Hier finden Sie eine chronologische Auflistung von Veröffentlichungen in Zeitungen, Fachzeitschriften und Online-Portalen, an deren Inhalten der BMVZ direkt beteiligt war, oder in denen er zitiert wurde. Ergänzend spiegelt unser Presse-Echo Meldungen zum und über den BMVZ von dritter Seite.
Alle Texte, Interviews, Aufsätze, etc. sind – soweit frei zugänglich – zum Abruf verlinkt. Melden Sie sich bei Fragen gern in der BMVZ-Geschäftsstelle.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie daher auf Veröffentlichungen stoßen, die hier nicht erwähnt sind, freuen wir uns, wenn Sie uns diese per Mail zukommen lassen.
Expertenanhörung zu Medizinischen Versorgungszentren
In der Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses vom 12.11.2025 wurden unterschiedliche Positionen zu den Vorschlägen der Grünen-Fraktion für eine Reform der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) diskutiert. Anwesend waren neben den Vertretern der Parteien u.a. auch die BÄK, der GKV-Spitzenverband, der Hausärzteverband, der Bundesverband Medizinische Verrsorgungszentren und der BBMV (Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren). Der BMVZ betonte, dass viele Detailforderungen zur Regulierung von MVZ in der Praxis nicht zielführend und teils symbolpolitisch seien. Der Verband forderte eine Versachlichung der Debatte und wies darauf hin, dass es keine Hinweise auf eine schlechtere Versorgung durch private Kapitalgeber in MVZ gebe. Zudem kritisierte der BMVZ Bestrebungen, bestimmte Trägerstrukturen zu isolieren und betonte die Bedeutung einer offenen, realitätsnahen Diskussion über die Zukunft der ambulanten Versorgung.
Grüne fordern MVZ-Reform | Mehr Kontrolle und weniger Rendite?
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages prallten am Mittwoch, den 12. November, die Standpunkte zur MVZ-Reform aufeinander. Die Bundesärztekammer (BÄK) forderte mehr Transparenz und strengere Regelungen, während der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) den bestehenden Rechtsrahmen für ausreichend hält. Julia Searle von der BÄK plädierte für ein „umfassendes Maßnahmenpaket“, das die ärztliche Unabhängigkeit in MVZ sichert. Sie forderte eine Offenlegung der Eigentümerstrukturen sowie einen besseren Kündigungsschutz für Ärzte. Dem widersprach Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende des BBMV, und betonte, dass MVZ bereits ärztlich geführt würden und der Vorwurf eines renditeorientierten Vorgehens unbegründet sei. Susanne Müller vom Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) warnte vor selektiver Regulierung und betonte, dass Prüfpflichten auch für Einzelpraxen (bzw. alle ambulant tätigen Strukturen) gelten sollten, um einen Misstrauensantrag an die Ärzteschaft zu vermeiden. Die Debatte verdeutlichte die unterschiedlichen Perspektiven zwischen Ärzteschaft, MVZ-Betreibern und Gesundheitspolitik.
Investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren – Laute Rufe nach Regulierung
In der laufenden Diskussion um die Regulierung von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) weist der Bundesverband der Medizinischen Versorgungszentren die pauschale Kritik entschieden zurück. „Die Sorge um die ärztliche Unabhängigkeit und eine mögliche Gefährdung der Patientenversorgung ist verständlich, aber die pauschalen Forderungen nach einer strengeren Regulierung gehen an der Realität vorbei“, so Susanne Müller, Geschäftsführerin des BMVZ. „MVZ leisten in vielen Regionen, insbesondere im ländlichen Raum, einen wichtigen Beitrag zur stabilen Versorgung. Zudem ist der Anteil investorenbetriebener MVZ insgesamt vergleichsweise gering.“ Der BMVZ fordert eine sachliche und faktenbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema, die sowohl die Transparenz als auch den Schutz der ärztlichen Unabhängigkeit gewährleistet.
„Wir müssen uns um die Versorgung kümmern – nicht um Nebelkerzen“
Nach mehr als einem Jahrzehnt an der Spitze des Bundesverband MVZ e.V. übergibt Dr. Peter Velling den Staffelstab des Vorstandsvorsitzes an Dr. Bernhard Landers. Im Interview mit dem änd blicken beide auf Entwicklungen, Herausforderungen und Zukunftsfragen rund um die MVZ-Strukturen: vom Wandel der Berufsbilder über die Debatte um Investoren, Nachfolgeregelungen und Ambulantisierung bis hin zu Digitalisierung und Primärarztsystem. Zitiert wird Dr. Landers mit folgenden Zielen: „Erstens will ich die Rolle des angestellten Arztes weiter konkret fassen – mit klaren Rechten, Pflichten, Weiterbildungswegen und Entwicklungspfaden, die zum ambulanten Alltag passen. Zweitens gehört die Nachfolgeregelung ganz nach oben auf die Agenda: Wir brauchen praxistaugliche, rechtssichere Übergaben, damit gewachsene Strukturen nicht an Fristen oder Formalien scheitern. Gelingt uns das, sichern wir Versorgung – und hören auf, uns in Symboldebatten zu verlieren.“
Niedersachsen: Neue Abschlagstermine bereiten manchen Praxen Liquiditätsprobleme
Die KV Niedersachsen hat die Abschlagzahlungen an Praxen zum Monatsende verschoben, was bei vielen Praxen zu Liquiditätsengpässen führt. Der Vorfinanzierungsaufwand, insbesondere bei großen Praxen und MVZ, steigt erheblich. Diese Umstellung, die seit Juli gilt, wurde von der KV als notwendig für die Sicherung der eigenen Liquidität begründet. Doch für viele Praxen bedeutet dies eine große Herausforderung, vor allem in den Lohnmonaten. Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) warnt vor den Auswirkungen auf Jahresabschlüsse und den finanziellen Druck auf Praxisinhaber. Viele Praxen müssen auf Betriebsmittelkredite zurückgreifen, um laufende Zahlungen zu leisten. Der BMVZ fordert eine unbürokratische Bearbeitung von Anträgen auf vorgezogene Zahlungen zur Milderung der finanziellen Belastungen.
Koalitionsvertrag: Das wollen Union und SPD im Gesundheitswesen ändern
Am 9. April wurde der Koalitionsvertrag veröffentlicht. Der Beitrag fasst dessen wesentliche gesundheitspolitische Aussagen zusammen. Zum Thema MVZ wird der Sachstand zitiert und eingeordnet, dass im Vergleich zu weitergehenden Regulationsforderungen, die gewählte Formulierung für eine gewisse Entspannung steht. Der erste Satzteil des MVZ-Passus' entspricht, so die Zeitung, der vielfach erhobenen Forderung nach einem MVZ-Register und lässt dazu den BMVZ zu Wort kommen: „Die Herstellung von Strukturtransparenz bei MVZ, aber auch darüber hinaus, ist uns seit Langem ein großes Anliegen – vorausgesetzt es wird nicht eine überbordende neue Transparenzbürokratie geschaffen. Das Vorhaben der Koalition unterstützen wir daher gerne.“ Den zweiten Satzteil zur MVZ-Thematik im Koalitionsvertrag versteht die ÄrzteZeitung dahingehend, dass die Kontrollpflichten der KVen intensiviert werden sollen.
MVZ-Debatte: „Unterkomplex diskutiertes Stammtischthema“
Die ausführliches Analyse schaut auf drei Jahre Lauterbach-BMG und die angekündigte, aber letztlich ausgebliebene MVZ-Reform. Im Fokus steht die Frage, wie es nun weitergeht, und inwieweit Aussicht besteht, dass die kommende Bundesregierung die vorliegenden Pläne zur Gebietsbeschränkung von Klinik-MVZ reaktiviert. Dabei schaut der Autor noch einmal auf die Vielzahl an MVZ-Gutachten und zieht die Schlussfogerung: „Zumindest bei vorurteilsfreier Herangehensweise scheint das Pendel gegen eine Einschränkung der MVZ-Gründungsbefugnisse für Kliniken auszuschlagen.“ Hier kommt der BMVZ zu Wort und unterstreicht, dass es bei der hochemotionalen MVZ-Frage quer durch alle Parteien Personen gibt, die regulatorische Eingriffe befürworten – aber immer auch innerparteiliche Gegenstimmen. Die Zukunft des Themas ist entsprechend weiterhin offen und stark von Personalentscheidungen der kommenden Koalition abhängig.
Interview: „MVZ-Trägerpluralismus ist ein Mehrwert“
In einem Überblicksinterview beantwortet die BMVZ Geschäftsführerin Müller u.a. Fragen zur Einschränkung nicht-ärztlicher MVZ-Gründungen und deren Umsetzungswahrscheinlichkeit und zu den Wünschen ihrerseits, was die Politik beim MVZ-Thema nachregulieren sollte. Außerdem geht es um Anforderungen, die MVZ als Mieter und Nutzer an die Immobilie stellen. Dabei unterstreicht sie, dass für diese Frage das Ausmaß an Komplexität einer Praxis wesentlich entscheidender als die Rechtsform ist. Dass es insoweit viele Gemeinsamkeiten zwischen fachübergreifenden MVZ und Gemeinschaftspraxen gibt. Sie sagt: „Der Trend zu größeren Praxiseinheiten ist alles andere als ein reines MVZ-Thema,“ und kritisiert, „dass das gesamte Selbstverwaltungssystem, also Normen, Akteure und Vergütungsregeln nach wie vor auf die Einzelniederlassung oder kleine BAG abstellt.“ Der Volltext des HAL-Marktreports kann kostenfrei über den Link bezogen werden.
Kurzporträt: Hausarzt Peter Velling auf Mission im Vatikan
Dr. Peter Velling ist im Ehrenamt Vorstandsvorsitzender des BMVZ e.V. Gleichzeitig engagiert er sich bei den Berliner Maltesern. Seit vielen Jahren betreut er hier Pilgerreisen in den Vatikan sowie in diesem Jahr auch die Sanitätsstellen in den römischen Lateran-Basiliken. „Im Regelfall kommen die Menschen zu uns, weil sie ihre Füße wund gelaufen oder die Blutdruckmedikamente zu Hause vergessen haben,“ berichtet Velling. Aber natürlich ist der Internist und sein Team auch auf echte Notfälle vorbereitet. Das Engagement für die Malteser passt in den Lebenslauf des BMVZ-Vorsitzenden, der – wie auch der Artikel berichtet – bereits für die UN in Honduras, Somalia und Kuwait sowie als Katastrophenhelfer in Mittelamerika tätig war. Im Hauptberuf ist Peter Velling angestellter Hausarzt in einem Berliner MVZ.
AI-Act, EHDS, ePA und Co. | „Praxen bei Digitalisierung mitnehmen“
Die nächsten Monate und Jahre halten für die Akteure im Gesundheitswesen einige 'technische' Herausforderungen bereit. Noch 2025 erfolgt bspw. die Scharfstellung der Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit und (wahrscheinlich) auch das Inkrafttreten der NIS2-Gesetze über kritische Infrastrukturen. Beides berührt – ebenso wie der bereits seit 2. Februar 2025 'scharfe' EU-AI-Act sowie die Pläne zum EU-Gesundheitsdatenraum (EDHS) – auch ambulante Praxen und MVZ. Der Artikel reflektiert hierzu als Bericht über das 'Health & Law Summit' des BUJ e.V. verschiedene Blickwinkel. Mit auf dem Podium saß die BMVZ-Geschäftsführerin, die eindringlich anmahnte, dass die 'Herausforderung für das weitere Gelingen der Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem weniger in der Regulatorik als im kommunikativen Bereich liegt, da hierbei zumeist vergessen wird, dass der ambulante Bereich mit insgesamt 104 Tsd. Praxis- & MVZ-Standorten sehr kleinteilig aufgestellt ist.'
EuGH erlaubt Verbot von Fremdinvestoren. Präzedenzfall für MVZ?
Im Dezember 2024 hat der Europäische Gerichtshof zu der aus Deutschland vorgelegten Grundsatzfrage Stellung genommen, ob das bestehende Beteiligungsverbot für Fremdinvestoren an Anwaltskanzleien gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstieße. Dabei wurde vom EuGH die Vereinbarkeit des Beteiligungsverbots mit dem EU-Recht bejaht. In den Entscheidungsgründen nahmen die Richter direkt auch Bezug auf die inhaltlich verwandte Frage zu Fremdinvestitionen bei MVZ. Daher schlug die Entscheidung in den einschlägigen gesundheitspolitischen Kreisen, etwa bei der verfassten Zahnärzteschaft, große Wellen. Der OPG-Beitrag beleuchtet die Zusammenhänge und erklärt die Hintergründe. Dabei wird eine Stellungnahme des BMVZ eingebunden, die begründet, weshalb die EuGH-Rechtsprechung nicht 1 zu 1 übertragen werden kann.
Mehr als Entbudgetierung: Zusammenhänge und offene Fragen zur Honorarreform der Hausärzte
Am 31. Januar hat der Bundestag mit dem Beschluss zum Rumpf-GVSG den Honorardeckel für die Hausarztmedizin aufgehoben. Insbesondere der Hausärzteverband ist seitdem in Feierlaune. Allerdings besteht die Honorarreform – neben der Entbudgetierung – aus zwei weiteren, komplexen Komponenten. Deren Ausgestaltung, die das Gesetz nur in sehr groben Zügen vorgibt, obliegt der Selbstverwaltung. Was hier im Ergebnis auf die Hausärzteschaft zukommt, ist daher noch weitgehend unklar. Obwohl oder gerade weil der jetzt beschlossene Entwurf exakt der Fassung entspricht, die bereits seit Mai 2024 offiziell Teil des Regierungsentwurfes des GVSG war. Welche Stolperfallen bestehen, und warum die KBV nicht ganz Unrecht damit hat, vorerst die hausärztliche Euphorie zu dämpfen, beleuchtet diese ausführliche Analyse der BMVZ-Geschäftsführerin.
MVZ: Was von Lauterbachs Plänen übrig bleibt
Das plötzliche Ampel-Aus hat auch die dauervirulente MVZ-Debatte abrupt zum Stehen gebracht, weil schnell klar war, dass somit im Normenrahmen für nicht-ärztliche MVZ-Träger doch erst einmal alles beim Alten bleibt. Gleichwohl hat die Art, wie in den letzten Jahren die Debatte zu MVZ geführt wurde, massiv Spuren in Politik und Gesellschaft hinterlassen, die auch durch einen etwaigen Partei- & Personalwechsel im BMG nicht einfach ausgelöscht werden. Daher spürt der Aufsatz der BMVZ-Geschäftsführerin Müller der Frage nach, was sich aus dem Geschehen der letzten Jahre für die Fortsetzung der Debatte um nicht-ärztliche MVZ-Träger ableiten lässt. Dabei geht sie davon aus, dass das Thema virulent bleibt und dass es Wechselwirkungen mit der Debatte um die neuen Level 1i-Kliniken geben wird, die aufgrund ihres Klinik-Status' als neuartige MVZ-Trägerstruktur hinzukommen.