Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG & die Problematik des § 616 BGB

Nicht wenige MVZ waren von präventiven Quarantäneanordnungen betroffen, bzw. könnten künftig betroffen sein. In solchen Fällen muss den Mitarbeitern der Lohn auch fortgezahlt werden, wenn die Arbeit nicht im Homeoffice erledigt werden kann. Zum Ausgleich können Arbeitgeber einen Entschädigungsantrag nach § 56 IfSG stellen. Gar nicht so selten wird dieser jedoch abgelehnt. Wir erklären, wie man dem vorbeugen kann.