Meldepflichten ab 16.3. – Links & Praxishinweise

Know How zum Meldeprozess bei fehlenden Nachweisen | Ab 16. März gilt die Teil-Impfpflicht und auch Praxen und MVZ trifft die Verpflichtung, Mitarbeiter mit fehlenden oder zweifelhaften Nachweisen zu melden. Die Regeln für diese Meldung sind jedoch regional verschieden. Wir versuchen, einen Überblick zu verschaffen, verlinken auf die Meldeportale und erläutern, was rund um die Meldung sonst noch zu beachten ist.