• Zunehmende Relevanz von Onlinebewertung für die Patientenentscheidung | Wie vorgehen gegen schlechte Bewertungen?
    Auf Online-Plattformen wie Jameda, Sanego oder über Google-Rezensionen teilen viele Menschen freigiebig auch Erfahrungen, die sie mit Ärztinnen, Ärzten oder MVZ gemacht haben. Gleichzeitig achten 34 % der befragten Patienten bei der Arztwahl auf gute Online-Bewertungen der jeweiligen Praxis ‒ schnelle Terminverfügbarkeit und Wohnortnähe spielen die größte Rolle. Das hat eine aktuelle Befragung des Digitalverbands Bitkom unter 1.157 Menschen in Deutschland ergeben. Leider sind falsche oder verzerrt negative Bewertungen keine Seltenheit. Da ist es unpraktisch, wenn die betroffenen Praxen und MVZ mangels Sensibilität für dieses neue Feld des Praxismarketings von den Negativkommentaren gar nichts mitbekommen. Und selbst wenn, ist oft die Frage: Was tun? Praktische Hinweise, wie man so etwas oft auch ohne Rechtsanwalt klären kann, gibt der Videovortrag von Fachjurist Robert Golz.
    Pressemitteilung der Bitkom v. 31.08.2021
    Ein Drittel liest Online-Bewertungen vor dem Arztbesuch
    Robert Golz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
    BMVZ-FachGESPRÄCH (Teil der Vortragsserie Winter 2020/2021):

    Umgang mit Bewertungen und Adressportalen im Internet – Rechtliche Grundlagen und Streitfragen
  • Endlich GOP für Erstbefüllung der ePA
    Rückwirkung ab Januar 2021 mit vielen Fragezeichen
    Gut neun Monate nach dem Start der elektronischen Patientenakte haben sich Kassen, DKG und KBV jetzt auch auf die letzten Details der Abrechnung geeinigt. Zwar hatte der Bundestag mit dem PDSG vom Oktober 2020 eine Vergütung von 10 € direkt ins Gesetz geschrieben. Allein: Bislang gab es dafür keine Entsprechung im EBM. Nun gibt es dafür die Pseudo-GOP 88270 – befristet ansetzbar noch bis Ende des Jahres und rückwirkend ab 1.1.2021. Wie sich die se Rückwirkugn praktisch gestaltet, wird allerdings nciht thematisiert. Zudem gibt es die 10 € nur, wenn vorher nicht bereits Inhalte von einem anderen Vertrags(zahn-)arzt, -psychotherapeut oder Krankenhausarzt in die ePA eingestellt wurden. Sonst greift automatisch ein Verfahren, das Mehrfachabrechnungen verhindern soll und den Honorarsatz auf 1,67 € (= GOP 01647) reduziert. Der Abrechnungsexperte des ÄND analysiert denn auch: “Die 10 Euro, die Minister Spahn für die Erstbefüllung ausgelobt hat, sind mit den beschlossenen Rahmenbedingungen zur Bedeutungslosigkeit degradiert. (…) Die Kassen haben dafür gesorgt, dass hinter den 10 Euro ein Sturzflug auf 1,67 Euro wartet.” Grund ist, dass Ärzte nicht sicher wissen können, ob sie der Erstbefüller sind. Laut ÄrzteZeitung rät die KBV, “im Zweifel die Versicherten zu fragen, “ob bereits vorher durch einen anderen [Art] Inhalte in die ePA eingestellt worden sind. Dieses Vorgehen sichert jedoch keinen vertragsärztlichen Anspruch auf Erhalt der Erstbefüllungspauschale, wenn es im Einzelfall trotz anderslautender Angabe des Versicherten bereits vorher eine Erstbefüllung gab.“
    ÄrzteZeitung v. 10.9.2021
    Abrechnung der ePA-Erstbefüllung vereinbart
    ÄND – Ärztlicher Nachrichtendienst v. 9.9.2021
    Jetzt gibt es Geld für die Erstbefüllung der ePA
    KBV-Mitteilung v. 9.9.2021
    Zehn Euro für ePA-Erstbefüllung: Details zur Abrechnung geregelt
  • ab 1. Oktober: Neue GOPs für Beratung zum Screening auf Hepatitis B und C mit und ohne Gesundheitsuntersuchung
    Versicherte ab 35 Jahren haben ab dem nächsten Quartal den Anspruch, sich als Bestandteil des CheckUP-35 einmalig auf Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Für die Beratung des Versicherten mit Informationen über die Risiken für eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion kann die neue GOP 01734 (= 4,56 €) als Zuschlag zur GOP 01732 angesetzt werden. Der G-BA hatte hatte dies bereits im November 2020 vorgesehen; vor Kurzem hat nun auch der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.10.2021 die entsprechenden Abrechnungspositionen in den EBM aufgenommen. Dabei geht man davon aus, dass das Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion immer zusammen mit einem auf Hepatitis-C-Infektion durchgeführt wird. Bei Versicherten, die in den letzten drei Jahren einen Check-up in Anspruch genommen haben, kann das Screening auch separat erfolgen – dann ist die gleichbewertete GOP 01744 anzusetzen.
    Mitteilung der Deutschen Leberstiftung v. 18.8.2021
    Leberstiftung begrüßt Screening auf Hepatitis B und C in der Gesundheitsuntersuchung
    KBV-Mitteilung v. 12.8.2021
    Screening auf Hepatitis B und C in den EBM aufgenommen