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Nachdem zwischen KBV und GKV-Spitzenverband bis zuletzt Details strittig geblieben sind, hat am 20. Mai der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner 85. Sitzung mit Geltung ab Q4/2025 die Umsetzung der Hausarztentbudgetierung beschlossen. Damit werden entsprechende Regelungen, die überraschend noch kurz vor Schluss von der rot-grünen Rumpfregierung mit maßgeblicher Unterstützung der FDP durchgesetzt worden waren – tatsächlich, und genau so, wie im Gesetzesbeschluss vorgesehen, zur Realität; während die parallel vom Bundestag beschlossene Umsetzung des Pauschalensystems noch auf sich warten lässt.
Mitte April wurde vom BMG entschieden, vor dem Start der ePA als Pflichtanwendung im Herbst an die laufende Testphase ab 29. April eine so getaufte ‚Hochlaufphase‘ anzuschließen. An dieser können sich alle an die TI angebundenen Leistungserbringer aktiv beteiligen, aber keiner muss. Die betriebsorganisatorische Herausforderung der praxisindividuellen ePA-Implementierung wird durch diese neue Lage allerdings nicht kleiner. Eher kommen neue Kommunikations- und Organisationsaufgaben auf die MVZ-Leitungen, bzw. die Praxisteams, zu. Hier Orientierung sowie Abkürzungen zu weiterführenden Fragestellungen zu geben, ist Ziel dieses Beitrags. Gilt doch nach wie vor, dass wir es im ePA-Kontext nicht mit einem zu Wenig, sondern mit einem Überangebot an Informationen zu tun haben, das zu sortieren von Verantwortlichen in Praxis und MVZ zusätzlich Zeit und Aufmerksamkeit verlangt.
Der finale Koalitionsvertrag der schwarz-roten (Noch-Nicht-)Regierung enthält beim Unterpunkt 'Gesundheit und Pflege' unter vielem anderen den in der Überschrift zitierten Satz zur MVZ-Regulierung. Dies – abweichend zur ersten Fassung vom 26. März – verbunden mit einer Zweckbestimmung, die aufzeigt, welche Richtung die Regulierung nehmen soll. Es bleibt aber, auch mit dieser Erweiterung, ein typischer Koalitionsvertragssatz: Hinreichend lang, damit die grundlegende Absicht deutlich wird, aber auch so kurz, dass sich letztlich alles und nichts darunter verstehen lässt. Wir wagen einen Interpretationsversuch.
Unser Redaktionsteam macht derzeit eine Produktionspause. Selbstverständlich bleiben wir aber auch während dieser Redaktionspause wie gewohnt für Sie erreichbar.
Allen Interessierten steht bis zur neuen regulären PRAXIS.KOMPAKT, die am 12. Mai erscheinen wird, die zuletzt veröffentlichte Ausgabe vom 6. April 2025 zur Verfügung. Sie enthält u.a. Beiträge zur aktualisierten IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV und den zugehörigen alten wie neuen Pflichten sowie zur Neuorganisation der Meldepflicht nach § 6 IfSG (DEMIS-Portal). | Ausgabe der KW14 öffnen.
BMVZ-Mitglieder können darüber hinaus mit ihrem Mitgliederzugang auch in den Ausgaben des Archivs stöbern. | Zum PRAXIS.KOMPAKT-Archiv.
Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.
Themen der aktuellen Ausgabe:
Bericht: GOÄ-Reform angestoßen – aber vom Abpfiff weit entfernt | Praxen faxen … immer noch viel – Mind Up zur Datenschutzproblematik beim Faxversand | Kommunikation: KV-Connect wird abgeschaltet – KIM gewinnt an Bedeutung | Top-Ten-Ranking der Regresskassen wirft Schlaglicht auf die Neuauflage der Bagatellgrenze laut Koalitionsvertrag | Kurz gesagt: Service-Heft Geriatrische-Reha, Hilfsmittel per Videosprechstunde, Dosierung in Medikationsplänen | NIS 2 Update: Trotz unklarem Zeithorizont bleibt das Dringlichkeit-Stakkato |
KV Bayern v. 16.05.2025
PDF: Verordnung Aktuell Hilfsmittelverordnungen in Videosprechstunden
Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und klinische Immunologie v. 23.01.2025
PDF: Potenziell folgenschwere Schwachstelle im Bundeseinheitlichen Medikationsplan
Gemeinsamer Bundesausschuss | aktuelle Ausführung der Richtlinie v. 20.09.2024
PDF: Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
KBV v. 07.05.2025 | Liste der Anwendungen im grauen Kasten
KV-Connect wird Ende Oktober abgeschaltet | Liste mit Anwendungen
KV Sachsen v. August.2024
KIM-Adressen leichter mit der Kollegensuche finden
BMVZ | PRAXIS.KOMPAKT v. KW.14
KBV aktualisiert IT-Sicherheitsrichtlinie | Ein Überblick zu alten + neuen Pflichten
Die MVZ-Debatte lebt an vielen Stellen von gefühlten Wahrheiten. Allerdings gilt dasselbe auch für alle anderen Fragen der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen. Denn es gibt kein systematisch abrufbares Wissen dazu, wie viele üBAG bestehen und welche Größe sie haben, oder dazu, wie viel Versorgungsumfang das durchschnittliche MVZ hat, wie Nebenbetriebstätten organisiert sind, oder darüber, dass in mehreren tausend Einzelpraxen zusätzlich Ärzt:innen angestellt sind. Es gibt zwar immer wieder einzelne Auswertungen von – ein systematischer Ansatz, Vergleichbarkeit oder die Option, Zeitreihen zu bilden, besteht jedoch nicht.
Das hat auch damit zu tun, dass die Vorschriften zum ambulanten Registerwesen auf Regeln des vorigen Jahrhunderts beruhen, die weder die digitalen Möglichkeiten berücksichtigen, noch Antworten auf Fragen bieten, die heutzutage relevant sind. Vor diesem Hintergrund wurde die BMG-Initiative von November 2022, alle bestehenden Register zu einem Gesamt-Arztregister zu verschmelzen und zusätzlich weiterführende Strukturdaten aufzunehmen, auch von Kassen und KVen begrüßt. Mehrwertstiftendes Ziel ist es, die bisherigen Angaben zu einzelnen LANR gleichförmig über alle K(Z)Ven mit den BSNR-Daten des Leistungsortes, respektive des MVZ, zu verknüpfen. Ergebnis wäre bei vergleichsweise geringem Aufwand eine umfassende Transparenz.
Dieses Projekt schlummert jedoch seit 22 Monaten in den Schubladen des BMG, obwohl in dem Verordnungsentwurf neben dem Ziel, Strukturtransparenz zu schaffen, auch zahlreiche weitere und wichtige Maßnahmen, das KV-System zu entlasten, enthalten sind. Warum diese eigentlich fertige Verordnung nicht weiter bearbeitet und beschlossen wird, erschließt sich uns nicht. Obwohl damals ein Stellungnahmeverfahren der Fachverbände durchgeführt wurde, ist im Anschluss nichts weiter passiert. Die so wichtige Ärzte-/Zahnärzte-ZV-Modernisierung ist vielmehr 'der Priorisierung' anderer Vorhaben des BMG zum Opfer gefallen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir das BMG auf, das Modernisierungsprojekt zur (zahn)ärztlichen Zulassungsverordnung dringlich zu einem konstruktiven Ende zu bringen. Wir, d.h. Politik und Gesellschaft, brauchen Strukturtransparenz als Basis aller weiteren Reformbemühungen.
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