WICHTIG IM PRAXISALLTAG

Vmf ruft am 8. Februar alle MFA zum Warnstreik auf |
Gründe, Rechtsrahmen und Wissenswertes für Praxis + MVZ

Am Donnerstag (08.02.2024) ruft der Verband der medizinischen Fachberufe (~ mehr zu | Presseinfo zum Streik) alle MFA zum Streik auf. Der Vmf gibt an, dass die gut 20.000 Mitglieder streikbereit seien und die Maßnahme notwendig sei. Wie schon zum Ende des vergangenen Jahres sind die Verhandlungen in der ‚Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten’ (AAA) ins Stocken geraten. Gefordert werden unter anderem eine Erhöhung der Gehälter und Zuschläge, sowie eine Inflationsausgleichsprämie von 2.000 €. Das Argument, dass insbesondere die Einstiegsgehälter nach drei Jahren Lehre zumindest auf dem Niveau von Pflegehilfskräfte mit einem Jahr Ausbildung anzuheben seien, also auf 17 €, ist auch aus ökonomischen Gesichtspunkten nachvollziehbar. Denn es konkurrieren die gesundheitsbezogenen Arbeitnehmermärkte, wobei der Pflegebereich tarifrechtlich von der Politik gestützt wird. Der aktuelle bundeseinheitliche Tarifvertrag der MFA gilt seit 2021. Laut dem Vorsitzenden des AAA „haben Ärztinnen und Ärzte Interesse an zufriedenen Mitarbeitenden, doch die Arbeitsplätze müssten auch finanzierbar sein.“ (~ änd v. 01.02.24)

Da Streiks der Arbeitnehmer im ambulanten Sektor bisher unüblich waren, haben wir einige Informationen verlinkt, die sich arbeitsrechtlich mit dem Thema befassen. Darunter sind auch direkte Links zu Anwaltskanzleien, sofern diese uns eine gute Übersicht zu bieten scheinen. Grundsätzlich gilt: „Jede MFA kann sich an dem Warnstreik beteiligen. Eine Mitgliedschaft im VmF ist nicht erforderlich. Außerhalb des Berufsschulunterrichts dürfen sich auch Auszubildende an dem Warnstreik beteiligen.“ (~ Hinweis für Praxen der ÄKNO) Die Kanzlei Hensche klärt im Allgemeinen auf, unter welchen Bedingungen ein Streik erlaubt ist (~ Arbeitsrecht: Streik + Streikrecht). Wer überhaupt streiken darf, ist von mehreren Faktoren abhängig (~ Personalwissen | So reagieren Arbeitgeber richtig). Grundsätzlich müssen sich Streikende nicht beim Arbeitgeber abmelden, doch was ist, wenn die MFA den Praxisschlüssel hat? Hierzu gibt einstweilen Verdi Auskunft (~ Müssen Streikende sich abmelden). Inwiefern Urlaub und SV-Beiträge im Falle eines Streikes betroffen sind, stellt die Kanzlei Menaker in Kurzfassung dar (~ Streik | Rechte + Pflichten für Arbeitnehmer).

An der offensichtlichen Ambivalenz dieses Warnstreiks kommen natürlich weder der Vmf, noch die Ärzteverbände vorbei. Unmittelbare Streikgegner und somit auch ‘Streikopfer’ sind ja die MVZ- und Praxisinhaber als Arbeitgeber. Von daher verwundert es nicht, dass die Solidaritätsadressen der Ärzteverbände eher verhalten ausfallen. Als einer der wenigen hat sich aktuell der Virchowbund gemeldet, der “alle Praxisinhaber dazu auf[ruft], den Streik am 8. Februar soweit wie möglich zu unterstützen.” (~ Quelle). KBV und KZBV halten sich dagegen auffällig bedeckt. Die KV Sachsen informiert immerhin, hält sich aber mit einer Wertung zurück: MFA streiken vom 5. bis 9. Februar 2024. Das Dilemma der Ärzt:innen, respektive der MVZ, ist ja auch nicht auflösbar. Am Donnerstag sind jedenfalls ein Aktionstag sowie eine zentrale Kundgebung der MFA am Vormittag in Berlin geplant (~ mehr Infos) – parallel wird in Dortmund, Hamburg, Marburg, Nürnberg und Stuttgart zu weiteren Kundgebungen aufgerufen.

Der Vmf möchte sich nicht missverstanden fühlen. So richte sich der Streik zwar real gegen die Ärzt:innen und MVZ-Inhaber als Arbeitgeber, doch ginge es auch um die allgemeine finanzielle Situation der Praxen. Unter dieser Prämisse unterstützt auch der SpiFa den Streik und schlägt vor, die nächste Verhandlungsrunde mit der Politik abzuhalten. (~ ÄrzteZeitung v. 26.01.24) Der Termin ist für den 07. März angedacht. Ob sich allerdings jemand aus dem BMG daran beteiligt, ist offen. Ebenso offen ist, wie sich der Streik deutschlandweit auswirken wird.

Laut der Bundesagentur für Arbeit sind in Deutschland inklusive der Auszubildenden 427.637 MFA und 215.162 ZFA sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Fun Fact: Landwirte gibt es im Übrigen deutschlandweit ‘nur’ 262.000 (~ mehr Infos) und DB Lokführer nach Angaben des Unternehmens lediglich 19.400. Man könnte meinen, dass allein das Wählerpotential der MFA die Politik aktiv werden lassen könnte.

Ärzteblatt v. 06.02.2024
Einschränkungen in Arztpraxen durch Streik des Praxispersonals zu erwarten

ÄrzteZeitung v. 05.02.2024
Podcast: Warnstreik in Praxen: Sind die MFA bereit für den Tarifstreit, Frau König?

änd v. 01.02.2024
Forderungen des MFA-Verbands für Praxen nicht finanzierbar

Dieser Artikel erschien aus Gründen der Aktualität ursprünglich in einer Extra Ausgabe der PRAXIS.KOMPAKT am 7. Februar 2024.