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Meldungen & Analysen

Update zu den aktuellen Entbudgetierungsplänen des BMG & Hintergründe zur besonderen Honorarproblematik von MVZ

Wer profitiert von der Entbudgetierung?

Statt der eigentlich seit Dezember 2021 angekündigten Hausarztentbudgetierung wurde im Frühjahr 2023 im Schnelldurchlauf überraschend die Entbudgetierung der Kinderärzte vom Gesetzgeber beschlossen. Wie passt das zusammen und was lässt sich aus dem abgeschlossenen Projekt der Pädiater für die noch völlig offene Debatte der Hausärzte schließen? Da diese Fragen für alle betroffenen Praxen und MVZ von höchster Relevanz sind, fassen wir den aktuellen Stand zusammen. Ergänzend sensibilisieren wir erneut für die Hintergründe der Fallzahlproblematik in fachübergreifenden BAG und MVZ, die viele dieser Kooperationen vor ernste wirtschaftliche Herausforderungen stellt.

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BSG aktuell | Die Abrechnungssammelerklärung und die Unterschriftserfordernis in MVZ

Im Dezember 2023 stand mal wieder eine grundsätzliche MVZ-Causa vor dem Bundessozialgericht zur Entscheidung an. Kern war die Frage, ob die KV die Unterschrift der Ärztlichen Leitung unter der Abrechnungssammelerklärung zur unbedingten Honorarauszahlungsvoraussetzung machen könne. Eine Entscheidung also, die für die allgemeine Frage der Abgrenzung der Aufgabenbereiche zwischen MVZ-Geschäftsführung und Ärztlicher Leitung durchaus relevant ist. Lesen Sie hierzu – verfasst von RAin Taisija Taksijan (Legal Point, Hamburg) – die Fallbeschreibung sowie eine kommentierende Einordnung samt Einschätzung zu den Handlungsnotwendigkeiten, die sich aus dem Richterspruch für andere MVZ ergeben.

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eRezept 2024 | Praxishinweise für MVZ + BAG zur Stolperstellenvermeidung für Patient, Arzt und Apotheke

Start des eRezeptes: Erwartet unerwartete Hürden

Am 1. Januar startete die eRezept-Pflicht für einen Großteil der Verordnungen. Wie erwartet, verläuft der Start nicht reibungslos, wobei viele Probleme systemimmanent entstehen. Der Klassiker: Patienten werden von den Apotheken wieder weggeschickt, weil sie schlicht schneller bei der Apotheke waren, als die Verordnung auf den Server geladen wurde. Zusätzlich kristallisieren sich jedoch eine Reihe formaler Störpunkte heraus, bei denen es die Ärzteschaft in der Hand hätte, unnötige Reibungsverluste zu verhindern. Hier geben die Apotheken derzeit unübersehbare Rauchzeichen. Aus diesem Grund haben wir solche Aspekte zwecks Sensibilisierung des Praxispersonals aufgegriffen, die von den Apotheken als besonders dringend empfunden werden und die im Zusammenhang mit den Praxen stehen. Der Beitrag ist ähnlich einem FAQ aufgebaut und bietet einen pointierten Überblick.

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PRAXIS.KOMPAKT

KW 10 (Stand: 9. März 2024)

PRAXIS.KOMPAKT | Was aktuell neu und wichtig ist

Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.

Themen der aktuellen Ausgabe:
Boni + Arbeitsrecht: Fallstricke bei der Staffelung der Inflationsausgleichsprämie | Gesetzgebungspläne: Weiter Unklarheiten zu Versorgungsgesetz I und nun auch Dissens zwischen den Arztverbänden | Digitalisierung: ePA-Infoabend der KVNO klärt wenig und gibt noch mehr Hausaufgaben auf | KBV-Berufsmonitoring 2022: Einblicke in das Erwartungsmanagement der Medizinstudierenden | Privatabrechnung in MVZ GmbHs: Wenn keine Probleme da sind, schafft man welche | e-Arztbrief Sanktionen zum 1. März relativiert + Grundsatzentscheidung des BSG zu ‚TI-Verweigerern‘ | Hybrid DRGs: Einigung zur Abrechnung: Ohne Grouper geht’s nicht

KW 10 (Stand: 9. März 2024)

Inflationsprämie: Fallstricke bei der Staffelung | Arbeitsgerichte legen engen Maßstab an

Juris v. 07.02.2024
Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot nach § 4 Abs. 2 TzBfG bei Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie

Haufe.de v. 25.01.2024
Inflationsausgleichsprämie für befristet Beschäftigte

Bund der Steuerzahler v. 29.12.2023
Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis Ende 2024


e-Arztbrief Sanktionen zum 1. März relativiert | BSG Entscheidung zu ‚TI-Verweigerern‘

ÄrzteZeitung v. 06.03.2024
Bundessozialgericht bestätigt Honorarkürzung für TI-Verweigerer

Ärzteblatt v. 27.02.2024
Keine Kürzung der TI-Pauschale bei industriebedingter Verzögerung beim elektronischen Arztbrief

Ärzteblatt v. 01.02.2024
KBV will Fristverschiebung bei elektronischem Arztbrief erreichen


Hybrid DRGs: Einigung zur Abrechnung | Ohne Grouper geht’s nicht

KV Nordrhein
Q&A zum Thema Hybrid DRGs

Ärzteblatt v. 11.03.2024
Wie die neuen Hybrid-DRG abgerechnet werden

ÄrzteZeitung v. 07.03.2024
KBV: Ärzte können Hybrid-DRG abrechnen – zunächst mit Pseudoziffern

Weiter zu Praxis.KOMPAKT

Positionen

Neu denken in der MVZ-Debatte

Wer Ärzte als MVZ-Gründer will, sollte Ärzte auch in den Fokus stelle

Derzeit gibt es einen Überbietungswettbewerb, welche regulativen Bremsen gegen Investoren als MVZ-Träger eingezogen werden sollten. Was dagegen gar nicht vorkommt, sind Konzepte, Ärzte als Trägergruppe zu unterstützen. Dabei wäre die Stärkung der Vertrags(zahn-)Ärzte als MVZ-Betreiber das wirksamste Mittel, die weitere Ausbreitung von MVZ mit Investorenbindung zu verhindern.

Übersehen wird meist, dass die Trägergruppe der Nicht-Ärzte schon allein deshalb immer größer wird, weil die Rechtslage ärztlichen MVZ-Träger an vielen Stellen explizit behindert. Bekanntermaßen darf in Deutschland nur ein kleiner Personenkreis MVZ gründen. Aus Medizinersicht reicht es dafür nicht, Arzt zu sein. Entscheidend für die MVZ-Gründereigenschaft ist vielmehr die eigene, aktive vertragsärztliche Tätigkeit. Da parallel gilt, dass alle Gründungsvoraussetzungen während des MVZ-Betriebs permanent vorliegen müssen, ist die Lebensspanne eines ärztlichen MVZ genau an den Zeitraum gekoppelt, in dem der Inhaber als Vertragsarzt GKV-Patienten behandelt.

Nach Meinung des BMVZ handelt es sich hierbei um einen relevanten Geburtsfehler der MVZ, der dringend in den Fokus der gesetzgeberischen Aufmerksamkeit gehört. Welchen Sinn kann es haben, dass ein Arzt, der sich entscheidet, ein MVZ zu gründen, woraus – wie häufig zu sehen - sukzessive komplexe MVZ-Unternehmen entstehen, dieses nur genauso lange führen darf, wie er/sie regelmäßig Patienten behandelt? Die Folge ist, dass den aktuellen ärztlichen MVZ-Betreibern, oft nichts Anderes übrigbleibt, als an einen Investor zu verkaufen oder sich mit einem solchen zu verbünden. Denn nur die Beteiligung an einer Klinik sichert den stabilen Bestand des MVZ. Es bestehen folglich objektive Hemmnisse, die im Sinne eines Perpetuum Mobile dafür sorgen, dass die Zahl nicht-ärztlicher MVZ-Betreiber stetig zunimmt.

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Kongress Rückblick

Das war der 17. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS.

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