Die KV-Berlin hat eine Regelung erlassen, die von MVZ mit nicht-ärztlichen Trägern eine zweite – also zur ohnehin abzugebenden SGB-V-Bürgschaft zusätzliche – Bankbürgschaft verlangt, um die für den Praxisbetrieb notwendige monatlichen Honorarvorauszahlungen zu erhalten. Die BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller hält diese Entscheidung für ein Politikum.