“Um es ärztlichen Trägern zu erleichtern, MVZ zu gründen, zu behalten und später an andere Ärzte weiterzugeben, sollte deren Position gestärkt werden. Darüber waren sich Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sowie Andreas Ladurner von der Hochschule Aalen und Susanne Müller, Geschäftsführerin des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren (BMVZ), einig.” – schreibt das Deutsche Ärzteblatt einleitend über seinen Bericht zur Fachanhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag (~ Quelle).
Das klingt banal. Ist es aber nicht. Denn, vielleicht ist es Ihnen aufgefallen – wir haben das in 2023 auch mehrfach erwähnt (~ mehr dazu): Bisher hat sich die KBV mit eigenen Positionen zu dieser Causa eher zurückgehalten. Diesbezüglich bot das Fachgespräch neue Einblicke in die einschätzung der Thematik durch die KBV. In seinem Eingangsstatement hat Dr. Andreas Gassen dem Ausschuss erklärt, dass es für den vertragsärztlichen Bereich (also nicht die Zahnärzte meinend) keine nachgewiesenen Anhaltspunkte dafür gabe, dass MVZ tatsächlich schlechtere Versorgung leisten. Und dass eine Regulierung nach Ansicht der KBV aus der Vielzahl an verfassungsrechtlichen Bedenken wahrscheinlich zu zahlreichen Gerichtsverfahren führen würde, deren Ausgang offen sei. Mit Blick auf die starke Verbreitung der MVZ 20 Jahre nach deren etablierung sei es vor allem wichtig, Transparenz über die Trägerstrukturen zu schaffen.
Darüber hinaus betonte der KBV-Vorsitzende die maßgebliche Rolle und Bedeutung der Niederlassungspraxen, aber eben auch der inhabergeführten MVZ.. Diese seien das Rückgrat der ambulanten Versorgung, müssten gestärkt und bestehende Wettbewerbsnachteile für Vertragsärzte und ärztlich getragene MVZ abgebaut werden. Der Vollständigkeithalber sei erwähnt, dass dagegen der KZBV-Vorstand Martin Hendges in dem ihm zuvor für ein Statement gewährten drei Minuten das erwartebare und bekannte Argumentationsdreieck rund um die Z-MVZ, die 1) mit großer Dynamik den Zahnarztmarkt erobern, 2) mehr und teurere Behandlungen vornehmen würden und außerdem 3) keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in strukturschwachen Regionen leisten, vorgetragen hat.
Begonnen hatte die Sitzung im Übrigen tatsächlich mit dem 3-Minuten-Statement der BMVZ-Vertreterin Müller, die dafür plädierte, die Debatte umzukehren und – anstatt mit normativen Schranken destruktiv gegen nicht-ärztliche Träger vorzugehen – konstruktiv dafür zu sorgen, dass es ärztlichen Trägern künftig leichter gemacht werde, MVZ zu gründen und vor allem auch dauerhaft zu betreiben, bzw. unkompliziert(er) an andere Ärzt:innen abgeben zu können. Andernfalls müsse die Politik zur Kenntnis nehmen, dass die gegenwärtige Rechtslage aufgrund der vielfältigen Hürden für ärztliche MVZ-Inhaber ein Perpetuum Mobile in Richtung Kliniken und Investoren als Träger darstelle.
Somit, schloss Susanne Müller, wäre die normative Unterstützung der Ärzteschaft beim MVZ-Betrieb eine aktive und nachhaltige Option, um den skeptisch bis kritisch beäugten nicht-ärztlichen Trägern ein wirksames Mittel entgegenzusetzen. Die daraus abgeleitete Forderung, dass die Situation der Vertragsärzte normativer Novellierungen bedarf, wurde sowohl vom KBV-Vorstand Gassen, als auch von Rechtsprofessor Andreas Ladurner mitgetragen. Dessen Thesen lassen sich seit 2019 unkompliziert nachlesen (~ z.B. hier). Neu und wichtig war daher vor allem Ladurners aktuelle Ergänzung, dass es bis heute keinen Anläss gäbe, diese Einschätzung zu ändern.