BMVZ e.V.
Schumannstr. 18
10117 Berlin
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
Dieser Autor hat noch keine Biografie hinzugefügt.
Der Autor SM hat 11 Einträge verfasst.
Das Personengesellschaftsrecht wird mit dem MoPeG mit Geltung ab Januar 2024 angepasst. Die sich daraus ergebenden Neuerungen sind auch relevant für Personengesellschaften, also MVZ und BAG GbRs, aus dem Bereich der Vertragsärzte, für die sich zukünftig neue Optionen, aber auch Verpflichtungen ergeben. Das umfangreiche Rechtsvorhaben sollte aber durchaus auch bestehende Kapitalgesellschaften interessieren. Auch wenn keine unmittelbaren Strafen drohen, ergibt sich hier Handlungsbedarf. Vielfach sind die verfügbaren Handreichungen zum Thema jedoch nur denjenigen mit viel Zeit und/oder einer Affinität zu rechtslastigen Texten verständlich, weswegen wir eine einführende Übersicht erstellt haben, die sich an den verständigen Laien richtet.
Als Privatkunde sind sicher alle schon über die Information gestolpert: Viele Banken tauschen die gewohnten EC-Karten gegen neue ‘Debitkarten’ aus. Im Hintergrund steht der Abschied des deutschen Bankenwesens vom Maestro-System. Für den Privatkunden halten sich die Veränderungen im überschaubaren Rahmen. Viele MVZ und Arztpraxen sind aber als ‘Händler’ betroffen, müssen sich also dem Thema aus der Kosten- und Organisationsperspektive nähern. Hierbei gilt: Die Gebühren, die die Transaktionen via Debitkarte kosten, sind bis zu viermal so hoch wie bei der Girokarte. Für kleinere Händler, wie z.B. eine Praxis mit eher niedrigen EC-Umsätzen kann das teuer werden.
Der BMVZ hat am 27. März einen 3-Punkte-Plan zu mehr Transparenz bei MVZ vorgelegt. In unmittelbarer Reaktion haben BZÄK und KZBV die fachlich fundierte Initiative als ‘von der Investoren-Lobby gesteuerte Auftragsleistung’ diffamiert. Gegen diese dreiste Unterstellung verwahren wir uns ausdrücklich und fordern die Institutionen auf, zum sachlichen Dialog zurückzukehren. Wir sind ein bereits seit 1992 gemeinnützig und vor allem unabhängig und trägerneutral agierender Verband und treten mit dem Vorschlag gegen eine für die Gesellschaft teure und nicht nützliche Bürokratie ein, da es aufwandsarmere und sinnvollere Alternativen gibt, die gleichzeitig auch deutlich weiterführende Auswertungen und Strukturanalysen erlauben.
Die aktuelle politische Debatte um MVZ speist sich aus der Sorge, dass nicht-ärztliche Akteure die ambulante Versorgung mit hoher Dynamik verändern, bzw. negative Entwicklungen in der ambulanten Versorgung stattfinden, ohne dass es bemerkt würde und Gelegenheit zum Gegensteuern bestünde. Daher braucht es dringend mehr Transparenz über die MVZ-Entwicklung. Hierzu schlägt der BMVZ drei konkrete Maßnahmen vor.
Haben Sie schon vom Whistleblowergesetz gehört? Ploppt der Gedanke an Edward Snowden auf? Denken Sie besser kleiner und behalten Sie Ihr MVZ im Blick: Denn durch die Hinweisgeberrichtlinie der EU ist Deutschland verpflichtet, die Regelungen national umzusetzen. Zwar wurde dem vom Bundestag im Dezember 2022 verabschiedeten Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes am 10. Februar 2023 vom Bundesrat die Zustimmung verweigert, weshalb das konkrete Inkrafttreten noch einmal kurz verschoben wurde. Aber das Gesetz wird mit hoher Sicherheit noch vor dem Sommer verabschiedet und betrifft alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern – mithin nicht wenige MVZ.
Minister Lauterbach hat kürzlich verbal und inhaltlich vehement gegen MVZ mit nicht-ärztlichen Trägern ausgeteilt. Als MVZ-Verband wehren wir uns jedoch gegen das Schlechtreden der Strukturen. Dass Patienten suggeriert wird, sie würden in MVZ schlecht oder falsch behandelt, trägt zu einer gefährlichen Verunsicherung auf Patientenseite bei. Zugleich kritisieren wir, dass in der Debatte um die Unternehmenaspekte des Praxisbetriebs mit zweierlei Maß gemessen wird. Der behauptete Gegensatz zwischen ‘renditegierigen’ MVZ und altruistischen Arztpraxen existiert schlichtweg so nicht. Ausdrücklich wehren wir uns gegen das ‘Mobbing’ nicht-ärztlicher MVZ-Träger, wie es derzeit von vielen Seiten stattfindet.
PRAXIS.KOMPAKT Extra: Zum Jahreswechsel veröffentlichen wir eine Sonderausgabe unseres Newsletters, die folgende Themen umfasst: Zwang zur Arbeitszeiterfassung: Folgen des aktuellen BAG-Urteils | Das ‘MVZ als Politikum’ – Ankündigung durch Karl Lauterbach v. 24.12.2022 | Krankenhausreform à la Lauterbach: Betrachtung aus der MVZ-Perspektive | Schnelle Terminvermittlung: Details zur Umsetzung der Bonus-Regelung durch den Bewertungsausschuss. Zu den regulären Praxis.KOMPAKT-Veröffentlichungen führt dieser Permanent-Link, mit dem Sie zur jeweils aktuellen Ausgabe gelangen.
Im Sommer/Herbst 2022 wird in allen KVen die Vertreterversammlung (VV) neu bestimmt. Die neu gewählten VV-Ärzte sind dann für 6 Jahre die Entscheider über Honorar, Gremienarbeit, und Rechtsgrundlagen sowie zuständig für die Kontrolle der Arbeit des KV-Vorstandes. Angestellte Ärzte sollten daher, wie die niedergelassenen Kollegen, ihr Recht nutzen, sich wählen zu lassen, bzw. im Mimimum selbst ihr Wahlrecht auszuüben. Wie das in den einzelnen Regionen geht, darüber klärt das BMVZ-Projekt ‘KV-Wahlen-2022’auf.
Immer mehr Praxen nutzen (oder erwägen, dies zu tun) Terminbuchungssysteme, bei denen Patienten selbst aktiv Termine buchen können. Oft ist aber das Aufwand-Nutzen-Verhältnis nicht klar. Hinzu kommt, dass die Frage, wie der Datenschutz im Kontext von Onlineterminsystemen (OTMS) zu werten ist, zunehmend in den Fokus rückt. Denn in einem Bereich, wo gegebenenfalls schon die Art des Termins eine sensible Information darstellt, ist sie nicht trivial. In dem Beitrag bieten wir zu diesem Thema einen praxisorientierten Überblick.
BMVZ e.V.
Schumannstr. 18
10117 Berlin
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
Diese Seite verwendet nur technisch notwenige Cookies. Mit der Weiternutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Infos finden sie in der Datenschutzerklärung
Cookie akzeptierenWir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
We also use different external services like Google Webfonts, Google Maps, and external Video providers. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.