„Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung von iMVZ.“

Analyse & Hintergründe zur MVZ-Passage des schwarz-roten Koalitionsvertrages | Der finale Koalitionsvertrag der schwarz-roten (Noch-Nicht-)Regierung enthält beim Unterpunkt 'Gesundheit und Pflege' unter vielem anderen den in der Überschrift zitierten Satz zur MVZ-Regulierung. Dies – abweichend zur ersten Fassung vom 26. März – verbunden mit einer Zweckbestimmung, die aufzeigt, welche Richtung die Regulierung nehmen soll. Es bleibt aber, auch mit dieser Erweiterung, ein typischer Koalitionsvertragssatz: Hinreichend lang, damit die grundlegende Absicht deutlich wird, aber auch so kurz, dass sich letztlich alles und nichts darunter verstehen lässt. Wir wagen einen Interpretationsversuch.

Das MVZ als Politikum | Textsammlung zur Dauer-Debatte um die MVZ-Gesetzgebung

Zur MVZ-Thematik wurde in den letzten 27 Monaten eigentlich (fast) alles bereits gesagt und die Argumente des Für und Wider einer strengen Regulierung nicht-ärztlicher Träger sind hinlänglich bekannt. Dennoch wird die Debatte auch unter der neuen Regierung aktiv weitergeführt. Um in diesem Dschungel aus notgedrungen inzwischen vielen Wiederholungen auch künftig Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden zu können haben wir als Orientierungshilfe einen Abriss an Fakten, Ereignissen und Zusammenhängen aus unseren regelmäßigen Veröffentlichungen zum Thema erstellt. Diese können so komprimiert nachvollzogen werden, wobei wir es dem Leser ermöglichen, per direkter Quellenverlinkung unkompliziert auf die jeweiligen Originaltexte zuzugreifen.

Praxiswebseite: Neue Pflichten durch das Barrierefreiheitsgesetz

Hintergründe und Handlungsempfehlung | Ab Sommer 2025 gelten branchenübergreifend für gewerbliche Webseiten – also grundsätzlich auch für Homepages von BAG und MVZ – neue Pflichten. Ausgenommen sind Kleinbetriebe und Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder unter 2 Millionen € Jahresumsatz. Cave! Wegen des Oder-Kriteriums dürften die meisten MVZ und Gemeinschaftspraxen formal betroffen sein und sollten sich daher im Minimum theoretisch mit den Vorgaben befassen und auf jeden Fall einen individuellen Betroffenenheits-Check machen. Rechtlicher Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG vom Sommer 2021, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und zum Ursprung eine europäische Initiative hat. 

Was zum Jahresanfang 2025 relevant & wichtig ist

Vier wichtige Themen | Auf den Punkt gebrachte Analysen und Kommentare zu für den Praxisbetrieb wichtigen Themen: NIS2-Gesetzgebung: Neue Anforderungen an die Cyberresilienz | Das ‘MVZ als Politikum’: Was von Lauterbachs Plänen übrig bleibt | ePA als Pflichtanwendung: Klartext zum bundesweiten Roll-Out | Die neue e-Rechnung: Hintergrundwissen für MVZ + Praxis

Pflicht zur Empfangsbereitschaft von eRechnungen ab 1.1.2025

Einordnung und Hintergrundwissen für Praxis + MVZ | Um für alle, die bisher das Thema eRechnung nicht auf dem Schirm hatten, den Puls nicht unnötig hochzutreiben, die beiden wichtigsten Kern-Fakten vorweg: (1) Ja, ab dem 1. Januar 2025 wird die Empfangsbereitschaft für eRechnung auch für Arztpraxen zur Pflicht. (2) Und nein, Sie müssen sich dadurch nicht das Weihnachtsfest vermiesen lassen, denn das gesamtwirtschaftliche Unterfangen ‚eRechnung‘ wird aller Voraussicht nach eher langsam in Fahrt kommen. Trotzdem ist ein Blick auf die Neuerungen sinnvoll. Insbesondere weil sich der weitere Ausbau der TI mit der schrittweisen Implementierung der eRechnung überschneidet und es relevant bleibt, beides im Fokus zu behalten. Wir hatten das auch bereits im September beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS thematisiert. Als kurzer Reminder und für all jene, die nicht dabei waren, fassen wir folgend die Basics zum Thema eRechnung zusammen.

Gesetzgebung: Kommt das GVSG oder kommt es nicht?

Ein Bericht aus der Schwebe | Am 13. November hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages die ursprünglich bereits für Mitte Oktober angekündigte Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stattgefunden. Durch die Verschiebung allerdings unter den besonderen Vorzeichen des Ampel-Bruchs und daher verbunden mit der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Causa weiter zu reden. Auch der BMVZ war in Gestalt seiner Geschäftsführerin als Sachverständiger geladen und anwesend; allerdings waren die Kernthemen des Verbandes ja bekanntermaßen durch die politischen Umstände von der Agenda verdrängt worden, und kamen daher nur am Rande in der Sitzung vor.

Gesetzgebung: Das Ampel-Aus und die Folgen

Lauterbachs Reform-Herbst wird abrupt ausgebremst | Der Bruch der Regierungskoalition am letzten Mittwoch durchkreuzt bekanntermaßen sämtliche Gesetzgebungspläne. Gerade im Gesundheitswesen betrifft das sehr viele Projekte – u.a. auch das lange so genannte Versorgungsgesetz I (GVSG), mit dem die Abschaffung der Bagatellregresse, die Honorarreform der Hausärzte, aber auch – jedenfalls eventuell – eine Nachregulierung der MVZ erfolgen sollte. Hier rächt sich, dass durch Lauterbach und seine Art der Prioritätensetzung das Projekt auf die lange Bank geschoben wurde. Wir beleuchten die Frage, welche Konsequenzen sich konkret für die Gesundheitsgesetzgebung abzeichnen.

ePA 3.0 als neue Pflichtanwendung | Antworten auf Detailfragen des Praxisbetriebs

Beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS Ende September 2024 bestand die Möglichkeit, per Chat Fragen an die Referenten zu richten. Besonders aktiv wurde die Option im Kontext des Vortrags zur geplanten ePA-Verpflichtung sowie zu zugehörigen Organisationsaspekten, genutzt. Aufgrund der Fülle wurden die vielen Fragen im Anschluss von der Referentin schriftlich beantwortet. Lesen Sie hier eine entsprechende Zusammenstellung sowie eine aktuelle Einschätzung zum Umsetzungsstand des ePA-Projekts, bzw. zur Frage, was Praxen und MVZ derzeit als Vorbereitung tun sollten.

Großpraxen in der ambulanten Versorgung – Eine Geschichte voller Missverständnisse

Es gibt zahlreiche Missverständnisse bezüglich kooperativer Strukturen. Als Konsequenz unterliegen größere Kooperationen im Honorar- und Leistungsrecht oft nicht sachgerechten Ausschlüssen und geraten schneller in die Abstaffelung, was ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet. Vor diesem Hintergrund belegt der Beitrag, dass das Phänomen der Großpraxen weder eine Randerscheinung, noch nur auf die MVZ beschränkt ist. Allerdings fehlt es diesbezüglich an Bewusstsein in Politik und Selbstverwaltung. Nicht hinehmbare Folge sind betriebswirtschaftliche Diskriminierungen insbesonderer fachübergreifender Kooperationen. Hier braucht es einen neuen Fokus.

Über das GVSG und seine Inhalte wird (viel) geredet.

Aber wird es auch beschlossen? | Dieser Tage gab es in Berlin gleich drei Ereignisse, bei denen öffentlichkeitswirksam die Frage erörtert wurde, wann denn nun mit dem GVSG zu rechnen sei und welche Inhalte dies beträfe. Obwohl die konkretesten Angaben wohl auf der Juristentagung gemacht wurden, über die es wiederum keine Presseberichte gibt. Dort hat u.a. die Leiterin der Unterabteilung 22 des BMG über den Stand der aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten und über das GVSG referiert. Eine ihrer Aussagen war, so ist zu hören, dass ein zweites Versorgungstärkungsgesetz, das ja lange angekündigt wurde, tatsächlich nicht mehr kommen werde, dass aber geplant sei, weiterführende MVZ-Regelungen in den bestehenden GVSG-Entwurf noch einzuarbeiten.