2024)

Blankoverordnung für die Physiotherapie kommt in Praxis + MVZ an | Wissenswertes für ausstellende Ärzt:innen

KBV 05.09.2024
Blankoverordnung ab November auch für Physiotherapie möglich

Deutscher Verband für Physiotherapie | Physio Deutschland
FAQ, Downloads und Webinarmitschnitte für die Praxis
PDF zum Webinar: Die Blankoverordnung in der Physiotherapie


Der MB, der angestellte Arzt und dessen Gehalt | 'Last Call' Inflationsbonus

Marburger Bund Landesverband Sachsen v. 12.08.2024
Arbeitsbedingungen im MVZ dürfen kein Glücksspiel sein!

Die Bundesregierung v. 12.03.2024
Einkommensteuergesetz | Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Ärztestellen | Arzt und Karriere – Stellenmarkt des Dt. Ärzteblattes | v. 21.03.2022
Gehalt in MVZ und Praxis: Das können Sie verdienen

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Positionen

Die ambulante Versorgung braucht Strukturtransparenz

Das BMG-Projekt, das Arztregister um Strukturdaten zu erweitern, muss endlich umgesetzt werden.

Die MVZ-Debatte lebt an vielen Stellen von gefühlten Wahrheiten. Allerdings gilt dasselbe auch für alle anderen Fragen der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen. Denn es gibt kein syste­matisch abrufbares Wissen dazu, wie viele üBAG bestehen und welche Größe sie haben, oder dazu, wie viel Versorgungsumfang das durchschnittliche MVZ hat, wie Nebenbetriebstätten organi­siert sind, oder darüber, dass in mehreren tausend Einzelpraxen zusätzlich Ärzt:innen angestellt sind. Es gibt zwar immer wieder einzelne Auswertungen von – ein sys­tematischer Ansatz, Ver­gleichbarkeit oder die Option, Zeitreihen zu bilden, besteht jedoch nicht.

Das hat auch damit zu tun, dass die Vorschriften zum ambulanten Registerwesen auf Regeln des vorigen Jahrhunderts beruhen, die weder die digitalen Möglichkeiten berück­sichtigen, noch Antworten auf Fragen bieten, die heutzutage relevant sind. Vor diesem Hintergrund wurde die BMG-Initiative von November 2022, alle be­ste­henden Register zu einem Gesamt-Arzt­re­gister zu ver­schmelzen und zusätzlich weiter­füh­rende Struktur­daten aufzu­neh­men, auch von Kassen und KVen begrüßt. Mehrwertstiftendes Ziel ist es, die bisherigen Angaben zu einzelnen LANR gleichförmig über alle K(Z)Ven mit den BSNR-Daten des Leistungsortes, respektive des MVZ, zu verknüpfen. Ergebnis wäre bei vergleichsweise geringem Aufwand eine umfassende Transparenz.

Dieses Projekt schlummert jedoch seit 22 Monaten in den Schubladen des BMG, obwohl in dem Ver­ordnungs­ent­wurf neben dem Ziel, Strukturtransparenz zu schaffen, auch zahlreiche wei­tere und wichtige Maßnah­men, das KV-System zu ent­las­ten, enthalten sind. Warum diese eigentlich fertige Verordnung nicht weiter bearbeitet und be­schlossen wird, er­schließt sich uns nicht. Obwohl damals ein Stel­lung­nahme­verfahren der Fach­ver­bände durchgeführt wurde, ist im Anschluss nichts weiter passiert. Die so wichtige Ärzte-/Zahnärzte-ZV-Moder­ni­sierung ist vielmehr 'der Priorisierung' anderer Vorhaben des BMG zum Opfer gefallen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir das BMG auf, das Modernisierungsprojekt zur (zahn)ärzt­lichen Zulas­sungsverordnung dringlich zu einem konstruktiven Ende zu brin­gen. Wir, d.h. Politik und Gesellschaft, brauchen Struktur­trans­parenz als Basis aller weiteren Reformbemühungen.

 

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Kongress Rückblick

Das war der 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS.

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