- GBA erstreckt Corona-Sonderregeln zu Telefon-AU
und Verordnungserleichterungen auf das 4. Quartal
Mit Verweis auf die Delta-Variante des Coronavirus sowie auf die zu geringe Durchimpfung der Bevölkerung begründet der GBA die am 16. September beschlossene Verlängerung aktuell bereits geltender Sonderregeln auch auf das vierte Quartal. Dies betrifft diejenigen Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern befristet bis zum 30. September galten – darunter vor allem die Möglichkeit, Patienten mit nur leichten Atemwegserkrankungen rein per telefonischer Konsultation für bis zu 7 Tage krankzuschreiben. Fortgesetzt Geltung haben mit dem Beschluss auch die Erleichterungen bei der Heil- und Hilfsmittelverordnung. Zudem dürfen auch weiterhin verordnete Behandlungen, wie Soziotherapie per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und der Patient damit einverstanden ist.
Pressemitteilung des GBA v. 16.09.2021
G-BA verlängert Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und weitere Corona-Sonderregeln bis 31. Dezember 2021
KBV – aktualisierte Übersicht
Sonderregelungen für die ambulante Versorgung - Bewertungsausschuss legt Punktwertsteigerung für 2022 fest
Preise ärztlicher Leistungen steigen um 1,275 %
Nachdem die Verhandlungen zwischen Kassen und KBV über das Honorarvolumen für das kommende Jahr ergebnislos geblieben waren, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am vergangenen Mittwoch eine Punktwertsteigerung von knapp 1,3 % festgelegt. Dies liegt unter der Inflationsrate und lässt insbesondere auch die in 2021 vereinbarte 6-prozentige Steigerung der Tarifgehälter der MFA außer Acht. Entsprechend zähneknirschend fallen die Reaktionen in der Ärzteschaft aus. Die KBV spricht von einem Ergebnis, dass ‘akzeptabel sei, jedoch nur angesichts der pandemiebedingten Rahmenbedingungen.’ Die Kassen konnten sich dagegen mit ihrer Forderung nach einer Nullrunde nicht durchsetzen. Für die einzelne Praxis dürften die konkreten Auswirkungen dieser Entscheidung marginal sein – immerhin aber sichert sie, aufs Ganze gesehen, den Ärzten eine Honorarsteigerung in Höhe von ca. 540 Millionen (+ 60 Millionen, die vorab zusätzlich für Hygienekosten vereinbart worden waren), was sich in etwa auf dem Niveau der Vorjahressteigerungen bewegt.
Der Hausarzt.digital v. 16.9.2021
Honorareinigung: Niederlage mit Lichtblick
Deutsches Ärzteblatt v. 16.9.2021
Honorare 2022: Gemischte Reaktionen auf Beschlüsse
KBV-Mitteilung v. 15.9.2021
Honorarverhandlungen für 2022 nach zähem Ringen beendet - Aktuelle Fragen aus dem MVZ-Alltag praxisnah aufbereitet
Der BMVZ PRAKTIKERKONGRESS ist vorbei – aber das ONLINE|ERLEBNIS beginnt erst!
Es setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen können Sie ab 27. September 2021 die Vortragsparts des Kongresses vom 16. und 17. September als Videos in Ihrem eigenen Zeitrhythmus online abrufen. Zum anderen bildet ein auf den Arbeitsalltag in MVZ orientiertes 3-stündiges Live-Powerprogramm am 13. Oktober 2021 den abschließenden Höhepunkt, an dem Sie aktiv (oder gern auch ‚nur‘ als Hörer) teilnehmen können. Themen sind unter anderem strategische und perspektivische Fragen zur Gesundheitspolitik, Digitalisierungsvorgaben und Abrechnung, aber auch zahlreiche praktische Aspeke des Betriebsablaufs unter der Überschrift ‘Pflicht und Kür der Praxisorganisation’.
ONLINE|ERLEBNIS des 15. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS
www.mvz-forum.de - Leitfaden für die Praxis zum eRezept veröffentlicht
Ab dem 1. Januar 2022 wird das E-Rezept zur Pflichtanwendung. Es ersetzt das Muster 16-Formular für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung. Das E-Rezept wird, nachdem die Verordnungsdaten zusammengestellt und mit dem eHBA signiert worden sind, verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der TI gespeichert. Der Zugriff darauf wird über ein individuelles Token gesteuert, das zusammen mit dem E-Rezept bei dessen Ausstellung erzeugt und dem Versicherten digital oder analog übergeben wird. Was diese Prozesse konkret für den Praxisablauf bedeuten, ist vielen Ärzten jedoch bislang völlig unklar. Eine 16-seitige Broschüre der KZBV versucht daher, praxisbezogen Licht ins Dunkel zu bringen. Da sämtliche Vorgänge bei allen anderen Fachrichtungen exakt gleich laufen, lohnt ein Blick auch für ‘Nicht-Zahnärzte’.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Das elektronische Rezept – Leitfaden für die Praxis (PDF) |
Mitteilung
gematik
Das E-Rezept für Ärzte
BMVZ e.V.
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Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
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