KV Bayerns veröffentlicht MVZ-Gutachten
Zweifel an Methodik und Aussagewert

Nachdem am 5.4.2022 bereits über einen Bericht im NDR (~ Spekulanten greifen nach Arztpraxen) der Boden für ein neues Kapitel der MVZ-Offensive der KV Bayerns bereitet wurde, hat die KV am 7. April mit der medienwirksamen Veröffentlichung des beim IGES in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Leistungs- und Abrechnungsverhalten von MVZ mit Investoren als Trägern nachgelegt.

Die Pressemitteilung (~ als PDF öffnen) erklärt: “In investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren liegen die abgerechneten Honorarvolumina deutlich über denen in anderen MVZ,“ und: „Die Gesundheit der Menschen darf nicht zum Spekulationsobjekt werden. Denn diese Entwicklung führt auch dazu, dass die Freiberuflichkeit massiv in Frage gestellt wird und dass für jüngere Kolleginnen und Kollegen die Übernahme eines Vertragsarztsitzes finanziell nicht mehr zu stemmen ist.

Von der Presse wurde die Veröffentlichung stellenweise nur vorsichtig aufgegriffen (~ anders z.B. die Freie Ärzteschaft) – verbirgt sich dahinter doch ein über 300-Seiten starkes Zahlenwerk des IGES-Instituts, das erst einmal analysiert sein möchte. Beispielhaft dafür kann die ‚Lernkurve‘ der ÄrzteZeitung stehen, die am Veröffentlichungstag gemäß der bayrischen Meldung titelte: „IGES-Studie zu Investoren-MVZ: Honorarumsatz in Bayern im Vergleich zu Einzelpraxen deutlich höher“ – die jedoch bereits am Folgetag (8. April) eine genauere Analyse der Daten nachschob und sich zu dem ergänzenden Kommentar genötigt sah: „Wer frisst wem was weg? Der Affekt gegen MVZ in Private-Equity-Besitz erhält immer wieder neue Nahrung. Eine Begründung lässt weiter auf sich warten.“ (~ Kommentar öffnen).

Darin schreibt der ÄZ-Autor: „Ob die Gesundheitsökonomen des IGES-Instituts ihrem Auftraggeber, der KV Bayerns, damit wirklich einen Gefallen getan haben? Deren jüngste Studie … beinhaltet Zahlen, die keinerlei Unterschied zwischen der Honoraranforderung von Zentren in Ärztehand und solchen in Private-Equity-Besitz erkennen lassen. Gleichwohl befeuern die Autoren das alte Vorurteil, Letztere seien besonders profithungrig … Im politischen Meinungsstreit dürfte mit derartiger Argumentbeschaffung nicht nur kein Blumentopf zu gewinnen sein, sondern ob der offenkundigen Absicht auch Verstimmung provoziert werden.“

Grundsätzlich enthält die Studie sehr viele, detailreiche Innenansichten zur vertragsärztlichen Abrechnung. Tatsächlich benötigte eine umfassende Analyse jedoch etwas Zeit, zumal viele der von der KVB und dem IGES getroffene Annahmen und Darstellungen intransparent und deshalb schwer nachzuvollziehen sind. Am 19. April 2022 hat der BMVZ daher nach sorgfältiger Analyse eine 6-seitige Stellungnahme und Methodenkritik zum Gutachten vorgelegt, die die bereits am 8. April 2022 von der ÄrzteZeitungs-Redaktion vorgetragenen Bedenken gegenüber den von der KVB veröffentlichten Statement, mit zahlreichen Argumenten und Fragen zur Methodik untermauert.

Stein des Anstoßes
IGES-Studie zu MVZ im Auftrag der KV Bayerns