WORUM ES GEHT
Am 20.10.2022 wurde im Bundestag das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 11. November ist es seit 12.11.2022 in Kraft (~ Volltext als PDF öffnen). Aus ambulanter Sicht steht dabei die Abschaffung der Neupatientenregelung im Fokus, die durch veränderte Honorarregelungen bei der schnellen Terminvergabe (irgendwie) kompensiert werden soll.
Zur Refinanzierung wird jedoch die Vergütung von Terminen in der offenen Sprechstunde, die bisher außerhalb der MGV gewährt wurde, unter Budgetierung gestellt – vgl. die Änderungen in § 87a Absatz 3 SGB V. Insgesamt sind daher komplexe Wechselwirkungen auf das (Zusatz-)Honorar der Praxen ab 2023 zu erwarten, die es notwendig machen, dass sich die Praxisteams auch organisatorisch auf die neuen Vorgaben einstellen.
Eine erste Analyse der Konsequenzen und Handlungsoptionen finden Sie weiter unten als PDF-Download (~ direkt zu | Mitgliederzugang erforderlich) sowie ergänzend eine Linkliste mit kommentierenden Veröffentlichungen rund um die Neuregelung und ihre Folgen (~ direkt zu).