Hinweisgeberschutzgesetz: Aktuelle Managementaufgabe auch für MVZ – trotz Schonfrist

Haben Sie schon vom Whistleblowergesetz gehört? Ploppt der Gedanke an Edward Snowden auf? Denken Sie besser kleiner und behalten Sie Ihr MVZ im Blick: Denn durch die Hinweisgeberrichtlinie der EU ist Deutschland verpflichtet, die Regelungen national umzusetzen. Zwar wurde dem vom Bundestag im Dezember 2022 verabschiedeten Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes am 10. Februar 2023 vom Bundesrat die Zustimmung verweigert, weshalb das konkrete Inkrafttreten noch einmal kurz verschoben wurde. Aber das Gesetz wird mit hoher Sicherheit noch vor dem Sommer verabschiedet und betrifft alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern – mithin nicht wenige MVZ.