HINTERGRUND

Ein Beitrag des BMVZ e.V. zu mehr konstruktiver Zielorientierung in der Transparenzdebatte

Die aktuelle politische Debatte um MVZ speist sich aus der Sorge, dass nicht-ärzt­liche Akteure die am­bu­lante Versorgung mit hoher Dynamik verändern, bzw. negative Entwick­lungen statt­fin­den, ohne dass es bemerkt würde. Daher braucht es dringend mehr Transparenz. Hierzu schlägt der BMVZ drei Maßnahmen vor.

Der Gesetzgeber sollte möglichst zeitnah das digitale Arztregister um ausführliche Struk­tur­­kriterien erweitern, so dass alle vorliegenden strukturellen Zulassungs­daten KV-regional sowie in der Folge auch bundesweit zusammengeführt und dadurch erstmalig auswertbar werden.

Die besonders kritisch gesehenen Marktverflechtungen von Private-Equity-Akteuren würden so überre­gio­nal sichtbar, da charakteristisches Merkmal für den Markt­­­ein­tritt von Investoren gerade ist, das ein und dieselbe Klinik bundesweit Trägerin für mehrere MVZ ist. Zu den darüber liegenden Gesellschafterebenen der derzeit rund 50 aktiven nicht-ärztlichen Akteure sollten bereits vor­liegende Analysen, bzw. Recherchen stärker berücksichtigt und systematisch fortgeführt werden.

Für Patienten braucht es ergänzend Basisinformationen in leicht verständlicher Form. Der vielfach vor­getragene Vorschlag, gesellschaftsrechtliche Auskünfte verpflichtend auf dem Praxisschild anzu­führen, erfüllt diese Bedingung nicht. Stattdessen fordern wir als sinnvolle Aufklärungs­maß­nahme, dass MVZ auch als solche gekennzeichnet werden müssen – also unabhängig vom MVZ-Namen die Bezeichnung auf dem Praxisschild gleichförmig als M-V-Z oder Medizinisches Versor­gungs­zen­trum erfolgen muss. Tatsächlich sehen die Vorschriften dies bisher nicht vor, und die engen Praxis­schild­vorschriften zwingen MVZ hier in eine rechtliche Grauzone. Ankündigungs­pflicht be­steht bisher nur für Gemeinschaftspraxen (BAG) und Praxis­ge­mein­schaften (§ 18a MBO-Ärzte). Hier­zu fordern wir eine analoge Regelung – ergänzt um die verpflichtende Angabe der jeweiligen Rechts­form bspw. als GmbH, eG, gGmbH, GbR, AöR.