Einträge von Kerstin

Bundesrechnungshof hat sich verrechnet

Die Begründung für die im GKV-BStabG vorgesehene Streichung der TSVG-Zuschläge stellt sich bei genauem Hinschauen als falsch heraus. Die von GKV-Finanzkommission und dem BMG hierfür zugrunde gelegte Analyse des Bundesrechnungshofes beruht auf Rechen- und Auslegungsfehlern. Wir haben den Bericht hinterfragt. Das Ergebnis ist eine Umkehrung der Regierungsinterpretation: Die Anreizsetzung für schnelle Termine wirkt nachweislich. Der Beitrag legt die Fehler in der Analyse des Bundesrechnungshofberichtes offen und appelliert an den Gesetzgeber, die geplante Streichung der TSVG-Konstellationen zu stoppen.

Krisenmodus diesseits und jenseits der Spree

Strukturelle Belastungen der ambulanten Versorgung: Eine Bestandsaufnahme | Wir hatten zu Jahresbeginn bereits eine kritische Prognose für die ambulante Versorgung formuliert. Was wir dabei unterschätzt haben, war das Ausmaß der geopolitischen Entwicklungen: Der Iran-Krieg und seine Folgen für Lieferketten und Energiepreise haben die Ausgangslage nochmals verschlechtert. Inflation und erhöhte Zinsen belasten Unternehmen nunmehr strukturell. Kostentreiber ist, wie so oft, der stationäre Sektor, doch auch die ambulante Versorgung steht unter Druck.

Krisenmodus jenseits der Spree

Ein Blick auf die finanzielle Großwetterlage | Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante Praxen und MVZ bleiben im Jahr 2026 unter massi-vem Druck. Während geopolitische Krisen die politische Aufmerksamkeit binden und Reformbemühungen im Berliner Regierungsviertel lähmen, sieht sich die ambulante Versorgung mit einer harten Realität konfrontiert: Sinkende Reinerträge treffen auf steigende Kosten. Ein pointierter Blick auf die ökonomische Großwetterlage.

Anhörung ‚MVZ reformieren‘ des Gesundheitsausschuss‘ im Bundestag

Am 12. November 2025 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags (mal wieder) eine Sachverständigenanhörung zu MVZ durchgeführt. Die BMVZ-Geschäftsführerin war als geladene Expertin dabei. Anlass war der Antrag der Grünen-Fraktion, ‚MVZ reformieren.‘ Darin erhebt die Oppositionsfraktion in einem bunten Mix sowohl Forderungen nach mehr Transparenz und restriktiver Regulierung als auch zur Bürgschaftserleichterung kommunaler MVZ. Aber z.B. auch Gedanken, der Ärztlichen Leitung im MVZ die organisatorische Letztverantwortung gegenüber der KV zuzuordnen, um ihre Position gegenüber der kaufmännischen Geschäftsführung zu stärken, kommen neben vielen anderen Punkten darin vor. Dieser Beitrag bietet zur Anhörung Eindrücke, Analysen und Kommentierungen.

Gesetzgebung zur Pflege – Relevanz für die ambulante Versorgung

Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine neue Fassung der bisher als ‚Pflegekompetenzgesetz‘ betitelte Norm zur Kompetenzerweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege übergeben. Trotz des Titels betreffen einige Inhalte aber auch den ambulanten Sektor. Darunter eine Klausel, mit der die strittige SV-Pflicht von Poolärzten im vertragsärztlichen Notdienst Klarstellung erfahren soll, sowie eine Ausnahmeregelung bei der ePA Befüllungspflicht der ePA. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aus vertragsärztlicher Perspektive relevanten Inhalte.

Ende des Honorardeckels für die Allgemeinmedizin beschlossen

Umstellung des Pauschalensystems weiter offen | Nachdem zwischen KBV und GKV-Spitzenverband bis zuletzt Details strittig geblieben sind, hat am 20. Mai der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner 85. Sitzung mit Geltung ab Q4/2025 die Umsetzung der Hausarztentbudgetierung beschlossen. Damit werden entsprechende Regelungen, die überraschend noch kurz vor Schluss von der rot-grünen Rumpfregierung mit maßgeblicher Unterstützung der FDP durchgesetzt worden waren – tatsächlich, und genau so, wie im Gesetzesbeschluss vorgesehen, zur Realität; während die parallel vom Bundestag beschlossene Umsetzung des Pauschalensystems noch auf sich warten lässt.

Praxiswebseite: Neue Pflichten durch das Barrierefreiheitsgesetz

Hintergründe und Handlungsempfehlung | Ab Sommer 2025 gelten branchenübergreifend für gewerbliche Webseiten – also grundsätzlich auch für Homepages von BAG und MVZ – neue Pflichten. Ausgenommen sind Kleinbetriebe und Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder unter 2 Millionen € Jahresumsatz. Cave! Wegen des Oder-Kriteriums dürften die meisten MVZ und Gemeinschaftspraxen formal betroffen sein und sollten sich daher im Minimum theoretisch mit den Vorgaben befassen und auf jeden Fall einen individuellen Betroffenenheits-Check machen. Rechtlicher Hintergrund ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG vom Sommer 2021, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und zum Ursprung eine europäische Initiative hat. 

Ihr Feedback zum BMVZ LiVE.MEETING

am 29. Januar 2025 | Der BMVZ auf Sendung: Drei Stunden live ON AIR aus Berlin. Praxisnah ging es dabei um die (anstehenden) Herausforderungen im Betriebsalltag kooperativer Versorger. Unsere Referent:innen standen Rede und Antwort – so möglich – zu Fragen rund um die aktuelle Gesetzgebung im Gesundheitswesen, den ePA-Rollout, Leistungsrecht und Honorarrahmen.

Pflicht zur Empfangsbereitschaft von eRechnungen ab 1.1.2025

Einordnung und Hintergrundwissen für Praxis + MVZ | Um für alle, die bisher das Thema eRechnung nicht auf dem Schirm hatten, den Puls nicht unnötig hochzutreiben, die beiden wichtigsten Kern-Fakten vorweg: (1) Ja, ab dem 1. Januar 2025 wird die Empfangsbereitschaft für eRechnung auch für Arztpraxen zur Pflicht. (2) Und nein, Sie müssen sich dadurch nicht das Weihnachtsfest vermiesen lassen, denn das gesamtwirtschaftliche Unterfangen ‚eRechnung‘ wird aller Voraussicht nach eher langsam in Fahrt kommen. Trotzdem ist ein Blick auf die Neuerungen sinnvoll. Insbesondere weil sich der weitere Ausbau der TI mit der schrittweisen Implementierung der eRechnung überschneidet und es relevant bleibt, beides im Fokus zu behalten. Wir hatten das auch bereits im September beim 18. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS thematisiert. Als kurzer Reminder und für all jene, die nicht dabei waren, fassen wir folgend die Basics zum Thema eRechnung zusammen.