- eAU ab 1.10.2021: Kassen & KBV vereinbaren Übergangslösung
Es bleibt dabei, dass die eAU ab 1. Oktober eingeführt wird. Gleichzeitig ist es der KBV jedoch, wie von ihr am 12. August vermeldet, gelungen, zu erreichen, dass Arztpraxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, bis Ende 2021 weiter das alte Verfahren mittels gelben Scheins anwenden dürfen. Die bisherige Ansage, dass Muster 1a ab dem 1. Oktober 2021 nicht mehr gültig ist, erfährt insoweit eine Einschränkung. Anders als bei der ePA scheint die zum Quartalsstart fehlende eAU-Fähigkeit einer Praxis auch nicht sanktionsbewehrt zu sein. Allerdings kann als sicher gelten, dass hier über den Jahreswechsel hinaus auch keine weitere Ausnahme gewährt wird. Entsprechend dringlich klingt auch der Aufruf, dass alle Praxen unbedingt die notwendigen Komponenten für den eAU-Start zeitnah beschaffen sollen. Dazu gehört die Beauftragung eines KIM-Dienstes, das Konnektorupdate der Stufe PTV3 oder PTV4 sowie das Einspielen des Moduls eAU in das PVS. Für die Signatur braucht der Arzt einen eHBA.
KBV-Mitteilung v. 12.8.2021
eAU: Starttermin 1. Oktober bleibt – KBV konnte Übergangsregelung erwirken
Erläuterung der KV Sachsen v. Juni 2021 (im PDF Seite 2f)
eAU ab 1.10.2021: So funktioniert’s | Ersatzverfahren | eAu bei Hausbesuchen
Ärzteblatt v. 13.8.2021
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet mit Übergangsregelung - Corona & Quarantäne vs. Urlaub & Arbeitsrecht
Im Kontext der Pandemie fallen immer wieder Arbeitnehmer aus, weil sie in Quarantäne müssen oder auch direkt am Virus erkrankt sind. Aktuell hatte das Arbeitsgericht Bonn die Frage zu entscheiden, ob eine angeordnete Quarantäne, die sich mit dem Urlaub des Mitarbeiters überschneidet – wie im Erkrankungsfall – einen Anspruch zur Nachgewährung des Urlaubs auslöst. Es entschied hierbei klar, dass die Quarantäne arbeitsrechtlich keine Verlagerung der Urlaubstage erzwingt, dazu bedürfe es einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Bereits im Juni hatte sich – über diese konkrete Frage hinaus – das Ärzteblatt ausführlich einen lohnenden Text zur Frage von Urlaubsansprüchen im Corona-Umfeld und verschiedenen damit zusammenhängenden Spitzfindigkeiten des Arbeitsrechtes veröffentlicht.
CE Chef Easy v. 11.8.2021
Kein Anspruch auf Nachgewährung von Urlaub wegen angeordneter Quarantäne
Ärzteblatt v. 18.6.2021 (PDF)
Umgang mit Urlaubsansprüchen im Corona-Kontext - Impfaufklärung in Fremdsprachen
Es bleibt eine Herausforderung, im Praxisalltag allen Patienten bei der Aufklärung rund um die Corona-Erkrankung und die entsprechende Impfkampagne gerecht zu werden. Das gilt um so mehr, wenn es sich um fremdsprachige Patienten handelt. Hierfür gibt es inzwischen einige Helfer und Hilfen, auf die wir verweisen möchten:
Aid.Minutes.Impfen (Covid-19) | Download via Appstore – Google Play
Impfaufklärung und Anamnese in über 40 Sprachen (Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem RKI)
Med.Guide.Impfen | PDF-Download der Info-Broschüre
A2-Poster-Serie mit Texten & kommunikationsunterstützenden Illustrationen des Mandl- & Schwarz-Verlag (kostenpflichtig) in 28 Sprachen
www.infektionsschutz.de | zur Webseite
Merkblätter und Infografiken der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in 15 Sprachen zu Impfen, Hygiene & Quarantäne
Coronavirus – wir informieren | zur Webseite
Aufklärung in 23 Sprachen (inkl. Vitnamesich, Somali, albanisch) zu Impfung und dem Leben mit Corona der Bundesbeauftragten für Migration und Integration
BMVZ e.V.
Schumannstr. 18
10117 Berlin
Tel.: 030 / 270 159 50
Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
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