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Unvereinbarkeit von Anstellung und Gesellschafterstatus? Aktuelle BSG-Rechtsprechung

Das BSG hat eine Entscheidung veröffentlicht, nach der Anstellung und echte Gesellschafter­stellung im selben MVZ sich ausschließen. Obwohl zunächst nur ein kurzer Terminbericht vorliegt, drängen sich zahlreiche Fragen, vor allem für betroffene ärztliche Gründer, förmlich auf. Worum es grundsätzlich geht, und was das für ähnliche Fallkonstellationen bedeutet, erläutern wir in dieser kurzen Besprechung.

Zi-MVZ-Panel 2022 gestartet

Die vierte Erhebungsrunde des Zi-MVZ-Panels ist soeben gestartet: Achten Sie auf Ihre Post! Bezugsjahr ist 2021 – und auch diesmal war der BMVZ unterstützend bei der Gestaltung der Abfrage engagiert. Da es nach wie vor zu wenig konkrete und allgemein verfügbare Informationen zur wirtschaftlichen Lage der MVZ gibt, bitten wir Sie um Ihre Beteiligung.

Die Auswirkungen des § 95e SGB V – Fachdialog zum Nachhören

Seit letzten Sommer ergeben sich durch den neuen § 95e SGB V teils erhebliche organisatorische Probleme, wenn BAG oder MVZ neu in ein Zulassungsverfahren gehen. Betroffen sind vor allem BAG und MVZ-Träger mit mehreren HBSNR und/oder einer Versicherungs-Gesamtlösung, die teils mit erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten zugunsten von Einzelbestätigungen je MVZ aufgedröselt werden muss/soll. Gleichzeitig haben viele Betroffene von dem Problem noch gar nichts bemerkt.

Berufshaftpflichtversicherung als Zulassungsvoraussetzung – Auswirkungen des neuen § 95e SGB V

Seit Juli 2021 gilt der Nachweis des Vorliegens einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung als weitere Zulassungsvoraussetzung. Dadurch ergeben sich aktuell maßgebliche organisatorische Probleme für antragstellende MVZ, da es teils kompliziert ist, die geforderte förmliche Bescheinigung nach § 113 VVG vom Versicherer zu erhalten. Dies auch deshalb, weil hier in den KVen regional sehr verschiedene Anforderungen gestellt werden. Was Praxen und MVZ dazu wissen sollten, beleuchtet dieser Beitrag.

MVZ & Ambulante Versorgung im Fokus der Parteien – eine Analyse zur Bundestagswahl 2021

Das ‘Thema MVZ’ und die Rolle von MVZ in der ambulanten Versorgung war die letzten Jahre ein Politikum; und wird dies wohl auch 2022/23 bleiben. Neue Impulse dafür lieferte der aktuelle Wahlkampf und die Aktivitäten der K(Z)Ven, um in diesem ihre Interessen zu platzieren. Das MVZ – Schwerpunkt: nicht-ärztliche Träger – bleibt damit ein Politikum. Umso relevanter ist die Frage, was die Parteien in diesen diskusiven Umfeld bezüglich der MVZ-Frage planen, bzw. was sich hierzu aus ihren programmatischen Äußerungen ablesen lässt.

GKV-GVWG beschlossen –
311er Einrichtungen erhalten Planungssicherheit

Vergangenheit mit Zukunft: Bestandseinrichtungen in den neuen Ländern erhalten endlich die Möglichkeit zur langfristigen Entwicklung von Versorgungsangeboten. Die rund 30 noch aktiven Polikliniken der neuen Bundesländer können in Zukunft neue Arztsitze übernehmen und auch neue Fachrichtungen inte­grieren. Basis ist eine Klarstellung ihrer Rechtsgrundlage, die als Teil des GKV-GVWG vom Bundestag mit Beschluss vom 11. Juni 2021 verabschiedet wurde.

Wie entwickelt sich der Rechtsrahmen für MVZ? Einordnung der aktuellen Debatten

Das Thema MVZ und die Rolle von MVZ in der ambulanten Versorgung war 2020 ein Politikum; und wird dies auch 2021/22 bleiben. Einen neuen Impuls lieferte Ende 2020 das BMG mit der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens “Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu MVZ”. Um hierzu einen schnellen Einstieg zu ermöglichen, hat der BMVZ sich in zwei ausführlichen Fachbeiträgen mit der politischen Debatte befasst, bzw. eine komprimierte Zusammenfassung der Gutachtervorschläge erstellt.

Das „gute” MVZ? Aktuelle Einschätzung zu Investoren, Entwicklungen und der Versorgungsqualität

Die Frage, was ein “gutes” MVZ ausmacht, wird dem BMVZ häufiger gestellt.  Die Antwort was ein “schlechtes” MVZ kennzeichnet, meinen bereits viele zu kennen: Entweder die Organisationsform per se, bestimmte Trägergruppen oder vermeintliche Kapitalinteressen von Investoren oder Trägergesellschaften im Allgemeinen. Die entscheidende Frage nach der Qualität der Versorgung wird dagegen selten gestellt.

Der elektronische Heilberufsausweis – Einführung, Fristen und Kosten

Mit dem eHBA wird eine weitere Komponente für den TI-Anschluss verpflichtend. Obwohl aktuell unklar ist, wann konkret der neue Ausweis wirklich eingesetzt werden muss, sollten sich insbesondere MVZ und BAG schon jetzt Gedanken machen zur eHBA-Pflicht und wie diese individuell umgesetzt werden soll. Gerade im Spannungsfeld angestellter Arzt und Arbeitgeber ergeben sich hier eine Reihe ungeklärter Fragen. Was es dabei zu beachten gilt und welche Lösungsmöglichkeiten bestehen, lesen Sie in unserer Analyse.