PRAXIS.KOMPAKT

Praxisorganisation um das e-Rezept. IT-Sicherheit. Rechtsprechung zur Nachbesetzung. Vermeintlich fade Themen mit überzeugendem Alltagsmehrwert in der neuen PRAXIS.KOMPAKT der KW 47.
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PRAXIS.KOMPAKT

4.12. – Dabei sein macht schlau!

BMVZ LiVE.MEETING | 13.30 – 16 Uhr | 120 Minuten Fachgespräch rund um die Frage, was in 2024 strategisch wichtig wird + 30 Minuten Vertiefungs-Sessions. Einmischen Ihrerseits ausdrücklich erwünscht!
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4.12. – Dabei sein macht schlau!

Aus dem BMVZ Pressespiegel

„Patienten stimmen hier mit den Füßen ab und wir sehen, dass es ihnen in aller Regel eher egal ist, ob sie in einer BAG oder einem MVZ mit angestellten Ärzten sind. [...] Patienten interessieren sich vor allem für schnelle Termine und eine gute Versorgungsqualität.“ Dr. Bernhard Landers | Zitat aus einem Interview mit dem änd
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Aus dem BMVZ Pressespiegel

Kontakt

Bundesverband MVZ e.V.
Geschäftsstelle

| 030 – 270 159 50
| buero@bmvz.de

Meldungen & Analysen

BMVZ Vorstands-Vize Dr. Landers im Interview: „Die Politik soll den Blick in die Zukunft richten.“

Zusammenfassender Bericht & Volltextfassung

Der derzeitige Bundesgesundheitsminister hat sich bekanntermaßen die Neuregulierung von MVZ vorgenommen. Gleichzeitig kritisierte der Gesundheitsökonom Schreyögg kürzlich, dass vertragsärztliche MVZ gegenüber niedergelassenen Kollegen benachteiligt seien. Beide Aspekte waren Anlass für den Ärztenachrichtendienst, ein ausführliches Interview mit dem frisch zum stellvertretenden BMVZ-Vorsitzenden gewählten Landarzt und MVZ-Inhaber, Dr. Bernhard Landers, zu führen. Dieser äußert sich zu den diskutierten Benachteiligungen, zu den Herausforderungen von ärztlichen Neugründungen, zur Versorgungsqualität und der MVZ-Debatte im Allgemeinen. Landers betont: „Es braucht ein Bewusstsein für den Mehrwert kooperativer Strukturen. Trägerneutral.“ Gleichzeitig tritt er als Gründerarzt eines MVZ innerhalb des BMVZ-Vorstandes besonders für die Belange seiner Inhaberkolleg:innen ein.

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MoPeG ab Januar 2024 in Kraft: Handlungsbedarf für MVZ + BAG durch das neue Gesellschaftsrecht

Arbeitshilfe des BMVZ e.V.

Das Personengesellschaftsrecht wird mit dem MoPeG mit Geltung ab Januar 2024 angepasst. Die sich daraus ergebenden Neuerungen sind auch relevant für Personengesellschaften, also MVZ und BAG GbRs, aus dem Bereich der Vertragsärzte, für die sich zukünftig neue Optionen, aber auch Verpflichtungen ergeben. Das umfangreiche Rechtsvorhaben sollte aber durchaus auch bestehende Kapitalgesellschaften interessieren. Auch wenn keine unmittelbaren Strafen drohen, ergibt sich hier Handlungsbedarf. Vielfach sind die verfügbaren Handreichungen zum Thema jedoch nur denjenigen mit viel Zeit und/oder einer Affinität zu rechtslastigen Texten verständlich, weswegen wir eine einführende Übersicht erstellt haben, die sich an den verständigen Laien richtet.

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Rückblick auf den 17. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS

Von Praktikern für Praktiker. Das war Ihr Kongress!

Am 22. September fand der 17. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS in Berlin statt. Hinter dem Titel „Patentrezept Kooperation – Gemeinsam Fairsorgen | MVZ im Fokus: Vielfältig. Flexibel. Transparent.” verbargen sich viele spannende und zum Teil sehr komplexe Vorträge, die Möglichkeit, sich an den Messeständen über neue Produkte zu informieren und andere Praktiker zum Netzwerken zu treffen! Der Bundestagspolitikers Dirk-Ulrich Mende eröffnte den Kongress mit einem ausführlichen Statement. Als Berichterstatter für die ambulante Versorgung der SPD-Fraktion gab er zu, aus dem Hause Lauterbach auch nicht wesentlich mehr Informationen zu bekommen, als öffentlich bekannt seien.

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PRAXIS.KOMPAKT

KW 47 (Stand: 24. November 2023)

PRAXIS.KOMPAKT | Was aktuell neu und wichtig ist

Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.

Themen der aktuellen Ausgabe:
Das MVZ als Politikum: FDP-Papier zur MVZ-Regulierung geht auf Distanz zu Lauterbach | Prozessorganisation rund um das eRezept: Hilfestellung für Beginner + Allgemeines Update | Rechtsprechung: Bestätigung der Spruchpraxis zur Nachbesetzungsfrist & Reminder zu den Grundkenntnissen, die jeder hierzu haben sollten | „Sie ist stets bemüht.“ – Aktuelles rund um das Arbeitszeugnis | Heuballen wehen auch durch den Geldspeicher des BMG: BVerfG kassiert Sondervermögen – Folgen auch für Ärzte | Reminder IT-Sicherheitsrichtlinie: Regelmäßige Überprüfung gehört zu den Pflichtaufgaben des Praxismanagements | Zum 3. Advent droht die Knute: Mind-Up zum Hinweisgeberschutzgesetz für Spätzünder | Versorgungsumfangsprüfung (17 x KV): Hintergründe zum Auffälligkeitsscreening und drohenden Sanktionen | BMG veröffentlicht Katalog zur Entbürokratisierung: Vage Ankündigung sollen Ärzte entlasten |

KW 47 (Stand: 24. November 2023)

Prozessorganisation rund um das eRezept | Hilfestellung für Beginner + Allgemeines Update

Apotheke Adhoc v. 21.11.2023
eGK-Problem: „Bitte gehen Sie erst morgen zur Apotheke“

Hausarzt.digital v. 06.11.2023
Patienten-Info (PDF) | Checkliste f. den Implementierungsprozess (PDF)|  Text: In 4 Schritten zum eRezept

KV Westfalen-Lippe
Workflow zwischen Arzt, MFA + Patient bei den Top-4-Anwendungsfällen des E-Rezeptes (PDF)

ÄrzteZeitung v. 14.09.2023
Interview m. Jakob Scholz (Bereich IT d. KVWL): E-Rezept via eGK – kommt jetzt der Durchbruch?
Praxisbericht: Entlastung durch das E-Rezept? Das funktioniert!


Reminder IT-Sicherheitsrichtlinie | Regelmäßige Überprüfung gehört zu den Pflichtaufgaben des Praxismanagements

Arzt + Wirtschaft v. 17.11.2023
So schützen sich Arztpraxen vor einer Cyber-Attacke

Virchowbund v. 19.12.2022
9 Tipps, wie Sie die Cybersicherheit in Ihrer Praxis stärken


Rechtsprechung | Bestätigung der Spruchpraxis zur Nachbesetzungsfrist & Reminder zu den Grundkenntnissen, die jeder hierzu haben sollten

ÄrzteZeitung v. 10.11.2023
Sozialgericht: MVZ hat nicht unbegrenzt Zeit für Nachbesetzung einer Arztstelle

Christmann Law v. 06.11.2023
Verlängerung der Anstellung eines Arztes: MVZ muss spätestens binnen eines Jahres einen anzustellenden Arzt finden

ArGe Medizinrecht | Vortragsdokumentation RA Christian Gerdts
Die Verwertung von Arztstellen (PDF)

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Positionen

Drei Maßnahmen zu mehr Transparenz für MVZ

Ein Beitrag zu mehr konstruktiver Zielorientierung in der Transparenzdebatte

Aufgrund der teils komplexen Verflechtungen ist die Sorge verbreitet, dass im MVZ-Kontext Marktentwicklungen oder Monopolbildungen ‚geschehen‘ könnten, ohne dass es bemerkt würde. Vor diesem Hintergrund wird vielfach ein gesondertes MVZ-Register sowie die Verpflichtung gefordert, auf dem Praxisschild den Firmennamen und alle Gesellschafter des MVZ anzugeben. Beide Maßnahmen lassen jedoch unberücksichtigt, welche Daten heute bereits vorliegen und dass zwischen Patienten und System verschiedene Informationsbedarfe bestehen.

Um der aktuellen politischen Debatte um MVZ eine bessere statistische und sachliche Grundlage zu geben, braucht es dringend mehr Transparenz. Hierzu schlägt der BMVZ drei Maßnahmen vor. Ansatzpunkt ist der Fakt, dass fast alle der geforderten Daten bei den Zulassungsausschüssen der KVen regelhaft vorliegen; also für eine deutliche Verbesserung der Informationslage ‚lediglich‘ bundesweit zusammengeführt und aggregiert werden müssten.

Richtig ist, dass es derzeit keine öffentliche Statistik gibt, mit der sich ohne weitere Mühe die Zahl der MVZ mit Investorenbeteiligung ausgeben lässt. Allerdings haben die Zulassungsausschüsse, respektive die KVen, Zugang zu allen relevanten MVZ-Daten inklusive der Gesellschafter, da die Vorlage der Registerauszüge Pflicht im Zulassungsverfahren ist. Dass es kein Hexenwerk ist, diese Angaben ohne gesonderte Registerbürokratie zusammenzuführen, hat die KZBV mit der im Mai 2022 vorgelegten Veröffentlichung: "MVZ und iMVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Aktuelle Entwicklungen, Kennzahlen, Analysen" eindrücklich bewiesen.

Parallel braucht es eine bessere Information der Patienten über das Praxisschild. Dieses sollte allerdings nicht mit Informationen überfrachtet werden. Wir schlagen – analog zur BAG-Ankündigung – die gleichförmige Pflichtkennzeichnung als MVZ inkl. Angabe der Rechtsform der Trägergesellschaft vor.

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Veranstaltungskalender

Kongress Rückblick

Das war der 17. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS.

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