Pauschaler Ausschluss für Arztpraxen vom Kurzarbeitergeld zeugt von Zynismus oder Ahnungslosigkeit

Der pauschale Ausschluss von Arztpraxen vom Kurzarbeitergeld ist nicht sachgerecht, da es eine Reihe von atypischen Praxisstrukturen gibt, die nicht oder kaum unter den ambulantem Schutzschirm fallen. Hintergrund sind die sehr komplexen Abrechnungsmechanismen und der Umstand, dass ärztliche Honorare sich aus verschiedenen Quellen speisen, von den nur der Teil der MGV sicher ausgeglichen wird. Der…