BSG aktuell | Die Abrechnungssammelerklärung und die Unterschriftserfordernis in MVZ
Im Dezember 2023 stand erneut eine grundsätzliche MVZ-Causa vor dem Bundessozialgericht zur Entscheidung an. Dabei ging es um die Frage, ob die KV die Unterschrift der Ärztlichen Leitung unter der Abrechnungssammelerklärung zur unbedingten Honorarauszahlungsvoraussetzung machen könne. Eine Entscheidung also, die für die allgemeine Frage der Abgrenzung der Aufgabenbereiche zwischen MVZ-Geschäftsführung und Ärztlicher Leitung relevant ist. Lesen Sie hierzu die Fallbeschreibung sowie eine kommentierende Einordnung samt Einschätzung zu den Handlungsnowendigkeiten, die sich aus dem Richterspruch für andere MVZ aus dieser Entscheidung ergeben.