WORUM ES GEHT

Die MVZ-Debatte ist seit über anderthalb Jahren ein Dauerbrenner, ohne dass sich bisher ein belastbares Ergebnis der Frage abzeichnet, ob es in dieser Legislaturperiode nun eine strenge MVZ-Regulierung geben wird – oder eben nicht.

Am 22. Mai wurde der GVSG-Kabinettsentwurf vorgestellt, in dem Regelungen zu MVZ-Trägern allerdings nicht enthalten sind. Auf explizite Nachfrage erklärte Minister Karl Lauterbach jedoch, dass ‘Investoren-MVZ zum Schluss verboten’ würden und dass die Koalition so der ‘ausufernden Kommerzialisierung’ begegnen werde. Er sei sicher, im Herbst nachträglich entsprechende Regelungen im GVSG unterbringen zu können. Hierbei bediente sich der Minister erneut einer hochgradig unsachlichen und unangemessenen Rhetorik, die der BMVZ seit Langem kritisiert: Über eine sprachlich + inhaltlich entgleiste Debatte.

In der Folge bleibt es dabei: Strategische Planbarkeit und normative Verlässlichkeit gibt es für MVZ und ihre Träger weiterhin nicht. Der 22. Mai (mit dem Kabinettsbeschluss ohne MVZ sowie mit den Ministeraussagen zur Regulierung, die dennoch auf jeden Fall kommen werde) ist insoweit nur ein weiteres interpretationsbedürftiges Indiz.