Neuregelung der TSVG-Fälle zum 1.1.2023
Am 20.10.2022 wurde im Bundestag das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Inkraftgetreten ist es am 10. November. Aus ambulanter Sicht steht dabei die Abschaffung der Neupatientenregelung im Fokus, die ab Januar 2023 durch veränderte Honorarregelungen bei der schnellen Terminvermittlung (irgendwie) kompensiert werden soll. Erfahren Sie mehr in dieser vorläufigen Konsequenzanalyse.