• Digitalisierungsagenda: Was steht 2021 für Praxen an?
    Viele Praxen sind nicht nur von der Digitalisierung an sich überfordert, sondern vor allem auch von der mangelhaften Kommunikation der KVen. Zumindest, was die Fristen betrifft, hat daher die KBV versucht, mit einer Pressekonferenz gezielt Klarheit zu schaffen. Benannt wurden folgende Zielmarken: 1. April – IT-Sicherheitsrichtlinie muss in allen Praxen umgesetzt werden. 1. Juli – Alle Praxen müssen technisch in der Lage sein, die ePA zu befüllen. 1. Oktober – Die AU muss digital an die Krankenkassen übermittelt werden. Für die digitalen Anwendungen ePA und eAU benötigen alls Ärzte/Psychotherapeuten einen persönlichen eHBA (~ Arbeitshilfe des BMVZ für Arbeitgeber). Zur Deutung, was die IT-Sicherheitsrichtlinie für die Praxis bedeutet, gibt es ebenfalls eine Ausarbeitung (~ IT-Sicherheitsrichtlinie – Was soll das?)
    KBV-Mitteilung v. 11.02.2021:
    Agenda 2021: Das steht an bei der Digitalisierung

    ÄrzteTag v. 19.02.202:
    Gespräch mit IT-Experte Gilbert Mohr von der KV Nordrhein
  • Homeoffice für MFAs als überlegenswerte Alternative
    Der Praxis­alltag lebt von der Interaktion mit Patienten, folglich wird automatisch geschlossen, MFA können nicht ins Homeoffice geschickt werden. Dass diese Annahme – zumindest teilweise – voreilig ist, erläutert die stellv. Leiterin des Referats MFA im Verband medizinischer Fachberufe (VmF). Vor allem Tätigkeiten, die Konzentration erfordern, können dort erheblich schneller abgearbeitet werden“, erzählt sie, worduch auch mehr Kapazitäten für weitere Aufgaben freiwürden. (Datenschutz-)Technisch gesehen mache das Arbeiten zu Hause keinen Unterschied, wenn eine sichere VPN-Verbindung eingerichtet würde und sichergestellt wird, dass Daten ausschließlich auf dem Server gespeichert und Dokumente oder Rezepte nur in der Praxis gedruckt werden. Der Bericht öffnet neben den vielen ‘Abers’ den Blick auf die Möglichkeiten – auch über Corona hinaus.
    Medical Tribune v. 18.02.2021
    Homeoffice für MFA – eine einfache und wirtschaftliche Alternative

    Ärztezeitung v. 26.01.2021
    MFA im Homeoffice: Berufspolitisch heikel!
  • Hepatitis B/C-Screening als Teil des Check-Ups
    Versicherte ab 35 Jahren haben künftig einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und C als Bestandteil des sogenannten Check-Ups testen zu lassen. Das beschloss bereits im November der GBA (~ Pressemitteilung v. 20.11.2020) – jetzt liegt auch die Genehmigung des BMG vor. Damit sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) oder Hepatitis-C-Virus (HCV) erkannt werden. Aber Achtung: Die zusätzliche Laborleistung kann erst abgerechnet werden, wenn der Bewertungsausschuss die Leistung in den EBM aufgenommen hat, was bis zum Herbst 2021 dauern kann.
    Dt. Krebsforschungsinstitut v. 17.12.2020
    Neu ab 35: Test auf Hepatitis B und Hepatitis C

    Mitteilung der KBV v. 18.02.2021
    Check up: Screening auf Hepatitis für Versicherte ab 35 Jahren