- GOP 01435 und GOP 01433/34
Korrekte Abrechnung telefonischer Arzt-Patienten-Kontakte
Anläßlich jüngster Veröffentlichungen des Zi, nach denen die GOP 01435 in 2020 rund ein Drittel häufiger angesetzt wurde als noch 2019 (~ Trendreport zur Leistungsinanspruchnahme während der COVID-Krise) verweist Abrechnungsexperte Dr. Schlüter auf häufige Fehler bei der Ansetzung der Bereitschaftspauschale 01435, die sowohl Haus- als auch Fachärzte abrechnen können. Es dränge sich der Eindruck auf, dass sie als Ersatzziffer für alle Leistungen genutzt würde, für die es keine Abrechnungsmöglichkeit gäbe. Sie ist allerdings klar definiert als telefonische Beratung, zu der der Kontakt vom Patienten ausgegangen ist (was dokumentiert werden sollte) und kann nur einmal im Quartals angesetzt werden. Und das auch nur, wenn kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat. Anders ist das mit den aufgrund von Corona eingeführten Telefonziffern 01433 und 01434, die mehrfach je Patient und Quartal abrechenbar sind und ggf. auch parallel zur Versichten- und Grundpauschale vergütet werden.
ÄrzteZeitung v. 12.8.2021
Wie Ärzte die telefonische Beratung korrekt abrechnen
KBV-PraxisInfo (Stand 26.06.2021)
Telefonkonsultation: Hinweise zur Abrechnung - Faxnutzung in Praxen als Datenschutzproblem
Die Bremer Datenschutzbeauftragte hat im Mai 2021 aus Datenschutzgründen die Fax-Nutzung in Behörden verboten (~ Telefax ist nicht Datenschutz konform). Das rechtfertigt die Frage, ob das, was für Bürgerdaten zutrifft, für sensible Patientendaten nicht erst recht gelten müsste? Die Medical Tribune ist dieser Frage ausführlich – und unter Einholung von Stellungnahmen aller Länderbehörden – nachgegangen, denn wirklich datenschutzsicher war das Faxen noch nie. Hauptsächlich, weil meist unklar ist, wer auf der Empfängerseite Zugriff auf die Informationen hat – was Juristen das Problem des unklaren Empfängerkreises nennen. Entscheidend seien die mit der Übertragung einhergehenden Risiken für die Betroffenen. “Der Verantwortliche müsse die erhöhte Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten bei der Übertragung via Fax berücksichtigen und die Vertraulichkeit gewährleisten. Arztpraxen wird empfohlen, im Regelbetrieb auf Faxdienste zu verzichten.” Viele Datenschutzbeauftragte argumentieren ähnlich. Im Ergebnis müssen sich Arztpraxen darauf einstellen, dass der Faxbetrieb mittelfristig verboten wird – vor allem aber sollte, solange die Faxnutzung noch währt, im Team für das Thema sensibilisiert werden.
Medical Tribune v. 14.7.2021
Bis Faxen der Vergangenheit angehört, haften Praxischefs für die Nutzung
Datenschutzblog v. 21.05.2019
DSGVO-konforme Faxkommunikation im Gesundheitsbereich - Dürfen Ärzte Patienten mit Masken-Attest ablehnen?
Hausrecht vs. Ausnahmeregelungen
Aus naheliegenden Gründen hat sich die Rechtsabteilung des NAV Virchowbundes mit der Frage befasst, wie umfassend Ärzte und MVZ die Maskenpflicht innerhalb der Praxisräume durchsetzen können. Grundsätzlich gilt ja nach wie vor die RKI-Empfehlung, dass in allen Bereichen des Gesundheitswesens durchgängig ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll; teils regeln die Ländervorschriften auch die Pflicht zur Nutzung einer FFP2-Maske. Praxisinhaber haben daher das Recht, in ihren Räumen gegenüber Patienten und Mitarbeitern das Masketragen durchzusetzen. Ausnahmen stellen laut des Berichtes neben medizinsichen Notfällen auch Kinder bis 6 Jahre, gehörlose- und schwerhörige Menschen sowie Personen mit einer ärztlichen Bescheinigung, dass sie keine Maske tragen können, dar. An diese werden allerdings hohe Anforderungen gestellt und die Praxismitarbeiter haben das Recht, sich diese Bescheinigung vorzeigen zu lassen. Datenschutzrechliche Einwände stehen insoweit zurück. Ohne gültiges Attest darf daher die Behandlung verweigert werden.
NAV Virchowbund – Praxisblog
(1) Müssen Sie Patienten mit Masken-Attest behandeln?
(2) In diesen Fällen dürfen Sie Patienten abweisen
FAQ: Maskenpflicht beim Arzt (Update v. 29.06.2021)
Gilt für den Besuch beim Arzt eine Maskenpflicht? (mit Übersicht zu den aktuellen Ländervorschriften)
BMVZ e.V.
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