Diskriminierung angestellter Ärzte über die Zeitplausibilitätsprüfung
In der Konsequenz geraten MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten in Folge der Zeitplausibilitätsprüfung verstärkt in regressbewehrte Prüfverfahren. Eine Praxis, die nicht nur dem Gleichbehandlungsgebot widerspricht, sondern die auch – nach Meinung des BMVZ – mit den zugrunde liegenden Rechtsnormen nicht vereinbar ist.
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Rezension: “Das MVZ: Die Verträge”
Eine Buchbesprechung von Susanne Müller, Geschäftsführerin BMVZ | HINWEIS: Diese Rezension stellt nicht mehr als eine subjektive Einschätzung des besprochenen Werkes durch den Autor, bzw. die Autorin dar, versucht darüber hinaus aber auch, Informationen über die Eignung des Buches für den jeweiligen Zweck/Zielgruppe zu vermitteln. Der besonderen Verantwortung bei der Veröffentlichung kritischer, aber auch positiver Urteile sind sich dabei Autor und BMVZ (als verantwortlicher Dienstbetreiber) jederzeit bewusst.
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