Was zum Jahreswechsel 2022/23 relevant & wichtig ist
PRAXIS.KOMPAKT Extra: Zum Jahreswechsel veröffentlichen wir eine Sonderausgabe unseres Newsletters, die folgende Themen umfasst: Zwang zur Arbeitszeiterfassung: Folgen des aktuellen BAG-Urteils | Das ‘MVZ als Politikum’ – Ankündigung durch Karl Lauterbach v. 24.12.2022 | Krankenhausreform à la Lauterbach: Betrachtung aus der MVZ-Perspektive | Schnelle Terminvermittlung: Details zur Umsetzung der Bonus-Regelung durch den Bewertungsausschuss.
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eAU | Ausbaustufe 2: Das unterschätzte Problem
MVZ & Praxen sind doppelt betroffen
Ab Januar 2023 wird auch aus der Arbeitgeberperspektive aus der AU die eAU. Praxen, bzw. MVZ sind davon zweifach betroffen: Zum einen als Arbeitgeber, zum anderen aber als Anlaufpunkt für uninformierte Patienten, die sich fragen, was sie jetzt ihrem Chef / ihrer Chefin an die Hand geben sollen. Die BMVZ-Arbeitshilfe hat daher zwei Richtungen: 1) Komprimierte Aufklärung zu dem, was alle Arbeitgeber jetzt wissen und veranlassen sollten. 2) Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Praxisbetrieb und Vorschläge für einen Aushang, um die Patienten zu informieren.
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Online-Terminkalender unter Beobachtung
Immer mehr Praxen nutzen (oder erwägen, dies zu tun) Terminbuchungssysteme, bei denen Patienten selbst aktiv Termine buchen können. Oft ist aber das Aufwand-Nutzen-Verhältnis nicht klar. Hinzu kommt, dass die Frage, wie der Datenschutz im Kontext von Onlineterminsystemen (OTMS) zu werten ist, zunehmend in den Fokus rückt. Denn in einem Bereich, wo gegebenenfalls schon die Art des Termins eine sensible Information darstellt, ist sie nicht trivial. In dem Beitrag bieten wir zu diesem Thema einen praxisorientierten Überblick.
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Zi-MVZ-Panel 2022 gestartet
Die vierte Erhebungsrunde des Zi-MVZ-Panels ist soeben gestartet: Achten Sie auf Ihre Post! Bezugsjahr ist 2021 – und auch diesmal war der BMVZ unterstützend bei der Gestaltung der Abfrage engagiert. Da es nach wie vor zu wenig konkrete und allgemein verfügbare Informationen zur wirtschaftlichen Lage der MVZ gibt, bitten wir Sie um Ihre Beteiligung.
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Meldepflichten ab 16.3. – Links & Praxishinweise
Know How zum Meldeprozess bei fehlenden Nachweisen | Ab 16. März gilt die Teil-Impfpflicht und auch Praxen und MVZ trifft die Verpflichtung, Mitarbeiter mit fehlenden oder zweifelhaften Nachweisen zu melden. Die Regeln für diese Meldung sind jedoch regional verschieden. Wir versuchen, einen Überblick zu verschaffen, verlinken auf die Meldeportale und erläutern, was rund um die Meldung sonst noch zu beachten ist.
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