• Rechtsprechung zur SV-Pflicht von Praxisvertretern
    Versicherungspflicht höchstrichterlich bestätigt
    Seit das BSG im Frühjahr 2019 zwei Leiturteile zur SV-Pflicht von Honorarärzten und selbständigen Pflegekräften erlassen hatte (~ Vortragsbericht v. 26.09.2019), sind stationäre und größere ambulante Strukturen in ihrer Personalhoheit deutlich eingeschränkt, denn demnach sind auch nur vorübergehend tätige Ärzte und medizinisches Personal regelmäßig versicherungspflichtig (und damit in der Beschäftigung teurer und komplizierter). Mit der Veröffentlichung des letzten Terminberichtes (~ direkt zu) hat das Bundessozialgericht am 19. Oktober noch einmal konkret auch für die Situation in Praxen und MVZ nachgelegt: “Die Klägerin zu 2. erbrachte ihre ärztliche Vertretungstätigkeit in der zu 1. klagenden Gemeinschaftspraxis im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung. (…) Das ausschließliche Tätigwerden in einer Vertretungssituation ändert daran nichts.” Zwar steht die ausführliche Begründung der Richter noch aus – der Vorabbericht ist aber bereits mehr als klar. Was das konkret für die Ausgestaltung von Vertretungsverträgen bedeutet, beleuchten ausführlich die Juristen Koopmann-Röckendorf und Dr. Penner in Ihrem frei zugänglichen Mandantenbrief.
    Mandantennewsletter PPP Rechtsanwälte v. 19.10.2021
    Tätigkeit als Notarzt oder Praxisvertreter regelmäßig SV-pflichtig

    ÄrzteZeitung v. 20.10.2021
    BSG-Urteil: Ärztliche Vertretung in Gemeinschaftspraxis ist nicht selbstständig
  • Keine Behandlung ohne Test?
    3G in der Arztpraxis | Einordnung der Debatte
    Wir hatten die Frage, ob Ärzte über ihr Hausrecht 3G in der Praxis durchsetzen können, bereits in Woche 39 thematisiert. Aber die Fragen reißen nicht ab, oder wie die Tagesschau berichtete: “Noch ist unklar, wie viele Praxen nur noch nach 3G behandeln. Sicherlich eine Minderheit – doch Einzelfälle sind es nicht. Binnen einer Stunde lassen sich über Suchmaschinen Dutzende Praxen finden, die 3G bei Patienten voraussetzen. Und alle, die zu erreichen waren, haben eine Kassenzulassung.” Ein solches Vorgehen – wie im Übrigen von Medi-Verbund eingefordert (~ mehr dazu) ist jedoch klar rechtswidrig, wie sich im Fernsehbeitrag sowohl KBV als auch KZBV zitieren lassen. Denn MVZ, Vertragsärzte, -psychotherapeuten und -zahnärzte gehören wie Krankenhäuser zur öffentlichen Grundversorgung, zu der der Zugang nicht eingeschränkt werden darf – egal, was sonst noch an Vorschriften für Innenräume gilt. Die Juristen in der ÄrzteZeitung sehen das ähnlich und erklären ausführlich die rechtlichen Hintergründe mit dem Ergebnis: “Die Behandlung gesetzlich Versicherter kann rechtssicher nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie 3G einhalten. Bei Unterlassung einer Untersuchung oder Behandlung drohen neben disziplinarrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen – etwa als unterlassene Hilfeleistung (§ 232c StGB) – und danach auch Schadensersatzansprüche.
    Tagesschau v. 06.10.2021
    3G-Regel beim Arzt Keine Behandlung ohne Test?

    ÄrzteZeitung v. 25.10.2021

    3G-Regel in der Arztpraxis birgt rechtliche Gefahren
  • Wann dürfen Ärzte Patienten/Bürger kostenfrei testen?
    Die seit 11. Oktober geltende Coronavirus-Testverordnung hat augenscheinlich einiges an Verwirrung gestiftet. Der Laboräzteverband ALM kritisiert entsprechend, dass die kontroversen Diskussionen über das Ende der kostenfreien Coronatests zum Teil missverständlich seien: „Selbstverständlich werden die Behandlungskosten, zu denen auch die SARS-CoV-2-Tests zählen, bei Symptomen, bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung sowie nach Risikokontakten übernommen.“ Denn die Testverordnung regelt in der Tat ausschließlich die medizinisch anlasslosen ‘Bürger-Testungen.’ Arztpraxen können weiterhin für Patienten kostenfrei im Behandlungskontext notwendige Testungen veranlassen oder selbst erbringen. Außerdem gibt es Bevölkerungsteile, die auch nach der Testverordnung vom 11. Oktober weiter ohne Anlass über die regionale KV zulasten des BMAS getestet werden dürfen: darunter Kinder unter 12, Schwangere und stillende Mütter sowie weitere Personen, die wegen Kontraindikationen nicht geimpft werden können. Der Anspruch auf eine Testung solcher Personen muss jedoch nachgewiesen und von der testenden Praxis auf jeden Fall dokumentiert werden (~ Nachweispflicht sorgt für Chaos in Apotheken).
    Ärztlicher Nachrichtendienst v. 24.10.2021
    Der Bürgertest ist tot – es lebe der Bürgertest!

    Ärzteblatt v. 13.10.2021
    Laborärzte: Coronatests im Verdachtsfall weiter kostenfrei

    FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zu COVID-19 Tests
    Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote? (Frage 4)
    Welche Personen können grundsätzlich auch einen kostenlosen PCR-Test erhalten? (Frage 6)