Vergütung | Test auf SARS-COV-2 in Praxis und MVZ
Wie erstmalig in KW15 berichtet, wurde mit Geltung ab Beginn des zweiten Quartals die gesonderte Vergütung für die Abstrichentnahme, die durchgängig seit Q4/2020 über die GOP 02402 + 02403 abgerechnet werden konnte (~ Vgl. KBV-Mitteilung v. 30.09.2020), überraschend gestrichen. Damit entfällt der Zuschlag in Höhe von 8 Euro bzw. 7 Euro für die Durchführung von PCR-Tests. Nachdem die KBV hier Anfang April noch versucht hatte, bei der Kassenseite einen Meinungsumschwung herbeizuführen (~ ÄrzteZeitung v. 06.04.2022), wurde dann kurz vor Ostern die Ablehnung der weiteren Finanzierung endgültig bestätigt. Da aber gleichzeitig die Coronavirus-Testverordnung vom Gesetzgeber bis zum 30. Juni verlängert worden ist, können weiterhin von Ärzten die so genannten Bestätigungstests durchgeführt und abgerechnet werden. Daraus ergibt sich, dass Praxen nach wie vor bei Patienten einen PCR-Abstrich vornehmen können, der auch entsprechend vergütet wird. Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen eines positiven Schnelltestes – gleich ob in Eigenanwendung, in einem Testzentrum oder in der Praxis selbst erfolgt. Der PCR-Bestätigungstest wird über die Testverordnung (GOP 88310 á 8 Euro) auf einem BAS-Schein abgerechnet. Im Übrigen werden über die GOP 88312 weiterhin jeweils 3,50 € (also etwa doppelt so viel wie die derzeitigen Kosten) als Sachkostenerstattung für Mitarbeitertestungen in der Praxis erstattet. Die derzeit und noch bis 25. Mai 2022 geltende Arbeitsschutzverordnung (~ Volltext öffnen | Information des Bundesarbeitsministeriums) schreibt diese zwar nicht mehr zwingend vor – sie bleiben aber ein fakultativer Baustein des praxisindividuellen Maßnahmenplans, den jede Praxis erstellen muss.
KBV Mittelung v. 27.04.2022
Schaubild zu Corona-Tests in Arztpraxen aktualisiert
Schaubild als PDF (1 Seite) öffnen
KV Bremen v. 11.04.2022
PCR-Abstriche bei symptomatischen Patienten über Testverordnung als Bestätigungstests abrechenbar
Corona-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen (PDF | 12 Seiten) – Stand 26.04.2022
änd v. 13.04.2022
Der Corona-„Abstrich“ ist tot! Oder doch nicht?
Telematik & eAnwendungen | Neuausrichtung der Digitalisierungsstrategie angekündigt
E-Health.com v. 27.04.2022
Vernetzung | Lauterbach kündigt ein Gesetz an
Apotheke Adhoc v. 26.04.2022
E-Rezept: Lauterbach plant Roll-out ab Sommer
Ärzteblatt v. 19.04.2022
Gematik: eID-Einführung wird verschoben
Erstattung für Ti-Komponenten | Bundesschiedsamt ordnet Erhöhung an
KBV Mitteilung v. 21.04.2022
Bundesschiedsamt setzt höhere Erstattungsbeträge für TI fest
Ärzteblatt v. 22.04.2022
Praxen erhalten mehr Geld für Telematikinfrastruktur
Ärztezeitung v. 26.04.2022
Interview mit KBV-Vorstand: „Wir sind doch nicht die Beta-Tester der gematik!“
Einrichtungsbezogene Impfpflicht | Rufe nach sofortigem Stopp bei Anhörung im Bundestag
Bibliomedmanager v. 27.04.2022
Deutliche Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Ärzteblatt v. 25.04.2022
Keine Impfpflicht für Pflege ohne allgemeine Impfpflicht in Bayern
Ärztezeitung v. 25.04.2022
Akteure im Gesundheitswesen drängen auf sofortigen Stopp der Corona-Teil-Impfpflicht
Gesetzgebung | Versteigung von Impfangeboten in Apotheken geplant
Mittels eines am 22. April 2022 bekannt gewordenen Änderungsantrags zum Pflegebonusgesetz will der Bundesgesetzgeber, Grippeschutz-Impfungen in Apotheken zur Regelleistungen zu qualifizieren. Bislang ist dies nur über Modellvorhaben (Grippe) möglich. Die derzeit bestehende Möglichkeit, dass Apotheker gegen Covid-19 impfen, ist dagegen im Infektionsschutzgesetz geregelt. Dort soll künftig auch die ‘Grippeimpfung im Offizin’ verankert werden. Demnach sollen Apotheker, die eine ärztliche Schulung absolviert haben, alle Erwachsenen gegen Grippe impfen dürfen – unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Die Schulung soll – analog zur Covid-Impfung – verschiedene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten umfassen, ein Mustercurriculum soll erstellt werden. Berechtigt zu Grippeimpfung soll zudem automatisch auch sein, wer an einer ärztlichen Schulung für Covid-19-Impfungen teilgenommen hat. In der Folge sollen auch SGB V, Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung entsprechend geändert werden. Das ärztliche Verbandswesen reagierte auf diese Ankündigung unisono mit Ablehnung. Der änd zitiert KBV-Chef Gassen mit dem Kommentar, der Änderungsantrag sei eine “Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat.” (~ zum Artikel v. 26.04.2022) Die Bundesärztekammer weist zusätzlich darauf hin, dass lediglich ein Teil der 20.000 Apotheken überhaupt über die räumlichen Strukturen für Impfungen verfüge. Die Hausärzte sehen die Patienten gefährdet (~ Patientensicherheit nicht gefährden). Die öffentliche Anhörung zum Pflegebonusgesetz hat ebenfalls am 27. April 2022 stattgefunden. Der Änderungsantrag zur Grippeimpfung findet sich als Nr. 6 in den sogenannten fachfremden Änderungsanträgen (~ als PDF öffnen) – wurde aber in der Anhörung selbst wenig thematisiert. Die KBV-Stellungnahme vom 25. April 2022 zur Anhörung fokussiert denn auch allein auf die Kritik am Hauptprojekt des Gesetzes, dem Pflegebonus, bei dem MFA in den Arztpraxen und MVZ außen vor bleiben sollen. Video und Dokumente zur Anhörung bietet die Parlamentsdokumentation (~ direkt zu). Das Gesetzesprojekt wird nun im Gesundheitsausschuss und dann im Bundestag weiter beraten. Mit eine Beschluss ist recht zeitnah zu rechnen.
Deutsche Apotheker Zeitung v. 25.04.2022
Ärzteverbände wehren sich gegen regelhafte Grippeimpf-Angebote in Apotheken
Apotheke Adhoc v. 22.04.2022
Antrag: Grippeimpfung in Apotheken freigeben
eRezept| Marke von 10.000 erreicht, aber auch weiter Verzögerungen bei Anbieter-Updates
“Wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die flächendeckende Versorgung” titelte am 20. April die gematik in ihrer Meldung (~ direkt zu), mit der sie am 20. April die Einlösung des 10.000 eRezeptes bekannt gab. Bekanntlich wurde die Marke von 30 Tausend erfolgreich eingelösten Rezepten zur Voraussetzung der Beendigung der Testphase gemacht. Daher verweist die Meldung vor allem auch darauf, dass “von den eingelösten E-Rezepten … bislang kein einziges retaxiert werden [musste].” Als noch immer nicht befriedigend wurde die Situation bei den Softwareherstellern bezeichnet, da bei den Apotheken zwei relevante Anbieter (ADG + CGM Lauer) ihren Kunden die notwendigen Updates noch nicht zur Verfügung stellen haben. Auch bei den Praxissoftware-Systemen sind viele Hersteller mit dem E-Rezept-Update noch nicht soweit, dass es den Kunden zur Verfügung steht. Dennoch ist die Zahl der eingelösten Rezepte zwischen dem 20. Und dem 27. April um weitere 1.843 gestiegen (~ zum TI-Dashboard) – das entspricht innerhalb einer Woche einem Zuwachs um 12 %. Würden von nun an jede woche 2.000 Rezepte dazukommen, wäre die ausgegebene Marke in zehn Wochen, also Anfang/Mitte Juli 2022 geknackt. Die gematik bietet wirbt einiger Zeit offensiv darum, dass Ärzte sich proaktiv, also auch ohne Pflicht, dem Thema eRezept nähern. Gleichzeitig besteht seitens der gematik Bereitschaft, die in dieser als Testphase deklarierten Zeit von den Anwendern erkannten Mängel, zu beheben. Am 26. April berichtete ein gematik-Vertreter laut dem Journal E-Health-Com, dass man, ‘auch schon erste Erkenntnisse für notwendige Anpassungen gewonnen [habe]. So wurde ein erster Anpassungsbedarf bei der Quittungssignatur erkannt. … Bei der App wurde von Nutzerseite Optimierungsbedarf beim Statuswechsel nach der Rezept-Einlösung angemeldet und durchgeführt. Auf Seiten der Hersteller ist eine Verbesserung der Stapelverarbeitung vorbereiteter Rezepte in einzelnen Systemen gewünscht.’
Apotheke.Adhoc v. 20.04.2022
Zwei EDV-Systeme fehlen noch immer: 10.000 E-Rezepte eingelöst – Leyck Dieken noch nicht ganz happy
eHealth.com v. 27.04.2022
Wie läuft es eigentlich mit dem E-Rezept?
Covid-19-Teststrategie | Ärzteschaft reklamiert Testverantwortung für sich
ÄrzteZeitung v. 22.04.2022
Ärzteverbände fordern: Schluss mit den Corona-Bürgertests
DAZ.Online v. 21.04.2022
BÄK-Pandemierat will Arztvorbehalt bei Tests auf SARS-CoV-2 wiederherstellen
MVZ als Politikum | Fortsetzung der Debatte um Investoren als MVZ-Träger
Wie in KW15 berichtet (~ direkt zur Ausgabe) hat die KV Bayerns am 7. April eine ‘Versorgungsanalyse zu MVZ im Bereich der KV Bayerns mit besonderen Augenmerk auf MVZ im Eigentum von Finanzinvestoren’ veröffentlicht und damit die gerade etwas zu ruhen scheinende ‘MVZ-Debatte’ neu angestoßen. Nachdem reflexartig und unmittelbar Forderungen nach Verschärfung des Rechtsrahmens für nichtärztliche Träger durch verschiedene Akteure des Ärzteverbandswesens folgten (~ ein Überblick), war über Ostern Zeit, dass höchst umfängliche Zahlenmaterial der KV Bayerns auch im Detail zu würdigen. In der Konsequenz hat der Bundesverband MVZ am 19. April eine 6-seitige Stellungnahme zum Gutachten veröffentlicht (~ als PDF öffnen), die das Gutachten in vielen Punkten in seinem methodischen Ansatz als einseitig, fehlerbehaftet und irreführend kritisiert. Eine Reaktion der KV Bayerns oder des verantwortlichen Forschungsinstitutes ist seitdem nicht erfolgt.
BMVZ-Position v. 21.04.2022
Stellungnahme und methodische Kritik zur Versorgungsanalyse der KV-Bayerns zu MVZ
BR24 | Bayerischer Rundfunk v. 19.04.2022
Medizinische Versorgungszentren weisen Kritik aus Bayern zurück
BMVZ-Pressemitteilung v. 13.04.2022
Ring frei für eine neue Runde in der MVZ-Debatte: Eine relevante Diskussion, die jedoch mehr Sachlichkeit braucht
Teure Honorarkräfte | Rechtsprechung zu Sozialversicherungspflicht
ÄrzteZeitung v. 21.04.2022
Sozialversicherungspflicht: Honorarärzte sind richtig teuer geworden
Arzt+Wirtschaft v. 16.04.2022
Scheinselbstständigkeit: Neues Verfahren soll einfacher sein