MoPeG ab Januar 2024 in Kraft: Handlungsbedarf für MVZ + BAG durch das neue Gesellschaftsrecht
Das Personengesellschaftsrecht wird mit dem MoPeG mit Geltung ab Januar 2024 angepasst. Die sich daraus ergebenden Neuerungen sind auch relevant für Personengesellschaften, also MVZ und BAG GbRs, aus dem Bereich der Vertragsärzte, für die sich zukünftig neue Optionen, aber auch Verpflichtungen ergeben. Das umfangreiche Rechtsvorhaben sollte aber durchaus auch bestehende Kapitalgesellschaften interessieren. Auch wenn keine unmittelbaren Strafen drohen, ergibt sich hier Handlungsbedarf. Vielfach sind die verfügbaren Handreichungen zum Thema jedoch nur denjenigen mit viel Zeit und/oder einer Affinität zu rechtslastigen Texten verständlich, weswegen wir eine einführende Übersicht erstellt haben, die sich an den verständigen Laien richtet.