
Reaktionen lassen tief blicken
Der 3-Punkte-Vorschlag des BMVZ vom 27. März für mehr Transparenz hat für diverse Reaktionen gesorgt. Diese haben wir einmal zusammengefasst und kommentiert. Zudem haben wir einige Lesetipps zusammengetragen, die die Arbeits- und Sichtweisen des BMVZ verdeutlichen.


Vorschlag für mehr Transparenz
Der BMVZ hat einen 3-Punkte-Plan für mehr Transparenz bei MVZ veröffentlicht. Als Reaktion haben BZÄK und KZBV die Initiative als Auftragsleistung der Investoren-Lobby diffamiert. Gegen diese dreiste Unterstellung wehren wir uns, laden aber gern zum sachlichen Dialog.


Zi-MVZ-Panel 2023 gestartet
Mitmachen lohnt sich! Die fünfte Erhebungsrunde des Zi-MVZ-Panels ist zum 1. März gestartet: Achten Sie auf Ihre Post! Bezugsjahr ist 2022 – und auch diesmal war der BMVZ unterstützend bei der Gestaltung der Abfrage engagiert. Diesjähriger Schwerpunkt ist die Fortbildung des Personals. Da es nach wie vor zu wenig konkrete und allgemein verfügbare Informationen zur wirtschaftlichen Lage der MVZ gibt, bitten wir Sie um Ihre Beteiligung.


Aus dem BMVZ Pressespiegel
Mehr Bewusstsein für Leistungen der MVZ | Seit Anfang des Jahres wird mit „MVZ“ vor allem die „Investorendebatte“ verknüpft und somit auch die mutmaßliche Profitgier der Privatinvestoren im Gesundheitssektor. Was seit Jahren alle betrifft, ist die strukturelle Benachteiligung durch Behandlungsfallzählung als Honorargrundlage. Susanne Müller, Geschäftsführerin des BMVZ, macht deutlich, dass die Behandlungsfallorientierung die MVZ auf vielen Ebenen diskriminiert.



GKV-GVWG beschlossen –
311er Einrichtungen erhalten Planungssicherheit
Vergangenheit mit Zukunft: Bestandseinrichtungen in den neuen Ländern erhalten endlich die Möglichkeit zur langfristigen Entwicklung von Versorgungsangeboten. Die rund 30 noch aktiven Polikliniken der neuen Bundesländer können in Zukunft neue Arztsitze übernehmen und auch neue Fachrichtungen integrieren. Basis ist eine Klarstellung ihrer Rechtsgrundlage, die als Teil des GKV-GVWG vom Bundestag mit Beschluss vom 11. Juni 2021 verabschiedet wurde.
311er Einrichtungen erhalten Planungssicherheit


Der elektronische Heilberufsausweis – Einführung, Fristen und Kosten
Mit dem eHBA wird eine weitere Komponente für den TI-Anschluss verpflichtend. Obwohl aktuell unklar ist, wann konkret der neue Ausweis wirklich eingesetzt werden muss, sollten sich insbesondere MVZ und BAG schon jetzt Gedanken machen zur eHBA-Pflicht und wie diese individuell umgesetzt werden soll. Gerade im Spannungsfeld angestellter Arzt und Arbeitgeber ergeben sich hier eine Reihe ungeklärter Fragen. Was es dabei zu beachten gilt und welche Lösungsmöglichkeiten bestehen, lesen Sie in unserer Analyse.