• Pädiatrie: Ausnahme bei Zeiträumen der U6 – U9 rückwirkend verlängert
    Bereits vergangene Woche hatten wir den Blick darauf gelenkt, dass Corona-Sonderregeln trotz der hohen Inzidenzen nicht mehr automatisch verlängert werden, sondern dass hier von Einzelfall zu Einzelfall und teils mit erheblicher Verspätung entschieden wird. Mit den Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 ist nun solch ein weiterer Fall einer bisher noch offenen Verlängerung positiv beschieden worden. Zwar hatte hier der Gemeinsame Bundesausschuss bereits Mitte Dezember die Verlängerung beschlossen, die notwendige Prüfung durch das BMG wurde jedoch erst kürzlich beendet (~ Bundesanzeiger v. 2.2.2022). Die bis 31. März befristete Verlängerung der Untersuchungszeiträume tritt rückwirkend zum 26.11.2021 in Kraft. Ärzte können dadurch die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 auch abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind. Für die Untersuchungen U1 bis U5 gilt dagegen keine Ausnahme. CAVE! Die unten verlinkte, derzeit aktuellste Fassung der KBV-Übersicht zu den Sonderregeln gibt den 30. Juni als Ende dieser Ausnahme an. Der Widerspruch ließ sich nicht klären, allerdings entspricht die Angabe des G-BA (31. März) der offiziellen Bekanntmachtung und dürfte damit gelten.
    Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern
    Kinder-Richtlinie des G-BA (PDF | Stand 2.2.2022)

    Mitteilung des G-BA v. 16.12.2021
    G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen für Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern, telefonische ASV-Beratung und IDV-Zentren

    KBV-Arbeitshilfe (Stand 28.01.2022)
    Coronavirus Sars-Cov-2: Kurzüberblick Sonderregelungen
  • Steuerfreier Mitarbeiterbonus noch bis 31. März
    Das Standing der ambulanten Versorgung in der Gesundheitspolitik könnte besser sein. Dieser Eindruck kommt immer wieder auf, nicht nur, wenn es um den Corona-Bonus geht. Wenn es um Wertschätzung geht, sind aber auch die Praxisinhaber gefragt.” – so eröffnet durchaus zutreffend die ÄrzteZeitung ihren Kommentar zu aktuellen MFA-Debatte, bei der es – zusammengefasst – um mangelnden Respekt, auch, aber nicht nur finanziell, gegenüber den Praxismitarbeitern geht. Eine Kritik, die MVZ- und Praxischefs konkret adressiert. Natürlich ist es legitim, einen staatlichen Bonus zu fordern. Das heißt ja aber in der Tat nicht, das man darauf warten muss, um aktiv zu werden. Wie mehrfach berichtet ist es noch bis einschließlich März möglich, den Mitarbeitern im Corona-Kontext einen komplett Steuer- und SV-freien Bonus zu gewähren – Höhe frei wählbar, maximal jedoch 1.500 €. Was im Detail zu beachten ist, hat das Portal Chef Easy aktuell noch einmal zusammengestellt. Dass unabhängig davon bei der geplanten Ausweitung dieser Bonusvariante die Praxen und MVZ außen vor bleiben sollen (~ Reiter Nachrichten), wodurch ‘die Politik’ erneut die ihrerseits fehlende Wertschätzung zum Ausdruck bringt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    ÄrzteZeitung v. 04.02.2022
    Prio eins für Praxen und MFA! – Kommentar zum Wert medizinischer Leistungen

    Chef Easy v. 08.02.2022
    1.500 Euro steuerfrei gibt es noch bis 31.03.2022 ‒ auch gestaffelt, manchmal auch mehrfach
  • Corona-Testung von Praxis-Mitarbeitern | Update des PEI zur Qualität von Antigenschnelltests
    Nach wie vor gilt, dass Arbeitgeber jedem Mitarbeiter (in allen Branchen) jede Woche mindestens zwei Corona-Schnelltest zur Verfügung stellen müssen (~ Aktuelles zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung). Dabei steht zunehmend die Frage im Fokus, wie gut (oder schlecht) einzelne Testkits abschneiden, udn natürlich, wie man als Arbeitgeber, die einen von den anderen unterscheiden kann. Hierzu hat das PEI, das erst langsam damit hinterherkommt, alle zunächst vorläufig zugelassenen Antigen-Test tatsächlich zu prüfen kürzlich eine weitere Übersicht veröffentlicht. Demnach kommen zu den 26 Schnelltests, die bereits im November 2021 durchgefallen waren, 20 weitere, die wegen mangelnder Sensitivität nicht verwendet werden sollten. Der verlinkte Beitrag de Apothekenportals hat diese insgesamt 46 ‘schlechten’ Tests, bzw. deren Anbieter übersichtlich aufgelistet. Ergänzend bietet die tabellarische Darstellung des PEI eine Komplettübersicht zu den aktuellen Testergebnissen. Praxistauglicher ist für ‘Einkäufer’ in den Praxen aber wahrscheinlich der Blick in die Onlineübersicht des BFarM (~ direkt zu), das in der dritten Spalte ‘Evaluierung des PEI’ immer den tagaktuellen Stand widergibt. Gut zu wissen: „Ja“ in dieser Spalte bedeutet, dass der Test bereits mit positivem Ergebnis durch das PEI evaluiert wurde. „Nein“ bedeutet, dass bislang keine entsprechenden Testergebnisse vorliegen. Im Falle einer negativen Evaluierung durch das PEI streicht das BfArM den entsprechenden CE-gekennzeichneten Test von seiner Liste.
    Paul-Ehrlich-Institut (Stand 31.01.2022)
    Tabellen: Sensitivität von Antigenschnelltests (PDF)

    Apotheke Adhoc v. 01.02.2022
    PEI: Weitere 20 Schnelltests durchgefallen