„Das Phänomen der Großpraxen ist keine Randerscheinung mehr. Es wird Zeit, dass sie von Politik und Selbstverwaltung gewürdigt werden. Und gerade beim Honorar- und Leistungsrecht muss dringend nachgebessert werden. Ansatzpunkt ist die Ablösung der Behandlungsfallsystematik durch den Arztgruppenfall, wie 2019 beim TSVG-Neupatientenbonus bereits verankert.“

Die systematische Benachteiligung von kooperativen Strukturen ist real und mannigfaltig. Ein Problem, das nicht primär mit der Rechtsform der MVZ zusammenhängt, sondern mit dem Kriterium Praxisgröße und der Frage, ob eine Kooperation fachgleich oder fachübergreifend aufgestellt ist.

Kommen Größe und Fachverschiedenheit zusammen, ergeben sich zahlreiche wirtschaftliche Hindernisse für vertragsärztliche Kooperationen, für deren Existenz es in Politik und Selbstverwaltung kaum Bewusstsein gibt.

„Als Gesundheitsökonom und Geschäftsführer eines ländlichen MVZ in ärztlichem Eigenbesitz bezeichne ich mich als „Allrounder“. Die Themen wie Zulassungsrecht, Abrechnung, Digitalisierung, Personal etc. gehören zu meinem Alltag und somit erkenne ich schnell Probleme und auch Chancen, die sich in der heutigen Zeit für medizinische Zentren ergeben. Schnell wird in Debatten über medizinische Versorgung die Ausgangssituation der kleinen und mittelgroßen MVZ außenvorgelassen. Daher möchte ich mehr Raum für die Stimmen aus eben diesen MVZ schaffen.“