• Fristen bei der Digitalisierung geraten ins Wanken
    Diskussion zur Verschiebung angestossen
    Dass die bisher vorgesehenen Umsetzungsfristen für geplante Anwendungen in der TI „wahrscheinlich nicht einzuhalten“ sind, wurde am 30. April auf der Vertreterversammlung der KBV diskutiert. Die größten Probleme bereite der eHBA – hier gebe es lange Lieferfristen, weswegen jetzt schon abzusehen sei, dass nicht alle Ärzte zum 1. Juli einen eHBA zur Verfügung haben. “Und damit läuft auch die Forderung des Gesetzgebers ins Leere.“ Dazu passt, dass gematik und Bundesgesundheitsministerium bereits entschieden haben, dass E-Rezept nicht bundesweit ab 1. Juli zu starten, sondern zunächst die Einführungsphase auf die Modellregion Berlin-Brandenburg zu beschränken. Verlängert wurde auch die Frist für TI-Bummler (jetzt bis 31. Mai 2021), innerhalb derer der TI-Anschluss auch ohne einen vorhandenen eHBA beantragt werden kann. Zum Nachweis reicht die Bestätigung darüber, dass ein eHBA bestellt wurde. In Richtung Fristverschiebung gehende Änderungsanträge wurden auch im Kontext der parlamentarischen Beratungen zum DVPMG veröffentlicht. Noch gilt jedoch die bisherige Beschlusslage.
    DAZ Online v. 30. April 2021
    Verlängerte Fristen für Online-Medikationsplan und Grenzen für Videosprechstunden

    KBV-Mitteilung v. 29. April 2021
    Praxisausweis ohne eHBA: Übergangsfrist bis 31. Mai verlängert

    ZM-Online v. 3. Mai 2021
    Das E-Rezept kommt – mit Verzögerung

    Ärzteblatt v. 3. Mai 2021
    KBV für Verschiebung nicht zu haltender Digitalisierungs­fristen
  • Impfen in der Praxen – die ersten Zweitimpfungen stehen an
    Aktuelle Informationen zur Impfstoffbestellung

    Bereits für die Bestellung der laufenden Woche (Eingang bis 4. Mai | 12 Uhr) müssen Impfpraxen die Vakzine für Erst- und Zweitimpfungen auf getrennten Rezepten (Formular 16) bestellen – die maximale Bestellmenge gilt jedoch für beide zusammen. Zudem wurde eine eigene Bund-PZN für die Zweitimpfungsbestellung eingeführt. Darüber soll erreicht werden, dass der Stoff für die Zweitimpfungen ggf. priorisiert ausgeliefert werden könne, damit selbst bei Lieferengpässen die angefangenen Impfungen in der Praxis unter Einhaltung des empfohlenen Intervalls abgeschlossen werden können. Für Ärzte, die erstmals ab 6./7. April geimpft haben, ist dies jedoch erst für die Bestellung, die bis 11. Mai eingehen muss, relevant, da erst ab 18./19. Mai die ersten Zweitimpfungen fällig werden. Bestellungen zur Erstimpfung müssen dennoch ab sofort als solche gekennzeichnet werden. Jeweils aktuelle Informationen zur wöchentlichen Bestellmenge und -besonderheit finden Sie bei der KBV (~ Impfstoffbestellung: Aktuelle Hinweise). In Woche 19, für die bis 4. Mai bestellt wird, sollen 1,6 Millionen Impfdosen von BioNTech/Pfizer und rund 1,3 Millionen von AstraZeneca die Praxen erreichen.
    Apotheke Adhoc v. 29. & 30. April 2021
    (1) Zweitimpfung: So wird korrekt bestellt
    (2) Neue Bund-PZN und weniger Zubehör

    Hausarzt.Digital v. 30. April 2021
    Dosen für Zweitimpfung künftig separat bestellen
  • Fehlzeiten durch 4. Bevölkerungsschutzgesetz:
    Anspruch auf Kindertagegeld erneut ausgeweitet

    Mit der am 23. April in Kraft getretenen Ergänzung des IfSG wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 noch weiter ausgeweitet. Für Praxen ist dies vor allem in Hinsicht auf etwaige Fehlzeiten des eigenen Personals interessant, während sie mit der eiggentlichen Antragsstellung, die direkt über die Krankenkassen läuft, nicht befasst sind. Pro Elternteil und Kind ist der Anspruch auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage hochgesetzt worden. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei allein Erziehenden maximal 130 Tage. Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern mit Kinder unter 12 Jahren, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, besteht der Anspruch auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus.
    Bundesgesundheitsministerium
    Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld

    CE – Chef Easy v. 28. April 2021
    Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet