BMVZ e.V.
Schumannstr. 18
10117 Berlin
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
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Hintergründe und Handlungsempfehlung | Ab Sommer 2025 gelten branchenübergreifend für gewerbliche Webseiten – also grundsätzlich auch für Homepages von BAG und MVZ – neue Pflichten. Ausgenommen sind Kleinbetriebe und Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder unter 2 Millionen € Jahresumsatz. Cave! Wegen des Oder-Kriteriums dürften die meisten MVZ und Gemeinschaftspraxen formal betroffen sein und sollten sich daher im Minimum theoretisch mit den Vorgaben befassen und auf jeden Fall einen individuellen Betroffenenheits-Check machen. Rechtlicher Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG vom Sommer 2021, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und zum Ursprung eine europäische Initiative hat.
am 29. Januar 2025 | Der BMVZ auf Sendung: Drei Stunden live ON AIR aus Berlin. Praxisnah ging es dabei um die (anstehenden) Herausforderungen im Betriebsalltag kooperativer Versorger. Unsere Referent:innen standen Rede und Antwort – so möglich – zu Fragen rund um die aktuelle Gesetzgebung im Gesundheitswesen, den ePA-Rollout, Leistungsrecht und Honorarrahmen.
Einordnung und Hintergrundwissen für Praxis + MVZ | Um für alle, die bisher das Thema eRechnung nicht auf dem Schirm hatten, den Puls nicht unnötig hochzutreiben, die beiden wichtigsten Kern-Fakten vorweg: (1) Ja, ab dem 1. Januar 2025 wird die Empfangsbereitschaft für eRechnung auch für Arztpraxen zur Pflicht. (2) Und nein, Sie müssen sich dadurch nicht das Weihnachtsfest vermiesen lassen, denn das gesamtwirtschaftliche Unterfangen ‚eRechnung‘ wird aller Voraussicht nach eher langsam in Fahrt kommen. Trotzdem ist ein Blick auf die Neuerungen sinnvoll. Insbesondere weil sich der weitere Ausbau der TI mit der schrittweisen Implementierung der eRechnung überschneidet und es relevant bleibt, beides im Fokus zu behalten. Wir hatten das auch bereits im September beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS thematisiert. Als kurzer Reminder und für all jene, die nicht dabei waren, fassen wir folgend die Basics zum Thema eRechnung zusammen.
Ein Bericht aus der Schwebe | Am 13. November hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages die ursprünglich bereits für Mitte Oktober angekündigte Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stattgefunden. Durch die Verschiebung allerdings unter den besonderen Vorzeichen des Ampel-Bruchs und daher verbunden mit der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Causa weiter zu reden. Auch der BMVZ war in Gestalt seiner Geschäftsführerin als Sachverständiger geladen und anwesend; allerdings waren die Kernthemen des Verbandes ja bekanntermaßen durch die politischen Umstände von der Agenda verdrängt worden, und kamen daher nur am Rande in der Sitzung vor.
Lauterbachs Reform-Herbst wird abrupt ausgebremst | Der Bruch der Regierungskoalition am letzten Mittwoch durchkreuzt bekanntermaßen sämtliche Gesetzgebungspläne. Gerade im Gesundheitswesen betrifft das sehr viele Projekte – u.a. auch das lange so genannte Versorgungsgesetz I (GVSG), mit dem die Abschaffung der Bagatellregresse, die Honorarreform der Hausärzte, aber auch – jedenfalls eventuell – eine Nachregulierung der MVZ erfolgen sollte. Hier rächt sich, dass durch Lauterbach und seine Art der Prioritätensetzung das Projekt auf die lange Bank geschoben wurde. Wir beleuchten die Frage, welche Konsequenzen sich konkret für die Gesundheitsgesetzgebung abzeichnen.
Beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS Ende September 2024 bestand die Möglichkeit, per Chat Fragen an die Referenten zu richten. Besonders aktiv wurde die Option im Kontext des Vortrags zur geplanten ePA-Verpflichtung sowie zu zugehörigen Organisationsaspekten, genutzt. Aufgrund der Fülle wurden die vielen Fragen im Anschluss von der Referentin schriftlich beantwortet. Lesen Sie hier eine entsprechende Zusammenstellung sowie eine aktuelle Einschätzung zum Umsetzungsstand des ePA-Projekts, bzw. zur Frage, was Praxen und MVZ derzeit als Vorbereitung tun sollten.
Seit November 2022 schlummert das Entbürokratisierungsprojekt Zahnärzte-Ärzte-ZV in den Schubladen des BMG. Warum diese eigentlich fertige und von vielen Seiten begrüßte Modernisierung des vertragsärztlichen Rechtsrahmens nicht weiter bearbeitet und final beschlossen wird, erschließt sich uns nicht. Ziel des Verordnungsentwurfes ist es zum einen, in der ambulanten Versorgungslandschaft Strukturtransparenz zu schaffen. Dass das dringend nötig ist, belegen die vom BMVZ veröffentlichten Zahlen zur Großpraxenverteilung, die gänggíge Annahmen auf den Kopf stellen. Zum anderen geht es aber in dem BMG-Projekt zentral auch um zahlreiche wichtige Maßnahmen zur Reduktion von Bürokratie und Verwaltungsaufwand; also darum, dass KV-System zu entlasten. Wir fordern daher das BMG auf, das Projekt mit Priorität weiterzuverfolgen und zeitnah in Kraft zu setzen.
Aber wird es auch beschlossen? | Dieser Tage gab es in Berlin gleich drei Ereignisse, bei denen öffentlichkeitswirksam die Frage erörtert wurde, wann denn nun mit dem GVSG zu rechnen sei und welche Inhalte dies beträfe. Obwohl die konkretesten Angaben wohl auf der Juristentagung gemacht wurden, über die es wiederum keine Presseberichte gibt. Dort hat u.a. die Leiterin der Unterabteilung 22 des BMG über den Stand der aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten und über das GVSG referiert. Eine ihrer Aussagen war, so ist zu hören, dass ein zweites Versorgungstärkungsgesetz, das ja lange angekündigt wurde, tatsächlich nicht mehr kommen werde, dass aber geplant sei, weiterführende MVZ-Regelungen in den bestehenden GVSG-Entwurf noch einzuarbeiten.
Der Betrieb eines MVZ und die Organisation der Patientenbetreuung in ihnen ist eine außerordentlich komplexe Aufgabe mit vielen Facetten und häufig neuen Fragen, auf die es sich einzustellen gilt. Genau diese Vielfalt der organisatorischen Herausforderungen stellen wir mit dem 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS in den Fokus. Der Programmkompass verbindet Aspekte von Wirtschaftlichkeit, Netzwerken, Organisation und Strategie. Im Zentrum stehen folglich zum einen Fragen der gegenwärtigen und künftigen politischen Rahmenbedingungen. Zum anderen geht es konkret um die Organisationsperspektive derjenigen, die tagtäglich den Versorgungsalltag verantworten. Zielgruppe des Kongresses sind daher vor allem die nicht-ärztlichen Praktiker:innen der MVZ – sprich: Kaufleute, IT-Experten, Standortmanager, Verwaltungsspezialisten und, und, und … | Denn: Praktisch macht MVZ Spaß.
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