Ohne weitere Übergangsfrist tritt mit dem 1. Januar 2024 das angepasste Personengesellschaftsrecht in Kraft. Damit verbunden ändern sich zahlreiche Gesetze. Betroffen sind branchenübergreifend vornehmlich Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR).

Auch wenn keine unmittelbaren Sanktionen drohen, ergibt sich hier Handlungsbedarf, gleichwohl eine Pflicht zur Eintragung von GbR durch das MoPeG nicht vorgesehen ist. Im Besonderen gilt das für GbRs, die derzeit ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag agieren. Die neue Gesetzgebung birgt aber auch bei bestehenden Verträgen Risiken z.B. bei der überholten Haftungsregelung, sowie Chancen durch die Möglichkeit der Eintragung und die damit vereinfachte Umwandlung z.B. einer BAG GbR in eine MVZ GmbH.

Vielfach sind die verfügbaren Handreichungen zum Thema jedoch nur denjenigen mit viel Zeit und/oder einer Affinität zu rechtslastigen Texten verständlich, weswegen wir eine einführende Übersicht erstellt haben, die sich an den verständigen Laien richtet. Die Aufarbeitung unterschiedlicher Fachquellen soll, mit dem besonderen Blickwinkel der vertragsärztlichen Versorgung, eine Einschätzung der individuellen Dringlichkeit und einer Schwerpunktlegung für etwaige Rechtsberatungsgesuche bieten.