Im Dezember 2023 hatte das Bundessozialgericht (BSG) erneut eine grundsätzliche MVZ-Causa zu entscheiden. Dabei entfaltet die Entscheidung für die meisten MVZ – so viel sei vorweg gesagt – eher wenig unmittelbare Relevanz im Alltag. Für die allgemeine Frage der Abgrenzung der Aufgabenbereiche zwischen kaufmännischer und ärztlicher Führung und das Ziel, diese möglichst klar zu regeln, ist sie dafür umso relevanter. Leider mit negativ zu bewertendem Ausgang, da die BSG-Richter hier einer weiteren Verquickung der Verantwortungsbereiche Vorschub leisten.

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