Anfang Januar 2026 hatte das BMG einen Vorhabenplan veröffentlicht, den wir mit den Worten „als hätte jemand einmal alles bestellt“ sowie als „zeitlich und inhaltlich mehr als ambitioniert“ beschrieben haben (~ KW 4: 2026 als Schicksalsjahr für Nina Warken). Nun, ein halbes Jahr später, stellt sich die Frage, wo Nina Warken mit ihren Projekten steht: Am 10. Juli wurde – tatsächlich innerhalb des selbst gewählten Zeitrahmens – ihr umstrittenes Spargesetz abgesegnet. Parallel wurde die Apothekenreform bereits in Kraft gesetzt und ein umfassendes Digitalgesetz auf den Weg gebracht, das man als ‚das nächste Kapitel in Warkens Gesetzgebungskaskade‘ verstehen muss. Mit Blick auf die Vorhabenplanung von Januar wurde also Wesentliches bereits abgearbeitet. Bezüglich der Primärarztversorgung gibt es dagegen bisher nur vage Ankündigungen für Herbst – allerdings bewegt sich auch das innerhalb des abgesteckten Zeitfensters. Daher stellt sich neu auch die Frage, was Warkens Agieren der letzten Monate über das nächste halbe Jahr verrät.
„Ähnliches haben andere im Kabinett noch nicht annähernd geschafft“, kommentiert die Wirtschaftswoche mit einer Note von Respekt die bisherige Bilanz der Gesundheitsministerin. (~ Quelle) Eine Bewertung, die auf der politanalytischen Meta-Ebene ihre Berechtigung hat, natürlich aber nicht die Perspektive der Praxen und MVZ widerspiegelt, die ganz konkret von den drastischen Sparzumutungen betroffen sind, die gerade erst von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden. Zu diesen unterstrich die Ministerin noch einmal ihre Begründung[sfiktion]: „Wir schaffen [bloß] Zusatzvergütungen ab, die nachweisbar keine schnelleren Termine gebracht haben, obwohl sie genau dafür eingeführt worden waren“, (~ Quelle) und ignoriert damit einmal mehr die gegenteiligen Beweise: BMVZ- Analyse zur Steuerungswirkung der TSVG-Fallkonstellationen und der Entwicklung der Termin-Wartezeiten.
Die KBV kontert: „[Sie] … haben sich heute bewusst für Leistungseinschränkungen … entschieden. (…) Drei Milliarden Euro werden ab nächstem Jahr weniger zur Verfügung stehen. Ein Weiter so oder sogar noch mehr Termine, wie manche Politiker trotz besseren Wissens fabulieren, kann und wird es nicht geben.“ (~ Statement v. 10. Juli) Tatsächlich gibt es Pläne innerhalb des KV-Systems, Praxen und MVZ mit zusätzlichen Daten und Prognosetools zu versorgen, die es ermöglichen sollen, dass sie im Quartal „prinzipiell nur so viele Patienten und Patientinnen aufnehmen, wie auch grundsätzlich für deren Behandlung Geld da ist. Ein solches Leistungsverhalten ist ja vom Gesetzgeber erwünscht.“ Bereits am 14. Juni hat über Ziel und Grenzen eines solchen Agierens – mehr oder weniger offen – die Rechtsabteilung der KBV in einem änd-Interview (~ direkt zu) informiert. Komplett und zu Recht gefrustet, sind dabei die Psychotherapeut:innen, deren Honorarzukunft als Folge der aktuellen Umstände in der Tat besonders unklar ist: „Schwarzer Freitag für die Psychotherapie“: Droht jetzt das große Praxissterben?
„Wir können das Geld der Versicherten nicht ausgeben, wenn die Versorgung nicht besser wird“, stellt Nina Warken dazu klar. „Zudem sei das Gesetz keine Kürzung, sondern eine Anstiegsbegrenzung.“ (~ Quelle) Eine Aussage, die ebenso unterkomplex an der Realität vorbeischrammt, wie die oben angeführte, wonach die TSVG-Konstellationen die Terminsituation nicht verbessert hätten. Auf der politanalytischen Meta-Ebene kann sie natürlich nicht anders, als ihr Projekt zu verteidigen. Denn offensichtlich ist es ihr Jobverständnis und Bemühen, die vom Koalitionsvertrag gestellte Aufgabe, parallel Reformen in allen Bereichen von Versorgung und Gesundheitswesen vorzunehmen, so diszipliniert wie möglich abzuarbeiten.
Diese Einstellung lässt erahnen, dass auch die noch ausstehenden Projekte – und darunter insbesondere die Einführung einer Primär(arzt)versorgung – von ihr konsequent angegangen werden. Die Ministerin führte dazu am 10. Juli in der Frankfurter Allgemeinen aus (~ Quelle): „Den Entwurf wollen wir im Herbst vorlegen.“ Und ergänzt: „Auch die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zu weiteren Strukturanpassungen kommen bis Ende des Jahres. Das Ziel lautet, Patienten innerhalb der gebotenen Zeit gut zu versorgen, wenn es angezeigt ist, vom richtigen Facharzt. Wir werden klare Leitplanken zur Steuerung durch das System setzen. Es soll am Bedarf orientierte Termine geben, aber weniger unnötige.“
Der Interviewer fragt im Anschluss, ob diese Strukturreform geschmeidiger über die Bühne gehen werde als das Sparpaket, bei dem bis zuletzt offen war, ob die Länderkammer tatsächlich ihre Zustimmung geben würde. (~ Wie wackelig die Angelegenheit tatsächlich war und was die Länder für ihre dann doch gewährte Zustimmung bekommen haben, beschreibt dieser Ärzteblatt-Artikel.) Und Nina Warken antwortet mit dem ihr eigenen Stoizismus mehr entspannt als resigniert: Dass es nun mal so sei, dass Veränderungen, die vorgenommen werden müssten, nicht von jeder Berufsgruppe gut gefunden würden.
Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass die Ministerin die Reformzügel weiter fest in der Hand hält. Dass also der Vorhabenplan von Januar 2026, den Sie hier noch mal einsehen können – PDF | 4 Seiten – ihre feste Richtschnur bleibt. Zum für Praxen und MVZ ganz besonders relevantem Primär(arzt)-Projekt gibt es dabei, in Ermangelung von Bekanntmachungen des BMG selbst, zahlreiche, teils zueinander differierende Vorstellungen. So haben bspw. die 16 Landesgesundheitsminister die ihren im Juni ausführlich niedergelegt: GMK – Leitplanken zur Einführung des Primärversorgungssystems. Während die Plattform Science Media Center Deutschland ganz aktuell und sehr umfangreich sechs Versorgungsforscher, bzw. gesundheitspolitische Berater aus dem Sachverständigenrat zu Wort kommen lässt: Zuerst zum Hausarzt? So wirkt ein Primärarztsystem auf die Versorgung.
Fakt ist und bleibt aber: Auch eine weiterhin sehr diszipliniert und zielorientiert agierende Nina Warken braucht für die Umsetzung solch umfassender Reformen Zeit. Zumal viele der Protagonisten, auf die sie dabei angewiesen ist, durch das GKV-BStabG verprellt wurden. Die Debatte wird sich daher bis weit in 2027 hineinziehen, und ein etwaiges Gesetz seine Wirkung wohl nicht vor 2029 entfalten. Dabei wäre ein früheres Inkrafttreten aus manch einer Arztsicht womöglich wünschenswert. Denn mit der Umstrukturierung der Versorgungszugänge muss zwangsläufig auch eine ebensolche der Honoraranreize folgen. Wenngleich die Hoffnung, dass dies arztorientiert-sinnvoll erfolgt, vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten dann leider doch etwas naiv anmutet ...