Mit Jahresanfang 2025 gilt in Deutschland für alle Unternehmen die Pflicht, eRechnungen empfangen und lesen zu können. Dabei handelt es sich um eine Vorschrift des allgemeinen Waren- und Güterverkehrs. Sie steht in dem größeren Kontext, dass ab 2027 schrittweise nach Größe für alle Unternehmen vorgeschrieben wird, Rechnungen auch nur noch in diesem besonderen digitalen Format zu versenden. Dafür ist die Herstellung der allseitigen Empfangsbereitschaft der erste Schritt. Im Hintergrund steht das europäische Bestreben, die Unternehmensbesteuerung zu digitalisieren und Steuerbetrug zu erschweren. (~ VAT in the Digital Age)

Um aber bei jenen, die bisher das Thema eRechnung nicht auf dem Schirm hatten, den Puls nicht unnötig hochzutreiben, hier die beiden wichtigsten Kern-Fakten vorweg:

  • Ja. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Empfangsbereitschaft für eRechnungen tatsächlich auch für jede Praxis und jedes MVZ zur Pflicht.
  • Nein. Sie müssen sich dadurch nicht die Feiertage vermiesen lassen, denn das gesamtwirtschaftliche Unterfangen ‚eRechnung‘ wird aller Voraussicht nach eher langsam in Fahrt kommen.

Trotzdem ist ein Blick auf die Neuerungen und ihre Zusammenhänge sinnvoll. Insbesondere weil sich der weitere Ausbau der Ti mit der schrittweisen Implementierung der eRechnung überschneidet und es relevant bleibt, beides im Fokus zu behalten.