Hier finden Sie eine chronologische Auflistung von Veröffentlichungen in Zeitungen, Fachzeitschriften und Online-Portalen, an deren Inhalten der BMVZ direkt beteiligt war, oder in denen er zitiert wurde. Ergänzend spiegelt unser Presse-Echo Meldungen zum und über den BMVZ von dritter Seite.
Alle Texte, Interviews, Aufsätze, etc. sind – soweit frei zugänglich – zum Abruf verlinkt. Melden Sie sich bei Fragen gern in der BMVZ-Geschäftsstelle.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie daher auf Veröffentlichungen stoßen, die hier nicht erwähnt sind, freuen wir uns, wenn Sie uns diese per Mail zukommen lassen.
BMVZ warnt vor TSVG-Abschaffung
Der Artikel thematisiert die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung der TSVG-Honorare, welche sich maßgeblich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes stützt. Der BMVZ weist diese politischen Pläne scharf zurück und belegt drei gravierende Fehler in der zugrundeliegenden Berechnung. Laut BMVZ ignoriert der Rechnungshof das massive Patientenwachstum sowie den gleichzeitigen Rückgang der verfügbaren Arztzeit und verfälscht die Wartezeiten-Statistik durch das Herausrechnen offener Sprechstunden. Da eine echte Evaluation weiterhin aussteht, fordert der BMVZ einen sofortigen Stopp der Kürzungen und mahnt andernfalls einen massiven Vertrauensverlust in politische Prozesse an.
BMVZ attackiert geplante Streichung von TSVG-Honoraren
Der Tagesspiegel Background thematisiert die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung der TSVG-Honorare, welche sich maßgeblich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes stützt. Der BMVZ weist diese politischen Pläne scharf zurück und belegt drei gravierende Fehler in der zugrundeliegenden Berechnung. Laut BMVZ ignoriert der Rechnungshof das massive Patientenwachstum sowie den gleichzeitigen Rückgang der verfügbaren Arztzeit und verfälscht die Wartezeiten-Statistik durch das Herausrechnen offener Sprechstunden. Da eine echte Evaluation weiterhin aussteht, fordert der BMVZ einen sofortigen Stopp der Kürzungen und mahnt andernfalls einen massiven Vertrauensverlust in politische Prozesse an.
Kritik an GKV-Sparpaket: Entscheidungsgrundlage für TSVG-Streichung nicht valide
Der BMVZ kritisiert, dass strukturelle Veränderungen wie Teilzeit- und Anstellungsmodelle im BRH-Bericht nicht angemessen berücksichtigt werden. Zudem wird gewarnt, dass die geplanten Kürzungen die wirtschaftliche Basis von Praxen schwächen und die ambulante Versorgung sowie zukünftige Reformbereitschaft gefährden könnten.
So wird Ihre Praxiswebseite barrierefrei
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) mahnt der Artikel die oft unzureichende Umsetzung digitaler Inklusion auf Praxis-Websites an, da künftig hohe Bußgelder durch die inzwischen startklare Marktüberwachungsstelle drohen. Der BMVZ ordnet diese zögerliche Umsetzung direkt in den aktuellen gesundheitspolitischen Kontext ein: BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller macht deutlich, dass die an sich sinnvolle Pflicht zur Barrierefreiheit im starken Kontrast zum massiven Druck steht, den die Politik des Bundesgesundheitsministeriums auf die Praxisteams und MVZ-Verwaltungen ausübt. Damit illustriert der BMVZ den wachsenden Konflikt zwischen neuen regulatorischen Auflagen und der ohnehin angespannten operativen Realität in der ambulanten Versorgung.
Verbände sehen das eigentliche Problem woanders
Der änd berichtet über die Befürchtung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), dass drohende MVZ-Insolvenzen die ambulante Versorgung gefährden könnten. Im Zentrum des Artikels steht die deutliche Entgegnung des BMVZ: Verbandsvorstand Ulrich Blondin stellt klar, dass nicht die Trägerstruktur, sondern unzureichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen und staatliche Honorarkürzungen das eigentliche Risiko für alle Arztpraxen darstellen. Der BMVZ kritisiert zudem, dass aus einem spezifischen Einzelfall in Hamburg unzulässige Schlüsse auf investorengetragene Strukturen gezogen werden, anstatt sich auf die Schließung trägerneutraler Kontrolllücken zu fokussieren.
Der große Wartezeiten-Schwindel
Die Kolumne im änd kritisiert die politische Instrumentalisierung von Wartezeiten zur Rechtfertigung von Sparmaßnahmen. Der Artikel warnt deutlich davor, dass aktuelle Gesetzespläne die Terminnot in der ambulanten Versorgung nicht lösen, sondern massiv verschärfen werden. Als entscheidendes Argument gegen die politischen Pläne dient dabei die Analyse des BMVZ, die dem Bundesrechnungshof bei seiner TSVG-Evaluation einen eklatanten Rechenfehler nachweist.
BMVZ: „Der Bundesrechnungshof hat sich verrechnet“
Neben der Darstellung der drei Rechenfehler des Bundesrechnungshofes beschreibt der Artikel des änd die BMVZ-Analyse zur Wirksamkeit der TSVG-Zuschläge. Dabei rückt der Text den Appell des BMVZ an die Entscheidungsträger gegen die Honorarkürzungen in den Fokus. Zudem greift der Beitrag auf, dass der als Datenbasis dienende InBA-Evaluationsbericht bis heute fehlt. Eine pointierte Zusammenfassung der Argumente und der Datenlage.
Abschaffung der TSVG-Honorare: Ist Nina Warkens Datenbasis falsch?
Aufbauend auf den vom BMVZ aufgedeckten Rechenfehlern des Bundesrechnungshofes beschreibt die Ärzte Zeitung die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geplante Streichung der TSVG-Zusatzhonorare. Der bettet die fachliche Richtigstellung in das aktuelle gesundheitspolitische Kräftemessen ein. Zudem nimmt die ÄrzteZeitung noch einmal Bezug auf die (nicht ersichtliche) Kompromissbereitschaft von Ministerin Warken bzgl. der geplanten Kürzungen. Ein positionsneutrales Echo der vom BMVZ publizierten Darstellung.
Investoren, Einfluss – und ein Gesetz ohne Eile
Zwischen Erinnerungen an die Anfänge der MVZ beschreibt BMVZ-Vorständin Jessica Pfeifer auch die aktuelle Systemrelevanz der kooperativen Strukturen. Doch vergeht keine Erwähnung der MVZ, ohne Investoren anzusprechen. Auch dieser Artikel ringt mit der Übertragung von Allgemeinplätzen auf die ambulante Versorgung, relativiert die unterkomplexen Argumente der MVZ-Debatte jedoch, indem alle Seiten zu Wort kommen. CSU-Bundestagsabgeordnete Janssen ordnet zudem die Priorität einer Regulierung ein, was dem Artikel seinen Titel gibt. Eine kurze Darstellung der extremen Positionen und moderierender Stimmen.
MVZ: Ein zähes Geschäft mit Potenzial
Klinik-MVZ sind wirtschaftlich betreibbar, arbeiten aber häufig defizitär – bedingt durch höhere Betriebskosten, fehlende ambulante Managementkompetenz und unrealistische Wirtschaftlichkeitserwartungen. Profitabel werden sie vor allem dort, wo eine klare Medizinstrategie mit der engen Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung kombiniert wird. BMVZ-Vorständin Jessica Pfeifer liefert eine Übersicht typischer Gründungsfehler und betont die Notwendigkeit einer eigenständigen, ambulanterfahrenen Geschäftsführung.
Zahnarzt-MVZ in Investorenhand | Wachstum mit angezogener Bremse
Investorenbetriebene Zahnarzt-MVZ sind seit 2015 gewachsen, stagnieren aber mittlerweile – möglicherweise bereits als Reaktion auf die politische Regulierungsdebatte; der BMVZ hält die Kritik für unsachlich und verweist auf die allgemeinen strukturellen Vorteile kooperativer Strukturen. Ein angekündigtes iMVZ-Gesetz lässt darüber hinaus weiter auf sich warten, und ob es den Markt noch substanziell verändern kann, ist fraglich. Die eigentliche Streitfrage – Renditeorientierung vs. Versorgungsqualität – bleibt empirisch ungeklärt und wird von den Beteiligten gegensätzlich bewertet.
Wenn die Gesundheitsversorgung privatisiert wird
Die Gesundheitsversorgung steht im Spannungsfeld zwischen Gemeinnutz und Wirtschaftlichkeit und Rendite. Linken-Chefin Heidi Reichinnek fordert mehr Transparenz: Wie groß ist der Anteil privater Betreiber, und welche Folgen hat das für die Versorgung? Die Eigentumsverhältnisse sind schwer zu erfassen, weshalb die Debatte um Investoren in der ambulanten Versorgung seit Jahren auf Annahmen beruht. Zum Ende der Darstellung wird im Artikel der BMVZ präsent mit seiner konsequent vorgetragenen Forderung nach mehr Transparenz zitiert.
„Mit dem jetzigen EBM nicht umzusetzen“
Im Interview mit E-HEALTH-COM betont BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller die wachsende Bedeutung von MVZ und Großpraxen als attraktive, teamorientierte Versorgungsform, in denen viele Ärzt:innen und Ärzte untereinander und mit anderen Berufsgruppen kooperieren. Digitale Lösungen sind dabei zentral für Organisation und Effizienz. Politisch und im Vergütungssystem sind diese Strukturen jedoch bislang unzureichend berücksichtigt. Für ein Primärversorgungssystem fordert Müller daher eine Abkehr vom Fokus auf die Einzelpraxis und eine kooperationsgerechte Reform des EBM.
Cybersicherheit | NIS-2: Anmeldefrist beendet – „betroffene MVZ und BAG oft überfordert“
BMVZ beklagt fehlende Wahrnehmung ärztlicher Kooperationen
Der BMVZ beklagt, dass MVZ und ärztliche Kooperationen in Politik und Selbstverwaltung noch zu wenig wahrgenommen werden. Trotz zunehmender Kooperationen und steigender Anstellung von Ärzten in größeren Strukturen fehlen Sichtbarkeit und Rahmenbedingungen. Laut BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller, die im Gespräch mit Anke Schliwen von der KBV zu diesem Thema beim BMVZ STRATEGIEKONRESS sprach, wächst die Zahl der MVZ-Ärzte enorm (von 12.480 in 2013 auf 32.283 in 2024), während gleichzeitig die Zulassungen rückläufig sind. Die KBV bestätigt den Trend: MVZ beschäftigen meist deutlich mehr Ärzte als Gemeinschaftspraxen. Der Bericht des Ärzteblatts betont den Bedarf an stärkeren ärztlichen Inhaberschaften, besserer Vergütung und mehr Transparenz. Die Politik müsse Hürden abbauen und MVZ-Lösungen als feste Säule der Primärversorgung anerkennen.
NIS2: Nur noch zwei Monate Zeit für Praxen und MVZ, sich im BSI-Portal zu registrieren
Werden iMVZ jetzt endlich stärker reguliert?
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss diskutierten Experten aus dem Gesundheitswesen und MVZ-Interessenverbände über den Antrag, MVZ zu regulieren. Im Bericht wird u.a. der Aussage des KBV-Chefs Gassen Raum gegeben, dass kommunale MVZ selten „wirtschaftliche Tragfähigkeit“ erreichten, was die Frage nach der Haftung aufwerfe. Er stellte vor diesem Hintergrund infrage, ob man deshalb die Büchse der Pandora öffnen und MVZ eine geringere Bürgschaftsbegrenzung zugestehen sollte? Auf jeden Fall müsse klar ausgeschlossen werden, dass sich diese Möglichkeit auf investorengetragene MVZ-Strukturen überträgt. Die BMVZ-Geschäftsführerin wird mit dem Plädoyer zitiert, dass die Politik sich von dem „destruktiven Konzept“ lösen sollte, wie eine Gruppe von MVZ-Trägern aus der Versorgung herausgehalten werden könne und stattdessen darüber nachdenken sollte, ob man auf Träger verzichten wolle, die anstellungswilligen Ärzten geeignete Arbeitsplätze böten.
Diskussion über investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren hält an
Gesundheitsexperten haben im Gesundheitsausschuss über die Vorschläge der Grünen-Fraktion zur Regulierung von MVZ diskutiert. Diese hat die Regierung dafür kritisiert, trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag sowie „großer Dringlichkeit und wiederholter Appelle aus der Ärzteschaft“ dem Thema bislang keine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet hat. Der Artikel geht unter anderem auf die von den Sachverständigen eingereichten Stellungnahmen ein. Für den BMVZ wird zutreffenderweise herausgestellt, dass 'die Stärkung ärztlicher Inhaber wichtig sei, und dass an der Nachbesetzung von MVZ dringend nachgeregelt und der Prozess von bürokratischen Hürden beseitigt werden müsse.' Dass somit, wenn die Diskussion stets nur auf Investoren abstellte, schlichtweg die falsche Debatte geführt werde.
Regulierung von iMVZ: Warum die Grünen das Streitthema auf die Agenda setzen
Neue Runde in der Debatte über Investoren-MVZ. Der Artikel beleuchtet die Hintergründe und stellt den Bezug zwischen der Anhörung vom 12. November und dem zum schwarz-roten Koalitionsvertrag her, der ebenfalls eine Regulierung vorsieht. Viel Raum erhält die Darstellung der Position der BÄK, die für schärfere Kennzeichnungspflichten plädiert, und dafür, dass Verträge der Ärztlichen Leitung auf Bonusvereinbarungen hin untersucht werden dürfen und ein Sanktionsregime für Verstöße aufgestellt wird. In der Anhörung bezeichnete die BMVZ-Geschäftsführerin Mülller es als „destruktiv,“ pauschal eine ganze Gruppe von MVZ-Trägern von der Versorgung fernhalten zu wollen, während gleichzeitig permanent über Arztmangel gesprochen werde. Die Entwicklung zeige, dass Ärzte als MVZ-Gründer und Arbeitgeber in viel zu geringer Zahl zu finden seien. Und dass somit auch und gerade MVZ in nichtärztlicher Trägerschaft als ärztliche Arbeitgeber von großer Relevanz seien.
Expertenanhörung zu Medizinischen Versorgungszentren
Der Bundestagsinformationsdienst ‚hib‘ informiert über die am 12. November 2025 durchgeführte Sachverständigenanhörung des Gesundheitsausschuss‘ des Bundestages. Anlass war der Antrag der Grünen-Fraktion, ‚MVZ zu reformieren.‘ Als Sachverständige war u.a. die BMVZ-Geschäftsführerin geladen, daneben auch Vertreter von BÄK, KBV, GKV-Spitzenverband, Hausärzteverband und BBMV. Der BMVZ betonte in seiner mündlichen und schriftlichen Stellungnahme, dass viele der Forderungen zur Regulierung von MVZ in der Praxis nicht zielführend und zudem teils als reine Symbolpolitik zu werten seien. Der Verband forderte erneut eine Versachlichung der Debatte und betonte die Bedeutung einer offenen, realitätsnahen Diskussion über die Zukunft der ambulanten Versorgung.
Grüne fordern MVZ-Reform | Mehr Kontrolle und weniger Rendite?
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages ging es am 12. November erneut um das Für und Wider zur MVZ-Reform. Die Bundesärztekammer forderte mehr Transparenz und strengere Regelungen, während der BBMV den bestehenden Rechtsrahmen für ausreichend hielt. Für den Hausärzteverband betonte Joachim Schütz, dass es keine belastbaren Daten gäbe, die eine systematische Beeinträchtigung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit in MVZ belegten. Problematisch sei vielmehr ein strukturelles Wettbewerbsungleichgewicht bei der Nachbesetzung von Arztsitzen. Thema waren daneben auch die Chancen von kommunalen MVZ. Susanne Müller war als Vertreterin des BMVZ geladen und wies u.a. darauf hin, dass die im Antrag geforderte gesonderte Abrechnungsprüfung auf Kernleistungen nur für MVZ als Willkür zu werten sei und daher abgelehnt wird.
Investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren – Laute Rufe nach Regulierung
Mit Beginn des Herbst 2025 ist die MVZ-Debatte nach gut einem halben Jahr 'Pause' auf die politische Agenda zurückgekehrt. Das Ärzteblatt bietet dazu passend und mit Bezug auf die Regelungsabsicht des Koalitionsvertrags von Mai 2025 eine aktuelle, gut recherchierte Debattenbeschreibung, in der zahlreiche Akteure direkt zu Wort kommen. Darunter auch solche abseits der üblichen Verdächtigen, wie den Patientenbauftragten der Bundesregierung, Christoph Scheuplein vom VDI sowie Ärzte der häufig mit der Investorenthematik besonders in Verbindung gebrachten Fächer Augenheilkunde und Dermatologie. Natürlich ist auch der BMVZ mit seiner Einschätzung präsent.
„Wir müssen uns um die Versorgung kümmern – nicht um Nebelkerzen“
Nach mehr als einem Jahrzehnt an der Spitze des Bundesverband MVZ e.V. übergibt Dr. Peter Velling den Staffelstab des Vorstandsvorsitzes an Dr. Bernhard Landers. Im Interview mit dem änd blicken beide auf Entwicklungen, Herausforderungen und Zukunftsfragen rund um die MVZ-Strukturen: vom Wandel der Berufsbilder über die Debatte um Investoren, Nachfolgeregelungen und Ambulantisierung bis hin zu Digitalisierung und Primärarztsystem. Zitiert wird Dr. Landers mit folgenden Zielen: „Erstens will ich die Rolle des angestellten Arztes weiter konkret fassen – mit klaren Rechten, Pflichten, Weiterbildungswegen und Entwicklungspfaden, die zum ambulanten Alltag passen. Zweitens gehört die Nachfolgeregelung ganz nach oben auf die Agenda: Wir brauchen praxistaugliche, rechtssichere Übergaben, damit gewachsene Strukturen nicht an Fristen oder Formalien scheitern. Gelingt uns das, sichern wir Versorgung – und hören auf, uns in Symboldebatten zu verlieren.“
Telematikinfrastruktur: Wo Kliniken von ihren MVZ lernen können
Was für MVZ, Apotheken und Vertragsärzte längst Pflicht ist, wird auch für Pflegeheime, Reha-Kliniken und Krankenhäuser relevanter: die Anbindung an die gemeinsame Telematikinfrastruktur (TI). Beim Karten- und Adressmanagement gibt es jedoch sektorenspezifisch verschiedene Verfahrensweisen und viele Stolperfallen. Darüber informiert dieser 3-seitige Aufsatz des BMVZ überblicksartig und zeigt auf, wie komplex das Management und der Organisationsaufwand rund um die TI ist. Aufgrund des Erfahrungsvorsprungs, den MVZ und Arztpraxen haben, können und sollten alle Akteure, die erst jetzt angeschlossen werden, von ersteren einiges lernen, so das Plädoyer der Autorin.
Investorengeführte MVZ: Zwischen Reformdruck und Versorgungslücke
Die Background-Redaktion begleitet anlässlich des 19. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS mit diesem Hintergrundartikel die neu entflammte Debatte um nicht-ärztliche MVZ-Träger. Braucht es hier eine stärkere Regulierung oder einfach mehr Unterstützung für Ärzte, die die Trägerschaft übernehmen wollen, wird gefragt; die Antwort aber wird nach einer breiten Rundumschau auf die verschiedenen Meinungen salomonisch offen gelassen. Im Mittelpunkt des Berichts steht dabei der Dialog der BMVZ-Geschäftsführerin Müller, den diese mit FALK-Geschäftsführer Martin Degenhardt während des BMVZ-Kongresses vom 7. Oktober geführt hat.
Appell: „Kooperative Strukturen konsequent mitdenken!“
Beim BMVZ PRAKTIKERKONGRESS wurde zu Beginn der Tagung über die offenen Fragen in der aktuellen Gesundheitspolitik und das Selbstverständnis von MVZ aus Sicht der Praktiker gesprochen. Der änd-Artikel berichtet darüber ausführlich. Etwa über die Ansage, dass der BMVZ statt einer Regulierung für Investoren-MVZ Erleichterungen für ärztliche MVZ-Betreiberärzte fordere: „Wir sollten eher dafür sorgen, dass ärztliche Gründer weniger Schwierigkeiten haben, ihre Einrichtungen zu übergeben.“ Für Krankenhäuser sei das leichter. „Das sieht die Politik aber nicht.“ Dr. Landers der neue Vorsitzende des BMVZ ergänzte: „Damit kooperative Systeme auch auf Dauer wirtschaften können, müssen Zulasser- und Betreibereigenschaften getrennt werden.“
Urteil bestätigt MVZ-Nachrangregelung
Wenn sich ein MVZ um die Nachbesetzung eines Arztsitzes bewirbt, ist der im SGB V vorgesehene Nachrang streng auszulegen, berichtet dieser Kurzbericht über eine Entscheidung des LSG Stuttgart. Im konkreten Fall ging die inhabergeführte MVZ-Gesellschaft einer Ärztin bei der Vergabe leer aus, da die Ärztin zwar Alleingesellschafterin, aber nicht im antragstellenden MVZ selbst, tätig war. Der BMVZ kommentiert: „Das LSG hat sehr nah am Gesetz argumentiert. Wollte man, dass MVZ-Ketten, die in Vertragsarzthand liegen, bei denen aber aufgrund der Vielzahl an Standorten die Gesellschafter nicht mehr selbst im einzelnen MVZ tätig sind, nicht unter diesen Passus fallen, müsste man dies politisch ändern.“
Niedersachsen: Neue Abschlagstermine bereiten manchen Praxen Liquiditätsprobleme
Die KV Niedersachsen hat die Abschlagzahlungen an Praxen zum Monatsende verschoben, was bei vielen Praxen zu Liquiditätsengpässen führt. Der Vorfinanzierungsaufwand, insbesondere bei großen Praxen und MVZ, steigt erheblich. Diese Umstellung, die seit Juli gilt, wurde von der KV als notwendig für die Sicherung der eigenen Liquidität begründet. Doch für viele Praxen bedeutet dies eine große Herausforderung, vor allem in den Lohnmonaten. Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) warnt vor den Auswirkungen auf Jahresabschlüsse und den finanziellen Druck auf Praxisinhaber. Viele Praxen müssen auf Betriebsmittelkredite zurückgreifen, um laufende Zahlungen zu leisten. Der BMVZ fordert eine unbürokratische Bearbeitung von Anträgen auf vorgezogene Zahlungen zur Milderung der finanziellen Belastungen.
Verordnungsentwurf | Weniger Bürokratie: Ärztliche Niederlassung soll attraktiver werden
Eine reformierte Zulassungsverordnung soll die Arbeit der Zulassungsausschüsse gängiger und das Arztregister „elektronisch“ machen. Dieses Projekt, das bereits Karl Lauterbach auf der Agenda hatte, aber nicht zu Ende bringen konnte, wurde nun durch Bundesgesundheitsministerin Warken neu gestartet. Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs wurden gleichzeitig die Verbände um schriftliche Stellungsnahme gebeten. Das Projekt stößt beim BMVZ auf volle inhaltliche Unterstützung, da dieser – wie der Artikel ausführt – schon seit Langem die Umsetzung der ZV-Modernisierung fordert. FALK-Geschäftsführer Degenhardt ist der Entwurf dagegen nicht entschlossen genug, denn: „Wir bräuchten einen vollständig digitalen Prozess, damit die Verfahren schneller und effizienter werden.”
Alles MVZ oder was? Statistische Daten zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung
Die Debatte um MVZ wird oft politisch zugespitzt geführt ‒ zulasten einer sachlichen Auseinandersetzung mit den realen Strukturen der ambulanten Versorgung. Der sechs-seitige Fachaufsatz hat daher das Ziel, statistischen Missverständnissen entgegenzutreten und die tatsächlichen Entwicklungen differenziert darzustellen. Es wird gezeigt, dass MVZ weder die Versorgung dominieren noch automatisch Großstrukturen oder Investorenmodelle darstellen. Als Fazit wird gezogen, dass es überrascht, dass das Kriterium „Praxisgröße“ in der bisherigen Erfassung vertragsärztlicher Strukturen kaum eine Rolle spielt. Ursächlich dafür sei die einseitige Fokussierung auf MVZ, die verdecke, dass größere Strukturen auch bei den Niederlassungspraxen längst auf dem Vormarsch sind, während MVZ in der Mehrheit unerwartet kleinteilig daherkommen.