Das MVZ-Gutachten der KV Bayerns vom 7.4.2022 hat die Debatte um medizinferne Investoren als MVZ-Träger Streit neu entfacht. Die Analyse wurde mit der Meldung veröffentlicht, dass MVZ in Bayern duetlich höhere Honorare abrechnen als Einzelpraxen. Der ausführliche Hintergrundbericht beleuchtet die Studieninhalte, geht aber auch auf die vom BMVZ vorgebrachte, erhebliche Kritik am Studiendesign ein. Der Aussagewert der Stu­die ist demnach – auch unabhängig von der  sehr einseitigen Interpretation der Ergebnisse durch den bayrischen KV-Vorstand – in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt.