Großpraxen in der ambulanten Versorgung – Eine Geschichte voller Mißverständnisse
Es gibt zahlreiche Missverständnisse bezüglich kooperativer Strukturen. Als Konsequenz unterliegen größere Kooperationen im Honorar- und Leistungsrecht oft nicht sachgerechten Ausschlüssen und geraten schneller in die Abstaffelung, was ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet. Vor diesem Hintergrund belegt der Beitrag, dass das Phänomen der Großpraxen weder eine Randerscheinung, noch nur auf die MVZ beschränkt ist. Allerdings fehlt es diesbezüglich an Bewusstsein in Politik und Selbstverwaltung. Nicht hinehmbare Folge sind betriebswirtschaftliche Diskriminierungen insbesonderer fachübergreifender Kooperationen. Hier braucht es einen neuen Fokus.
Über das GVSG und seine Inhalte wird (viel) geredet.
Aber wird es auch beschlossen? | Dieser Tage gab es in Berlin gleich drei Ereignisse, bei denen öffentlichkeitswirksam die Frage erörtert wurde, wann denn nun mit dem GVSG zu rechnen sei und welche Inhalte dies beträfe. Obwohl die konkretesten Angaben wohl auf der Juristentagung gemacht wurden, über die es wiederum keine Presseberichte gibt. Dort hat u.a. die Leiterin der Unterabteilung 22 des BMG über den Stand der aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten und über das GVSG referiert. Eine ihrer Aussagen war, so ist zu hören, dass ein zweites Versorgungstärkungsgesetz, das ja lange angekündigt wurde, tatsächlich nicht mehr kommen werde, dass aber geplant sei, weiterführende MVZ-Regelungen in den bestehenden GVSG-Entwurf noch einzuarbeiten.
MVZ-Debatte, die nächste Schleife?!
Zum wiederholten Mal hat das frontal-Magazin die MVZ-Debatte aufgegriffen. Im Mittelpunkt standen Patientenberichte, die aufzeigen sollten, wie sehr Investoren als MVZ-Träger – am Beispiel der Augen-Untersuchung von Kindern – die Versorgung gefährden. Zentrale Feststellung dabei: „Untersuchungen und Behandlungen, die finanziell nicht lukrativ genug sind, werden auf die lange Bank geschoben oder ganz unterlassen.” Dass auch die meisten Augenärzte in Niederlassung kaum Termine für Kinder anbieten, wird im Bericht aufgezeigt, aber ignoriert. Die zugrunde liegende strukturelle Ursache, die nicht im Trägerstatus von MVZ begründet, sondern eine logische Folge der horrenden Unterfinanzierung vieler Grundversorgungsleistungen ist, wird somit völlig ausgeblendet. Dabei wäre eine investigative Recherche zur Frage, warum gerade der Mehraufwand für fachärztliche Untersuchungen von Kindern keine Abbildung im Honorar finden, wirklich wichtig.
Das MVZ als Politikum | Textsammlung zur aktuellen Debatte um die MVZ-Gesetzgebung
Zur MVZ-Thematik wurde in den letzten Monaten eigentlich (fast) alles bereits gesagt und die Argumente des Für und Wider einer strengen Regulierung nicht-ärztlicher Träger sind hinlänglich bekannt. Angesichts der unzähligen Wortmeldungen aber Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden, war und ist nicht leicht. Als Orientierungshilfe haben wir einen Abriss an Fakten, Ereignissen und Zusammenhängen aus unseren regelmäßigen Veröffentlichungen erstellt, der es allen Interessierten ermöglicht, die komplexe politische und gesellschaftliche Debatte der letzten 17 Monate komprimiert nachzuvollziehen und dabei direkt per Quellenverlinkung stets auch auf die jeweiligen Originaltexte zugreifen zu können.
Neue Pauschalen für die Hausärzte gemäß GVSG-Entwurf
Eine faktenbasierte Kommentierung und viele offene Fragen | Am 12. April 2024 hat das BMG förmlich das Verfahren für ein „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ – kurz GVSG – eingeleitet. Darin enthalten u.a. die von Minister Lauterbach angekündigte Entbudgetierung der Allgemeinmedizin, verbunden mit dem konkreten Vorhaben, zusätzlich jahres- statt quartalsbezogene Pauschalen zur Honorierung der Chronikerbetreuung in den Hausarztpraxen einzuführen. Ein entsprechender Auftrag soll an den Bewertungsausschuss erteilt werden. Über dieses Vorhaben, das wortgleich auch schon Teil des Ende März veröffentlichten, jüngsten Arbeitsentwurfes des Gesetzes war, ist inzwischen ein Deutungsstreit ausgebrochen. Mehr Chance oder mehr Gefahr – das ist folglich die Frage.
Das MVZ als Politikum | Update März 2024
Die MVZ-Debatte tritt weiter auf der Stelle. Oder doch nicht? Am Mittwoch, dem 13. März hatte der Gesundheitsauschuss des Bundestages sechs Sachverständige, darunter die Geschäftsführerin des BMVZ, zu einem Fachgespräch rund um die Debatte um Investoren als MVZ-Träger geladen. Dabei hat sich auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung zum 'Streitobjekt MVZ' positioniert. In diesem Beitrag finden Sie dazu einen aktuellen Bericht sowie die Möglichkeit ein Kompendium aus Analysen und Kommentaren zu allen relevanten Äußerungen, Gutachten und Stellungnahmen des Jahres 2023 rund um die virulente Dauerdebatte herunterzuladen.
BSG aktuell | Die Abrechnungssammelerklärung und die Unterschriftserfordernis in MVZ
Im Dezember 2023 stand erneut eine grundsätzliche MVZ-Causa vor dem Bundessozialgericht zur Entscheidung an. Dabei ging es um die Frage, ob die KV die Unterschrift der Ärztlichen Leitung unter der Abrechnungssammelerklärung zur unbedingten Honorarauszahlungsvoraussetzung machen könne. Eine Entscheidung also, die für die allgemeine Frage der Abgrenzung der Aufgabenbereiche zwischen MVZ-Geschäftsführung und Ärztlicher Leitung relevant ist. Lesen Sie hierzu die Fallbeschreibung sowie eine kommentierende Einordnung samt Einschätzung zu den Handlungsnowendigkeiten, die sich aus dem Richterspruch für andere MVZ aus dieser Entscheidung ergeben.
eRezept 2024 | Praxishinweise für MVZ + BAG zur Stolperstellenvermeidung für Patient, Arzt und Apotheke
Am 1.1.2024 wurde das eRezept zur Pflicht. Wie erwartet, verläuft der Start nicht reibungslos, wobei viele Probleme systemimmanent entstehen. Der Klassiker: Patienten werden von den Apotheken wieder weggeschickt, weil sie schlicht schneller bei der Apotheke waren, als die Verordnung auf den Server geladen wurde. Zusätzlich kristallisieren sich jedoch eine Reihe formaler Störpunkte heraus, bei denen es die Ärzteschaft in der Hand hätte, unnötige Reibungsverluste zu verhindern. Hier geben die Apotheken derzeit unübersehbare Rauchzeichen. Aus diesem Grund haben wir solche Aspekte zwecks Sensibilisierung des Praxispersonals aufgegriffen, die von den Apotheken als besonders dringend empfunden werden und die im Zusammenhang mit den Praxen stehen. Der Beitrag ist einem FAQ ähnlich und bietet einen pointierten Überblick.
BMVZ Vorstands-Vize Dr. Landers im Interview: „Die Politik soll den Blick in die Zukunft richten.“
Der derzeitige Bundesgesundheitsminister hat sich bekanntermaßen die Neuregulierung von MVZ vorgenommen. Gleichzeitig kritisierte der Gesundheitsökonom Schreyögg kürzlich, dass vertragsärztliche MVZ gegenüber niedergelassenen Kollegen benachteiligt seien. Beide Aspekte waren Anlass für den Ärztenachrichtendienst, ein ausführliches Interview mit dem frisch zum stellvertretenden BMVZ-Vorsitzenden gewählten Landarzt und MVZ-Inhaber, Dr. Bernhard Landers, zu führen. Dieser äußert sich zu den diskutierten Benachteiligungen, zu den Herausforderungen von ärztlichen Neugründungen, zur Versorgungsqualität und der MVZ-Debatte im Allgemeinen. Landers betont: „Es braucht ein Bewusstsein für den Mehrwert kooperativer Strukturen. Trägerneutral.“ Gleichzeitig tritt er als Gründerarzt eines MVZ innerhalb des BMVZ-Vorstandes besonders für die Belange seiner Inhaberkolleg:innen ein.
MoPeG ab Januar 2024 in Kraft: Handlungsbedarf für MVZ + BAG durch das neue Gesellschaftsrecht
Das Personengesellschaftsrecht wird mit dem MoPeG mit Geltung ab Januar 2024 angepasst. Die sich daraus ergebenden Neuerungen sind auch relevant für Personengesellschaften, also MVZ und BAG GbRs, aus dem Bereich der Vertragsärzte, für die sich zukünftig neue Optionen, aber auch Verpflichtungen ergeben. Das umfangreiche Rechtsvorhaben sollte aber durchaus auch bestehende Kapitalgesellschaften interessieren. Auch wenn keine unmittelbaren Strafen drohen, ergibt sich hier Handlungsbedarf. Vielfach sind die verfügbaren Handreichungen zum Thema jedoch nur denjenigen mit viel Zeit und/oder einer Affinität zu rechtslastigen Texten verständlich, weswegen wir eine einführende Übersicht erstellt haben, die sich an den verständigen Laien richtet.