Berufshaftpflichtversicherung als Zulassungsvoraussetzung – Auswirkungen des neuen § 95e SGB V

Seit Juli 2021 gilt der Nachweis des Vorliegens einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung als weitere Zulassungsvoraussetzung. Dadurch ergeben sich aktuell maßgebliche organisatorische Probleme für antragstellende MVZ, da es teils kompliziert ist, die geforderte förmliche Bescheinigung nach § 113 VVG vom Versicherer zu erhalten. Dies auch deshalb, weil hier in den KVen regional sehr verschiedene Anforderungen gestellt werden. Was Praxen und MVZ dazu wissen sollten, beleuchtet dieser Beitrag.