
Kapitalstock in Schieflage
Was die Verlustserie bei den Versorgungswerken für MVZ und Praxen bedeuten kann | In 2026 gab es eine ganze Reihe an Meldungen über finanzielle Schwierigkeiten der Versorgungswerke, die sich zwar in Ursache und Größenordnung unterscheiden; deren Folgen aber immer auch die MVZ und Praxen betreffen, da alle niedergelassenen und angestellten Vertragsärzt:innen Zwangsmitglied dieser Rententräger sind. Aufgeworfen werden somit nicht nur übergreifende Fragen nach Risikosteuerung und Aufsichtsversagen, sondern auch solche der individuellen Altersvorsorge – was durchaus die Attraktivität einzelner Regionen als Arbeitsort (mit)beeinflussen kann. Der Beitrag ordnet entsprechend die aktuellen Meldungen ein, stellt die Hintergründe dar und erklärt weiterführende Zusammenhänge.

Anstellung auf dem Vormarsch
Der freie ärztliche Beruf im natürlichen Strukturwandel | Mehr Ärzt:innen, weniger Arztzeit, wachsender Bedarf. Drei Entwicklungen, die gleichzeitig stimmen – und zusammen ein Paradox ergeben, das die Bedarfsplanung vor eine grundsätzliche Herausforderung stellt. Die Zahlen zeigen: Der ambulante Sektor befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Die Art und Weise, wie der freie ärztliche Beruf ausgeübt wird, ändert sich grundlegend. Zulassungen nehmen ab, Anstellungsverhältnisse werden zur neuen Normalität – und die verfügbare Arztzeit wächst dabei längst nicht mehr im gleichen Takt wie die Zahl der Köpfe. Eine Analyse auf Basis des Bundesarztregisters 2013–2025.

Bundesrechnungshof hat sich verrechnet
Die Begründung für die im GKV-BStabG vorgesehene Streichung der TSVG-Zuschläge stellt sich bei genauem Hinschauen als falsch heraus. Die von GKV-Finanzkommission und dem BMG hierfür zugrunde gelegte Analyse des Bundesrechnungshofes beruht auf Rechen- und Auslegungsfehlern. Wir haben den Bericht hinterfragt. Das Ergebnis ist eine Umkehrung der Regierungsinterpretation: Die Anreizsetzung für schnelle Termine wirkt nachweislich. Der Beitrag legt die Fehler in der Analyse des Bundesrechnungshofberichtes offen und appelliert an den Gesetzgeber, die geplante Streichung der TSVG-Konstellationen zu stoppen.

Krisenmodus diesseits und jenseits der Spree
Strukturelle Belastungen der ambulanten Versorgung: Eine Bestandsaufnahme | Wir hatten zu Jahresbeginn bereits eine kritische Prognose für die ambulante Versorgung formuliert. Was wir dabei unterschätzt haben, war das Ausmaß der geopolitischen Entwicklungen: Der Iran-Krieg und seine Folgen für Lieferketten und Energiepreise haben die Ausgangslage nochmals verschlechtert. Inflation und erhöhte Zinsen belasten Unternehmen nunmehr strukturell. Kostentreiber ist, wie so oft, der stationäre Sektor, doch auch die ambulante Versorgung steht unter Druck.

NIS 2 – Eine Übersicht zu den Pflichten und Fristen
NIS2 ist seit 6. Dezember 2025 in Kraft. MVZ und BAG sind von dieser Richtlinie betroffen, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter haben oder das Umsatz- und Bilanzkriterium von mehr als 10 Mill. € erfüllen. Mit dem Inktrafttreten der NIS2-Richtlinie hat sich der Handlungsdruck auf die verpflichteten Unternehmen stark erhöht. Eine erste wichtige, einzuhaltende Frist ist der 6. März 2026. Damit Sie abschätzen können, inwieweit Betroffenheit besteht, und was, wann zu tun ist, und wie das mit Haftung und Sanktionen aussieht, haben wir die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.

Krisenmodus jenseits der Spree
Ein Blick auf die finanzielle Großwetterlage | Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante Praxen und MVZ bleiben im Jahr 2026 unter massi-vem Druck. Während geopolitische Krisen die politische Aufmerksamkeit binden und Reformbemühungen im Berliner Regierungsviertel lähmen, sieht sich die ambulante Versorgung mit einer harten Realität konfrontiert: Sinkende Reinerträge treffen auf steigende Kosten. Ein pointierter Blick auf die ökonomische Großwetterlage.

Anhörung ‚MVZ reformieren‘ des Gesundheitsausschuss‘ im Bundestag
Am 12. November 2025 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags (mal wieder) eine Sachverständigenanhörung zu MVZ durchgeführt. Die BMVZ-Geschäftsführerin war als geladene Expertin dabei. Anlass war der Antrag der Grünen-Fraktion, ‚MVZ reformieren.‘ Darin erhebt die Oppositionsfraktion in einem bunten Mix sowohl Forderungen nach mehr Transparenz und restriktiver Regulierung als auch zur Bürgschaftserleichterung kommunaler MVZ. Aber z.B. auch Gedanken, der Ärztlichen Leitung im MVZ die organisatorische Letztverantwortung gegenüber der KV zuzuordnen, um ihre Position gegenüber der kaufmännischen Geschäftsführung zu stärken, kommen neben vielen anderen Punkten darin vor. Dieser Beitrag bietet zur Anhörung Eindrücke, Analysen und Kommentierungen.

Rück-Blick schafft Ein-Blick auf Aus-Blick
Am 15. April 2025 wurde entschieden, dass vor dem Start der ePA als Pflichtanwendung ab Ende April eine ‚Hochlaufphase‘ zwischengeschaltet wird. Das bedeutet für zunächst fünf Monate: Jeder kann, keiner muss. Durch diese Entscheidung, die in praxisindividuelles Handeln übersetzt werden muss, kommen neue Kommunikations- und Organisationsaufgaben auf die MVZ-Leitungen, bzw. die Praxisteams, zu. Hier Orientierung sowie Abkürzungen zu weiterführenden Fragestellungen zu geben, ist Ziel dieses Beitrags. Gilt doch nach wie vor, dass wir es im ePA-Kontext nicht mit einem zu Wenig, sondern vielmehr mit einem Überangebot an (Detail-)Informationen zu tun haben, das Verantwortliche in Praxis und MVZ erst einmal sortieren müssen.

ePA | Praktische Hinweise zur Befüllungs- und Aufklärungspflicht ab 1.Oktober
Seit 01.10.2025 ist es für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Pflicht die ePA zu befüllen. Dabei ergeben sich für die Teams in Praxis und MVZ unzählige Fragen bei der praktischen Umsetzung. Unklarheiten bezüglich der Sanktionierung bei Nichteinhaltung und Ausnahmen von Ausnahmen kommen als weitere Komplikationen hinzu. Vor diesem Hintergrund haben wir die vorliegenden Informationen so gut als möglich auf die Kernsubstanz eingedampft. Fakt bleibt aber: Ein Dreizeiler wird der ePA kaum gerecht. Dazu sind das Konstrukt und die sich daraus für die Praxisabläufe ergebenden Folgen zu kompliziert.

Gesetzgebung zur Pflege – Relevanz für die ambulante Versorgung
Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine neue Fassung der bisher als ‚Pflegekompetenzgesetz‘ betitelte Norm zur Kompetenzerweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege übergeben. Trotz des Titels betreffen einige Inhalte aber auch den ambulanten Sektor. Darunter eine Klausel, mit der die strittige SV-Pflicht von Poolärzten im vertragsärztlichen Notdienst Klarstellung erfahren soll, sowie eine Ausnahmeregelung bei der ePA Befüllungspflicht der ePA. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aus vertragsärztlicher Perspektive relevanten Inhalte.