Bundesrechnungshof hat sich verrechnet
Die Begründung für die im GKV-BStabG vorgesehene Streichung der TSVG-Zuschläge stellt sich bei genauem Hinschauen als falsch heraus. Die von GKV-Finanzkommission und dem BMG hierfür zugrunde gelegte Analyse des Bundesrechnungshofes beruht auf Rechen- und Auslegungsfehlern. Wir haben den Bericht hinterfragt. Das Ergebnis ist eine Umkehrung der Regierungsinterpretation: Die Anreizsetzung für schnelle Termine wirkt nachweislich. Der Beitrag legt die Fehler in der Analyse des Bundesrechnungshofberichtes offen und appelliert an den Gesetzgeber, die geplante Streichung der TSVG-Konstellationen zu stoppen.