- Praxiswissen Aerosole
– Verhinderungen von Ansteckungen in Innenräumen
Der Herbst ist im Anmarsch – und die vierte Ansteckungswelle bereits real. Ein guter Zeitpunkt, um in jeder Praxis die Vor-Ort-Maßnahmen noch einmal zu hinterfragen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat dazu vor Kurzem ein praxisorientiertes Handout herausgegeben, in dem auf wenigen Seiten der Wissensstand zur Aerosolforschung dargestellt wird, wodurch der Leser in die Lage versetzt werden soll, individuelle Gefährdungen durch infektiöse Aerosole besser einschätzen und effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können (~ Zusammenfassung im Cicero). Wenig überraschend spielt dabei das Thema Lüften eine große Rolle. Aus diesem Grund verweisen wir nachfolgend noch einmal – wie erstmalig in der Praxis.KOMPAKT v. 06.04.2021 – auf das seit April 2021 bestehende Förderprogramm zur Um- und Aufrüstung raumlufttechnischer Anlagen des Bafa, bei dem auch Arztpraxen gemäß § 6c (~ zum Volltext der Richtlinie) ausdrücklich antragsberechtigt sind.
Positonspapier des DFG v. Juli 2021 (PDF – 7 Seiten)
Coronavirus-Pandemie: Wie lassen sich Infektionen durch Aerosole verhindern?
Bundesamt f. Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderprogramm: Um- und Aufrüstung stationärer RLT-Anlagen - Aktuelle Praxisfragen rund um die Covid-19-Impfung
Impfaufklärung bei Kindern ist in der Praxis immer ein sensibles Thema – um so mehr aber, wenn sich die Eltern dabei nicht einig sind. In zwei ähnlichen Fällen hat hierzu das OLG Frankfurt/Main inzwischen gleichlautend entschieden, dass die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen auf den Elternteil übertragen werden kann, der seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO orientiert. Das ist jedoch kein Automatismus, den Ärzte in einer solchen Situation einfach annehmen dürfen, sondern setzt immer einen Antrag desjenigen Elternteils beim Familiengericht voraus. Maßgeblich ist hierbei § 1628 BGB.
Auch relativ neu ist die Möglichkeit, in den Apotheken endlich auch sogenannte Genesenen-Zertifikate erhalten zu können. Patienten, die in Ihrer Praxis danach fragen, sollten darüber aufgeklärt werden, dass ein Genesener erst 28 Tage nach der Infektion über ein gültiges Zertifikat verfügt, obwohl es bereits ab dem elften Tag nach dem positiven PCR-Test ausgestellt werden kann. Ungeklärt bleibt im Übrigen weiterhin der Status Genesener, deren Krankheit nicht über einen PCR-Test nachgewiesen wurde (~ Ohne PCR-Nachweis kein Genesenenzertifikat).
Apotheke Adhoc v. 30.8.2021
Genesenenzertifikat: Ausstellung nach elf Tagen möglich
Rechtssprechung uneinige Eltern & Impfung Minderjähriger
(1) OLG Frankfurt Az. 6 UF 120/21 – Bericht Ärzteblatt v. 24.8.2021
(2) OLG Frankfurt Az. 6 UF 3/21 – Bericht Abrechnung Aktuell v. 21.7.2021 - Erstreckung von Ausnahmeregelung auf Oktober & November 2021
Folgen des Bundestagsbeschluss’ zur epidemischen Lage
Eine Reihe von Ausnahmeregelungen im Praxisbetrieb sind an die (fortgesetzte) Feststellung der ‘epidemischen Lage von nationaler Tragweite’ gekoppelt. Diese galt bisher bis Ende September und wurde am 25. August in einen umstrittenen Bundestagsbeschluss (~ Debattenbericht) mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen nun noch einmal direkt bis 25. November 2021 verlängert. Damit gelten bis zu diesem Datum auch die Sonderregelungen des GBA zu DMPs (Aussetzung Schulungspflicht, Erleichterung Dokumentationspflichten), Krankentransporten (Anordnungserleichterung bei Quarantäne-Patienten), Entlassmanagement (Verordnungen und Au kann für 14 statt für 7 Tage ausgestellt werden) und die Kinderuntersuchungen U6 – U9 (Flexibilisierung der vorgeschriebenen Abstände) fort.
Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss(G-BA) v. 26.8.2021
Bestimmte Corona-Sonderregeln gelten bis November 2021
BMVZ e.V.
Schumannstr. 18
10117 Berlin
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de