Meldungen & Analysen

Gesetzgebung: Kommt das GVSG oder kommt es nicht?

Ein Bericht aus der Schwebe

Am 13. November hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages die ursprünglich bereits für Mitte Oktober angekündigte Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stattgefunden. Durch die Verschiebung allerdings unter den besonderen Vorzeichen des Ampel-Bruchs und daher verbunden mit der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Causa weiter zu reden. Auch der BMVZ war in Gestalt seiner Geschäftsführerin als Sachverständiger geladen und anwesend; allerdings waren die Kernthemen des Verbandes ja bekanntermaßen durch die politischen Umstände von der Agenda verdrängt worden, und kamen daher nur am Rande in der Sitzung vor.

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ePA 3.0 als neue Pflichtanwendung | Antworten auf Detailfragen des Praxisbetriebs

Update zu Organisationsfragen rund um die ePA-Pflicht

Beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS Ende September 2024 bestand für die Teilnehmer die Möglichkeit, per Chat Fragen an die Referenten zu richten. Sehr viele Fragen gingen an die Referentin der gematik, Frau Dimde, die über Rechtliches & Anforderungen der ePA-Verpflichtung sowie über zugehörige Organisationsaspekte sprach. Aufgrund der Fülle wurden die vielen Fragen im Anschluss von Lena Dimde schriftlich beantwortet. Lesen Sie hier eine entsprechende Zusammenstellung. Zusätzlich bietet  der Beitrag ein ausführliches Update zum aktuellen Stand und den Aussichten des ePA 3.0-Projektes sowie daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen für Praxisverantwortliche. Wir meinen, dass auf MVZ und Praxen als Arbeitgeber angestellter Ärzte hier eine stark koordinierende Aufgabe zukommt, die durch eine frühzeitige Befassung mit dem Thema seitens der Praxisleitung ohne Frage erleichtert wird.

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Großpraxen in der ambulanten Versorgung – Eine Geschichte voller Missverständnisse

Ein Beitrag von BMVZ-Vorstand Ralf Hirnstein

Es gibt seit Langem und anhaltend zahlreiche Missverständnisse, die den Umgang mit kooperativen Strukturen prägen. Insbesondere ergeben sich systematische Nachteile durch die auf Einzel- und Kleinstpraxis orientierten Vorgaben von EBM und Honorarverteilung. Größere Kooperationen unterliegen hier vielfältigen, nicht sachgerechten Ausschlüssen und geraten schneller in die Abstaffelung, was ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet.Vor diesem Hintergrund belegt der Beitrag, dass das Schubladendenken, wonach MVZ groß und Niederlassungspraxen kleinteilig organisiert sind, nicht der Realität entspricht. Dass also das Phänomen der Großpraxen weder eine Randerscheinung, noch nur auf die MVZ beschränkt ist. Allerdings fehlt es diesbezüglich an Bewusstsein in Politik und Selbstverwaltung. Folge ist die honorar- und leistungsrechtliche Diskriminierung insbesonderer fachübergreifender Kooperationen. Hier braucht es einen neuen Fokus.

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PRAXIS.KOMPAKT

KW 48 (Stand: 1. Dezember 2024)

PRAXIS.KOMPAKT | Was aktuell neu und wichtig ist

Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.

Themen der aktuellen Ausgabe:
Angestellte Ärzte + das eHBA-Vertragsende
: Mind-Up zwecks vorausschauender Planung | Extrabudgetäre Leistungen 2025: Umsetzung in den 17 regionalen HVM erfolgt | Update Hybrid DRGs:  Auslaufen der Übergangsphase und ernstzunehmende Befürchtungen | Steueranpassungen + Inflationsausgleich: Dringlichkeit, Ausblicke und offene Fragen | Praxiswissen zur Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) | Verwirrung um den ePA-Start: Handlungsempfehlungen für Praxisverantwortliche |

KW 48 (Stand: 1. Dezember 2024)

Angestellte Ärzte + das eHBA-Vertragsende | Mind-Up zwecks vorausschauender Planung

Landesärztekammer Hessen, abgerufen am 27.11.2024
Aktuelles: Was tun wenn der eHBA abläuft?

Bundesärztekammer, abgerufen am 27.11.2024
Beantragung eines eHBA

Ärzteblatt, abgerufen am 27.11.2024
Themenseite: eHBA


Praxiswissen zur Elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB) | Exkurs:  Säuglinge ohne eGK

Ärzteblatt v. 01.11.2024
Versicherungsnachweis: Elektronische Ersatzbescheinigung

KV Sachsen v. 28.10.2024
Elektronische Ersatzbescheinigung als Versicherungsnachweis ab sofort* nutzbar

Ärztenachrichtendienst v. 29.09.2024
Jetzt kommt auch noch eine elektronische Ersatzbescheinigung

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Positionen

Die ambulante Versorgung braucht Strukturtransparenz

Das BMG-Projekt, das Arztregister um Strukturdaten zu erweitern, muss endlich umgesetzt werden.

Die MVZ-Debatte lebt an vielen Stellen von gefühlten Wahrheiten. Allerdings gilt dasselbe auch für alle anderen Fragen der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen. Denn es gibt kein syste­matisch abrufbares Wissen dazu, wie viele üBAG bestehen und welche Größe sie haben, oder dazu, wie viel Versorgungsumfang das durchschnittliche MVZ hat, wie Nebenbetriebstätten organi­siert sind, oder darüber, dass in mehreren tausend Einzelpraxen zusätzlich Ärzt:innen angestellt sind. Es gibt zwar immer wieder einzelne Auswertungen von – ein sys­tematischer Ansatz, Ver­gleichbarkeit oder die Option, Zeitreihen zu bilden, besteht jedoch nicht.

Das hat auch damit zu tun, dass die Vorschriften zum ambulanten Registerwesen auf Regeln des vorigen Jahrhunderts beruhen, die weder die digitalen Möglichkeiten berück­sichtigen, noch Antworten auf Fragen bieten, die heutzutage relevant sind. Vor diesem Hintergrund wurde die BMG-Initiative von November 2022, alle be­ste­henden Register zu einem Gesamt-Arzt­re­gister zu ver­schmelzen und zusätzlich weiter­füh­rende Struktur­daten aufzu­neh­men, auch von Kassen und KVen begrüßt. Mehrwertstiftendes Ziel ist es, die bisherigen Angaben zu einzelnen LANR gleichförmig über alle K(Z)Ven mit den BSNR-Daten des Leistungsortes, respektive des MVZ, zu verknüpfen. Ergebnis wäre bei vergleichsweise geringem Aufwand eine umfassende Transparenz.

Dieses Projekt schlummert jedoch seit 22 Monaten in den Schubladen des BMG, obwohl in dem Ver­ordnungs­ent­wurf neben dem Ziel, Strukturtransparenz zu schaffen, auch zahlreiche wei­tere und wichtige Maßnah­men, das KV-System zu ent­las­ten, enthalten sind. Warum diese eigentlich fertige Verordnung nicht weiter bearbeitet und be­schlossen wird, er­schließt sich uns nicht. Obwohl damals ein Stel­lung­nahme­verfahren der Fach­ver­bände durchgeführt wurde, ist im Anschluss nichts weiter passiert. Die so wichtige Ärzte-/Zahnärzte-ZV-Moder­ni­sierung ist vielmehr 'der Priorisierung' anderer Vorhaben des BMG zum Opfer gefallen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir das BMG auf, das Modernisierungsprojekt zur (zahn)ärzt­lichen Zulas­sungsverordnung dringlich zu einem konstruktiven Ende zu brin­gen. Wir, d.h. Politik und Gesellschaft, brauchen Struktur­trans­parenz als Basis aller weiteren Reformbemühungen.

 

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Kongress Rückblick

Das war der 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS.

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