- IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Vertragsärzte,
-zahnärzte und -psychotherapeuten in Kraft getreten
Vor zwei Monaten ist die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV sowie die der KZBV in Kraft getreten und damit bindend für alle Praxen und MVZ. Welche Sanktionen ggf. drohen, wird in der nachfolgend verlinkten BMVZ-Arbeitshilfe hinterfragt. Die für die Umsetzung vorgesehen Übergangsfrist ist am 1. April 2021 abgelaufen (nur für wenige einzelne Punkte bleibt bis 2022 Zeit). Viele der Vorgaben sind nicht neu, selbstverständlich, bzw. entsprechen dem Standard vieler Praxen. Wesentlich ist unseres Erachtens dennoch – wenn noch nicht geschehen – Praxisinhaber bzw. MVZ-Geschäftsführer sich die Vorgaben mit der eigenen Praxisrealität abgleichen, um noch offenen Anpassungsbedarf zeitnah zu erkennen.
BMVZ-Arbeitshilfe v. 8. Februar 2021
IT-Sicherheitsrichtlinie – unüberwindbarer Mehraufwand?
Richtlinie nach § 75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit
PDF-Volltext (Amtl. Veröffentlichung im Ärzteblatt)
- Impfstart in den Hausarztpraxen:
Orientierungshilfe in der unübersichtlichen Informationslage
Am 6. April sollen erstmal Impfdosen an die ambulanten Praxen ausgeliefert werden. Gleichzeitig muss an diesem Dienstag auch bis spätestens 12 Uhr von den Praxen die neue Bestellung für die kommende Woche aufgegeben werden. Zwar hat die KBV hierzu umfangreiches Material zur Verfügung gestellt – aber, puuhhh, leicht sich schnell zu orientieren, ist es damit nicht unbedingt. Zudem ändert sich die Informationslage derzeit mit hohem Takt und es ist mit Anlaufschwierigkeiten vor allem bei der Dokumentationsübermittlung zu rechnen. Mit unserem praxisorientieren Informationsangebot – wegen der Fülle auf gesonderten Seiten – wollen wir zusätzlich Orientierung geben. Beachten Sie aktuell insbesondere auch die neue Impfverordnung seit 1. April (~ Reiter Nachrichten) sowie die ebenfalls Gründonnerstag aktualisieren Aufklärungs- und Anamanesebögen des RKI (~ mRNA-Impfstoff | Vektorimpfstoff)
Sonderseite des BMVZ mit Arbeitshilfen
& Antworten auf typische Fragen aus dem Praxis-Impf-Alltag
Corona-Impfung in Praxis & MVZ: Praxisfragen
BMVZ.IMPF.Dialog (Video)
Impfen ganz praktisch: BMVZ-Vorstände diskutieren aktuelle Fragen - Diverse Änderungen zum Quartalsbeginn
Formularverordnung, DMP KHK, eArztbrief, EBM-Änderung, neue Codes
Im Formularbereich gibt es mehrere Neuerungen, die unter anderem die Nutzung des Arzneimittelformulars durch Psychologische Psychotherapeuten zur DiGA-Verordnung und die Abschaffung des Musters 40 (Dokumentationsvordruck Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Männern) betreffen. Gleichzeitig wurde die Vordruckerläuterung für Muster 39 (Krebsfrüherkennung Zervix-Karzinom) ergänzt. Zudem weist die KBV daraufhin, dass eArztbriefe nur noch vergütet werden, wenn sie mittels einen KIM-Dienstes versendet werden – siehe auch der Bericht in unserer Praxisorganisation.KOMPAKT von letzter Woche. Zum geplanten Start der Corona-Impfungen in den Arztpraxen stehen zudem zwei neue ICD-10-Schlüsselnummern bereit: U11.9 für eine Impfung gegen COVID-19 und U12.9 für unerwünschte Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung. Auch einzelne EBM-Anpassungen hat es gegeben: bei den Kinderchirurgen, hinsichtlich von neuen Labor-, bzw. Untersuchungsziffern bei Hepatitis D und Mamma-Ca sowie der Ansetzbarkeit von Ziffern bei Schlafbezogene Atmungsstörungen durch drei weitere Fachgruppen. Bezüglich des DMP KHK müssen – falls noch nicht geschehen – für alle Patienten, die vor April 2020 eingeschrieben wurden, die laufenden DMP-Verträge an die seit einem Jahr geltenden neuen Anforderungen angepasst werden.
ÄrzteZeitung v. 31.03.2021
IT-Sicherheit, Abrechnung, Corona: Das gilt ab April für Ärzte
KBV-Mitteilungen v. 01.04.2021
(1) Neuerungen im Formularbereich: Muster 16, 39 und 40
(2) Übermittlung elektronischer Briefe nur noch über KIM-Dienste
(3) Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses
GBA-Beschluss v. 01.04.2020
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlagen 5 & 6 (KHK)
Zum Hintergrund: Neues DMP KHK – Bericht vom 26.11.2019
BMVZ e.V.
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Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
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