BSG aktuell | Die Abrechnungssammelerklärung und die Unterschriftserfordernis in MVZ

Im Dezember 2023 stand erneut eine grundsätzliche MVZ-Causa vor dem Bundessozialgericht zur Entscheidung an. Dabei ging es um die Frage, ob die KV die Unterschrift der Ärztlichen Leitung unter der Abrechnungssammelerklärung zur unbedingten Honorarauszahlungsvoraussetzung machen könne. Eine Entscheidung also, die für die allgemeine Frage der Abgrenzung der Aufgabenbereiche zwischen MVZ-Geschäftsführung und Ärztlicher Leitung relevant ist. Lesen Sie hierzu die Fallbeschreibung sowie eine kommentierende Einordnung samt Einschätzung zu den Handlungsnowendigkeiten, die sich aus dem Richterspruch für andere MVZ aus dieser Entscheidung ergeben.

eRezept 2024 | Praxishinweise für MVZ + BAG zur Stolperstellenvermeidung für Patient, Arzt und Apotheke

Am 1.1.2024 wurde das eRezept zur Pflicht. Wie erwartet, verläuft der Start nicht reibungslos, wobei viele Probleme systemimmanent entstehen. Der Klassiker: Patienten werden von den Apotheken wieder weggeschickt, weil sie schlicht schneller bei der Apotheke waren, als die Verordnung auf den Server geladen wurde. Zusätzlich kristallisieren sich jedoch eine Reihe formaler Störpunkte heraus, bei denen es die Ärzteschaft in der Hand hätte, unnötige Reibungsverluste zu verhindern. Hier geben die Apotheken derzeit unübersehbare Rauchzeichen. Aus diesem Grund haben wir solche Aspekte zwecks Sensibilisierung des Praxispersonals aufgegriffen, die von den Apotheken als besonders dringend empfunden werden und die im Zusammenhang mit den Praxen stehen. Der Beitrag ist einem FAQ ähnlich und bietet einen pointierten Überblick.

Neu denken in der MVZ-Debatte

Die Diskussion zuMVZ ewegt sich in einer Dauerschleife. Dreh- und Angelpunkt ist die Annahme, dass medizinferne MVZ-Betreiber aufgrund der unterstellten kurzfristigen Gewinnmaximierung zu Lasten der Flächenversorgung und der Behandlungsqualität agieren. Deshalb gibt es einen Überbietungswettbewerb, welche regulativen Bremsen gegen Investoren als MVZ-Träger eingezogen werden sollten. Was dagegen gar nicht vorkommt, sind Konzepte, Ärzte als Trägergruppe zu unterstützen. Dabei ist die Stärkung der Vertrags(zahn-)Ärzte als MVZ-Betreiber das wirksamste Mittel, die weitere Ausbreitung von MVZ mit Investorenbindung zu verhindern. Die größte Hürde hierbei ist im SGB V hausgemacht.