Reaktionen auf die Transparenzinitiative des BMVZ lassen tief blicken

Der BMVZ hat am 27. März einen 3-Punkte-Plan zu mehr Transparenz bei MVZ vorgelegt. In unmittelbarer Reaktion haben BZÄK und KZBV die fachlich fundierte Initiative als 'von der Investoren-Lobby gesteuerte Auftragsleistung' diffamiert. Gegen diese dreiste Unterstellung verwahren wir uns ausdrücklich und fordern die Institutionen auf, zum sachlichen Dialog zurückzukehren. Wir sind ein bereits seit 1992 gemeinnützig und vor allem unabhängig und trägerneutral agierender Verband und treten mit dem Vorschlag gegen eine für die Gesellschaft teure und nicht nützliche Bürokratie ein, da es aufwandsarmere und sinnvollere Alternativen gibt, die gleichzeitig auch deutlich weiterführende Auswertungen und Strukturanalysen erlauben.

Hinweisgeberschutzgesetz: Aktuelle Managementaufgabe auch für MVZ – trotz Schonfrist

Haben Sie schon vom Whistleblowergesetz gehört? Ploppt der Gedanke an Edward Snowden auf? Denken Sie besser kleiner und behalten Sie Ihr MVZ im Blick: Denn durch die Hinweisgeberrichtlinie der EU ist Deutschland verpflichtet, die Regelungen national umzusetzen. Zwar wurde dem vom Bundestag im Dezember 2022 verabschiedeten Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes am 10. Februar 2023 vom Bundesrat die Zustimmung verweigert, weshalb das konkrete Inkrafttreten noch einmal kurz verschoben wurde. Aber das Gesetz wird mit hoher Sicherheit noch vor dem Sommer verabschiedet und betrifft alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern – mithin nicht wenige MVZ.

Was zum Jahreswechsel 2022/23 relevant & wichtig ist

PRAXIS.KOMPAKT Extra: Zum Jahreswechsel veröffentlichen wir eine Sonderausgabe unseres Newsletters, die folgende Themen umfasst: Zwang zur Arbeitszeiterfassung: Folgen des aktuellen BAG-Urteils | Das ‘MVZ als Politikum’ – Ankündigung durch Karl Lauterbach v. 24.12.2022 | Krankenhausreform à la Lauterbach: Betrachtung aus der MVZ-Perspektive | Schnelle Terminvermittlung: Details zur Umsetzung der Bonus-Regelung durch den Bewertungsausschuss. Zu den regulären Praxis.KOMPAKT-Veröffentlichungen führt dieser Permanent-Link, mit dem Sie zur jeweils aktuellen Ausgabe gelangen.

eAU | Ausbaustufe 2: Das unterschätzte Problem
MVZ & Praxen sind doppelt betroffen

Ab Januar 2023 wird auch aus der Arbeitgeberperspektive aus der AU die eAU. Praxen, bzw. MVZ sind davon zweifach betroffen: Zum einen als Arbeitgeber, zum anderen aber als Anlaufpunkt für uninformierte Patienten, die sich fragen, was sie jetzt ihrem Chef / ihrer Chefin an die Hand geben sollen. Die BMVZ-Arbeitshilfe hat daher zwei Richtungen: 1) Komprimierte Aufklärung zu dem, was alle Arbeitgeber jetzt wissen und veranlassen sollten. 2) Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Praxisbetrieb und Vorschläge für einen Aushang, um die Patienten zu informieren.

Neuregelung der TSVG-Fälle zum 1.1.2023

Am 20.10.2022 wurde im Bundestag das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Inkraftgetreten ist es am 10. November. Aus ambulanter Sicht steht dabei die Abschaffung der Neupatientenregelung im Fokus, die ab Januar 2023 durch veränderte Honorarregelungen bei der schnellen Terminvermittlung (irgendwie) kompensiert werden soll. Erfahren Sie mehr in dieser vorläufigen Konsequenzanalyse.

KV-Wahlen 2022 – Aufruf zur Beteiligung

Im Sommer/Herbst 2022 wird in allen KVen die Vertreterversammlung (VV) neu bestimmt. Die neu gewählten VV-Ärzte sind dann für 6 Jahre die Entscheider über Honorar, Gremienarbeit, und Rechtsgrundlagen sowie zuständig für die Kontrolle der Arbeit des KV-Vorstandes. Angestellte Ärzte sollten daher, wie die niedergelassenen Kollegen, ihr Recht nutzen, sich wählen zu lassen, bzw. im Mimimum selbst ihr Wahlrecht auszuüben. Wie das in den einzelnen Regionen geht, darüber klärt das BMVZ-Projekt 'KV-Wahlen-2022'auf.

Online-Terminkalender unter Beobachtung

Immer mehr Praxen nutzen (oder erwägen, dies zu tun) Terminbuchungssysteme, bei denen Patienten selbst aktiv Termine buchen können. Oft ist aber das Aufwand-Nutzen-Verhältnis nicht klar. Hinzu kommt, dass die Frage, wie der Datenschutz im Kontext von Onlineterminsystemen (OTMS) zu werten ist, zunehmend in den Fokus rückt. Denn in einem Bereich, wo gegebenenfalls schon die Art des Termins eine sensible Information darstellt, ist sie nicht trivial. In dem Beitrag bieten wir zu diesem Thema einen praxisorientierten Überblick.

MVZ-Gutachten der KVB – Eine Einordnung der Daten & Meldungen

Anfang April 2022 hat die KV Bayerns mit einer Pressemeldung zu 'MVZ als Spekulationsobjekt' eine neue Runde in der politischen Auseinandersetzung um nicht-ärztliche Träger von MVZ in Gang gebracht. Anlass war die MVZ Veröffentlichung einer beim IGES-Institut in Auftrag gegebenen "Versorgungsanalyse zu MVZ im Bereich der KV Bayerns". Unmittelbar gab es viele Pressemeldungen, die normative Beschränkungen bei MVZ vom Gesetzgeber fordern.

Unvereinbarkeit von Anstellung und Gesellschafterstatus? Aktuelle BSG-Rechtsprechung

Das BSG hat eine Entscheidung veröffentlicht, nach der Anstellung und echte Gesellschafter­stellung im selben MVZ sich ausschließen. Obwohl zunächst nur ein kurzer Terminbericht vorliegt, drängen sich zahlreiche Fragen, vor allem für betroffene ärztliche Gründer, förmlich auf. Worum es grundsätzlich geht, und was das für ähnliche Fallkonstellationen bedeutet, erläutern wir in dieser kurzen Besprechung.

Die Auswirkungen des § 95e SGB V – Fachdialog zum Nachhören

Seit letzten Sommer ergeben sich durch den neuen § 95e SGB V teils erhebliche organisatorische Probleme, wenn BAG oder MVZ neu in ein Zulassungsverfahren gehen. Betroffen sind vor allem BAG und MVZ-Träger mit mehreren HBSNR und/oder einer Versicherungs-Gesamtlösung, die teils mit erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten zugunsten von Einzelbestätigungen je MVZ aufgedröselt werden muss/soll. Gleichzeitig haben viele Betroffene von dem Problem noch gar nichts bemerkt.