Einträge von Kerstin

Kapitalstock in Schieflage

Was die Verlustserie bei den Versorgungswerken für MVZ und Praxen bedeuten kann | In 2026 gab es eine ganze Reihe an Meldungen über finanzielle Schwierigkeiten der Versorgungswerke, die sich zwar in Ursache und Größenordnung unterscheiden; deren Folgen aber immer auch die MVZ und Praxen betreffen, da alle niedergelassenen und angestellten Vertragsärzt:innen Zwangsmitglied dieser Rententräger sind. Aufgeworfen werden somit nicht nur übergreifende Fragen nach Risikosteuerung und Aufsichtsversagen, sondern auch solche der individuellen Altersvorsorge – was durchaus die Attraktivität einzelner Regionen als Arbeitsort (mit)beeinflussen kann. Der Beitrag ordnet entsprechend die aktuellen Meldungen ein, stellt die Hintergründe dar und erklärt weiterführende Zusammenhänge.

Anstellung auf dem Vormarsch

Der freie ärztliche Beruf im natürlichen Strukturwandel | Mehr Ärzt:innen, weniger Arztzeit, wachsender Bedarf. Drei Entwicklungen, die gleichzeitig stimmen – und zusammen ein Paradox ergeben, das die Bedarfsplanung vor eine grundsätzliche Herausforderung stellt. Die Zahlen zeigen: Der ambulante Sektor befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Die Art und Weise, wie der freie ärztliche Beruf ausgeübt wird, ändert sich grundlegend. Zulassungen nehmen ab, Anstellungsverhältnisse werden zur neuen Normalität – und die verfügbare Arztzeit wächst dabei längst nicht mehr im gleichen Takt wie die Zahl der Köpfe. Eine Analyse auf Basis des Bundesarztregisters 2013–2025.

Bundesrechnungshof hat sich verrechnet

Analyse zur Steuerungswirkung der TSVG-Fallkonstellationen und der Entwicklung der Termin-Wartezeiten | Die Begründung für die im GKV-BStabG vorgesehene Streichung der TSVG-Zuschläge stellt sich bei genauem Hinschauen als falsch heraus. Die von GKV-Finanzkommission und dem BMG hierfür zugrunde gelegte Analyse des Bundesrechnungshofes beruht auf Rechen- und Auslegungsfehlern. Wir haben den Bericht hinterfragt. Das Ergebnis ist eine Umkehrung der Regierungsinterpretation: Die Anreizsetzung für schnelle Termine wirkt nachweislich. Der Beitrag legt die Fehler in der Analyse des Bundesrechnungshofberichtes offen und appelliert an den Gesetzgeber, die geplante Streichung der TSVG-Konstellationen zu stoppen.

Bundesrechnungshof hat sich verrechnet

Die Begründung für die im GKV-BStabG vorgesehene Streichung der TSVG-Zuschläge stellt sich bei genauem Hinschauen als falsch heraus. Die von GKV-Finanzkommission und dem BMG hierfür zugrunde gelegte Analyse des Bundesrechnungshofes beruht auf Rechen- und Auslegungsfehlern. Wir haben den Bericht hinterfragt. Das Ergebnis ist eine Umkehrung der Regierungsinterpretation: Die Anreizsetzung für schnelle Termine wirkt nachweislich. Der Beitrag legt die Fehler in der Analyse des Bundesrechnungshofberichtes offen und appelliert an den Gesetzgeber, die geplante Streichung der TSVG-Konstellationen zu stoppen.

Krisenmodus diesseits und jenseits der Spree

Strukturelle Belastungen der ambulanten Versorgung: Eine Bestandsaufnahme | Wir hatten zu Jahresbeginn bereits eine kritische Prognose für die ambulante Versorgung formuliert. Was wir dabei unterschätzt haben, war das Ausmaß der geopolitischen Entwicklungen: Der Iran-Krieg und seine Folgen für Lieferketten und Energiepreise haben die Ausgangslage nochmals verschlechtert. Inflation und erhöhte Zinsen belasten Unternehmen nunmehr strukturell. Kostentreiber ist, wie so oft, der stationäre Sektor, doch auch die ambulante Versorgung steht unter Druck.

Krisenmodus jenseits der Spree

Ein Blick auf die finanzielle Großwetterlage | Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante Praxen und MVZ bleiben im Jahr 2026 unter massi-vem Druck. Während geopolitische Krisen die politische Aufmerksamkeit binden und Reformbemühungen im Berliner Regierungsviertel lähmen, sieht sich die ambulante Versorgung mit einer harten Realität konfrontiert: Sinkende Reinerträge treffen auf steigende Kosten. Ein pointierter Blick auf die ökonomische Großwetterlage.

Anhörung ‚MVZ reformieren‘ des Gesundheitsausschuss‘ im Bundestag

Am 12. November 2025 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags (mal wieder) eine Sachverständigenanhörung zu MVZ durchgeführt. Die BMVZ-Geschäftsführerin war als geladene Expertin dabei. Anlass war der Antrag der Grünen-Fraktion, ‚MVZ reformieren.‘ Darin erhebt die Oppositionsfraktion in einem bunten Mix sowohl Forderungen nach mehr Transparenz und restriktiver Regulierung als auch zur Bürgschaftserleichterung kommunaler MVZ. Aber z.B. auch Gedanken, der Ärztlichen Leitung im MVZ die organisatorische Letztverantwortung gegenüber der KV zuzuordnen, um ihre Position gegenüber der kaufmännischen Geschäftsführung zu stärken, kommen neben vielen anderen Punkten darin vor. Dieser Beitrag bietet zur Anhörung Eindrücke, Analysen und Kommentierungen.

Gesetzgebung zur Pflege – Relevanz für die ambulante Versorgung

Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine neue Fassung der bisher als ‚Pflegekompetenzgesetz‘ betitelte Norm zur Kompetenzerweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege übergeben. Trotz des Titels betreffen einige Inhalte aber auch den ambulanten Sektor. Darunter eine Klausel, mit der die strittige SV-Pflicht von Poolärzten im vertragsärztlichen Notdienst Klarstellung erfahren soll, sowie eine Ausnahmeregelung bei der ePA Befüllungspflicht der ePA. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aus vertragsärztlicher Perspektive relevanten Inhalte.

Ende des Honorardeckels für die Allgemeinmedizin beschlossen

Umstellung des Pauschalensystems weiter offen | Nachdem zwischen KBV und GKV-Spitzenverband bis zuletzt Details strittig geblieben sind, hat am 20. Mai der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner 85. Sitzung mit Geltung ab Q4/2025 die Umsetzung der Hausarztentbudgetierung beschlossen. Damit werden entsprechende Regelungen, die überraschend noch kurz vor Schluss von der rot-grünen Rumpfregierung mit maßgeblicher Unterstützung der FDP durchgesetzt worden waren – tatsächlich, und genau so, wie im Gesetzesbeschluss vorgesehen, zur Realität; während die parallel vom Bundestag beschlossene Umsetzung des Pauschalensystems noch auf sich warten lässt.