SPRUNGLINKS

Praxistipps für Ärzt:innen, Praxismanagement und MVZ-Leitung zum effizienten Umgang mit dem ePA-Rollout

Als quasi letzte Amtshandlung, bevor Anfang Mai eine neue Regierung gewählt wird, bringt Noch-Gesundheitsminister Lauterbach zum 29. April 2025 die ePA an den Start. Jedoch nicht – wie bisher stets angekündigt – als Pflichtanwendung, sondern in Form eines bundesweiten, freiwilligen Flächentestes. Schlagwort ist hierbei, im Wortsinne, die ePA für alle.

Sprich: Jeder kann, keiner muss. Was bisher nur aus der Patientensicht galt, gilt – mindestens für die nächsten fünf Monate – auch für die Ärzteschaft. Betriebsorganisatorisch wird durch die erfolgte ‚Ent-Pflichtung‘ die Herausforderung allerdings kein bisschen kleiner. Eher kommen durch die neuen Unklarheiten bei der praxisindividuellen Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt, und ob überhaupt, man sich mit der ePA befasst, neue Kommunikations- und Organisationsherausforderungen auf die MVZ-Leitungen, bzw. die Praxisteams zu.

Hier Orientierung sowie Abkürzungen zu weiterführenden Fragestellungen zu geben, ist Ziel dieses Beitrags. Gilt doch nach wie vor, dass wir es im ePA-Kontext nicht mit einem zu Wenig, sondern vielmehr mit einem Überangebot an (Detail-)Informationen zu tun haben, das Verantwortliche in Praxis und MVZ erst einmal sortieren müssen.