Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das GKV-GVWG beschlossen. Unter anderem wurde eine Änderung des § 400 SGB V beschlossen, mit der für die noch bestehenden DDR-Polikliniken (311er-Einrichtungen) nun (wieder) klar ist, dass sich der aus dem Einigungsvertrag ergebende zulassungsrechtliche Bestandsschutz explizit nicht nur auf den Standort an sich erstreckt, sondern auch die Möglichkeit umfasst, neue Fachrichtungen in den Standort zu integrieren und zusätzliche Sitze zu erweben, bzw. Ärzte einzustellen.